Tüv Prüfer für Reifeneintragung in NRW gesucht

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne aus verschiedenen Gründen bei meinem B6s die hintere Sommerreifengröße von


    285/30R20


    auf


    295/30R20


    ändern. Eine Freigabebescheinigung für den Reifen (Michelin Pilot Supersport) von Michelin habe ich schon. Alpina hält sich aufgrund mangelnder Tests für die Reifengröße raus (sprich es gibt keine Herstellerfreigabe). Ich war hier in Düsseldorf beim Tüv und bei einem Sachverständigen der KÜS. Küs darf ja nicht und der Tüv traut sich nicht die Reifenkombination zu ändern, da der Alpina ja mehr als 300km/h läuft.


    Kennt jemand einen Tüv Prüfer der sich traut den Reifen in einer Stufe größer für den Alpina einzutragen? Ich brauch für das Frühjahr noch neue, nur ohne ein Vorgespräch und entsprechendes Signal für die Eintragung kaufe ich keine neuen Reifen.


    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte!


    Gruß aus Mettmann
    Thomas

  • doch........weil über Platz etc. wie beim Tieferlegen reden wir nicht.


    Michelin gibt den Reifen für den Wagen und die Felge frei - auch was Geschwindigkeit und Traglast angeht.


    Wenn es nicht um Trauen geht....worum dann? Technische Machbarkeit muss er nicht abschätzen.


    Thomas

  • Kackt sich der TÜV inne Hose ... huch mal was abweichedes statt mit m Schraubenzieher im Blech bohren und Gummirüssel in Auspuff stecken :lol:


    Es kann doch nicht möglich sein was für ne Flitzpipe hast n da gefragt ... war das die Putze beim TÜV ... " ich trau mich nicht ... weis nicht .... frag mal woanderst " ... :gpaul:


    Wenn man als Tüvler nicht auf der Baumschule war sollte man da Rational ne
    Antwort erwarten können als Kunde... die technisch fundiert ist und nicht wie idR üblich so ne 0 Nummer abziehen !!!


    ps: So infos wie " Alpina sagt zu nix" solltest übrigens vorm Tüvler nicht unbedingt kund tun , da es a. nicht deine Sache ist und b. nicht von Relevanz ist was Alpina zu sagt .... die stehen für den Reifen ja nicht gerade .... das Macht dann der Hersteller des Reifens von dem du das Gutachten hast ... ;)

  • Ich arbeite bei der Dekra und darf das rein rechtlich nicht eintragen, da es sich um eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO handelt. Die gestellte Frage hat aber auch nur bedingt etwas mit Wissen zu tun, sondern muss vollständig nachgerechnet werden. Es geht ja schlussendlich um den Punkt, wer für die Umrüstung die Haftung tragen will oder kann.


    Wenn der Fahrzeughersteller keine Freigabe erteilt, dann wird es eben schwierig. Über 300 km/h sind Reifen nicht mehr spezifiziert und der gesamte Bereich somit eine Grauzone. Dazu kommt dann eben noch der Tragfähigkeitsabschlag, der ab 210 km/h interpoliert wird. Da kann einiges an Gewicht eingebüßt werden. Weiterhin soll nur die Bereifung an der Hinterachse geändert werden. Wer hat für die dann vorliegende Mischbereifung die ABS-Eignung nachgewiesen? Gibt es ein Vergleichsgutachten, wo so etwas geprüft wurde? Sicher gibt es noch weitere Punkte, die mir gerade nicht einfallen.


    Dem Sachverständigen kann man aber bei der Geschichte keinen Vorwurf machen. Ich möchte nicht vor einem Staatsanwalt stehen, der mir fahrlässige Tötung vorwirft, nachdem jemand nach einer 30-minütigen Vollgasorgie durch einen Reifenschaden an einer Brücke zerschellt ist. Reifen sind nun mal eine heikle Geschichte. Michelin hat es ~2004 nicht mal geschafft einen Rennreifen für einen Porsche im Langstreckenpokal zu bauen, der ~320 km/h auf der Döttinger Höhe überstand. Die hatten fast wöchentlich Reifenplatzer, die die halbe Karosserie weggerissen haben - sehr unschön und auch gefährlich!

  • Mal rein logisch .


    Michelin sagt ja ok.
    Wenn ein 295er auf diesem Modell zulässig ist (ABS / Tacho usw)
    wo ist Problem :?:
    Man muß hier doch nur wie du schon sagst prüfen.


    Ein TüV Prüfer ist doch genau für sowas zuständig.
    Hier geht es doch nicht um Bauchgefühl oder eventuallitäten.


    Was machst n wenn du ne simple Tüv prüfung hast und 5km später fährt der Kunde an Baum weil Leitungsgammel .... würde man mit eventuallitäten und Ängsten argumentieren .... müßte man ja jedes Auto vorsoglich entstempeln oder den Kunden weiterschicken ...

  • Zitat

    Original von Neurocil
    Mal rein logisch .


    Du verstehst die Logik nicht. ;)


    Zitat

    Original von Neurocil
    Michelin sagt ja ok.
    Wenn ein 295er auf diesem Modell zulässig ist (ABS / Tacho usw)


    Michelin gibt laut seiner Aussage nur die Freigabe für den 295er Reifen. Wie aber sieht es mit der Kombination der Reifen der Vorderachse aus? Auch hier muss der Reifenhersteller erst einmal eine Freigabe erteilen, unter anderem wegen der ABS-Eignung usw. Wer sagt denn, ob der 295er Reifen zulässig ist? Zulässig ist, was man rechtlich und technisch einwandfrei nachweisen kann.


    Zitat

    Original von Neurocil
    wo ist Problem :?:
    Man muß hier doch nur wie du schon sagst prüfen.


    Problem? Es gibt keinen Reifen, der für Geschwindigkeiten > 300 km/h spezifiziert ist. Die wenigen Spezialreifen sind offiziell kaum erhältlich und werden meist für einen Hersteller extra angefertigt. Ein Reifen dieser Größe kostet dann aber durchaus auch mal bis zu 1.000€. Hier ist aber die Rede von einem Standardreifen für 250-300€. Ein Hersteller, der ein Auto dieser Geschwindigkeitskategorie baut, muss im Vorfeld extrem investieren, um ein sicheres Auto anzubieten. Das kostet - ebenso jedwede Änderung, die aber oft nicht durch den normalen Autoverrückten getragen werden können.


    Zitat

    Original von Neurocil
    Ein TüV Prüfer ist doch genau für sowas zuständig.
    Hier geht es doch nicht um Bauchgefühl oder eventuallitäten.


    Natürlich ist er für so etwas da ...und da es nicht um das Bauchgefühl geht, sondern um harte technische Fakten geht (für die scheinbar kein Hersteller verbindliche Zusagen machen will), muss man sich als Prüfer fragen, ob man die Verantwortung für einen solchen Grenzbereich tragen will. Vergleich das doch mal mit dem User hier, der spezielle Reifen für seinen RS6 R gesucht hat. Das war auch nicht einfach - und es ging lediglich um die Geschwindigkeit, keine Größenänderung!


    Zitat

    Original von Neurocil
    Was machst n wenn du ne simple Tüv prüfung hast und 5km später fährt der Kunde an Baum weil Leitungsgammel .... würde man mit eventuallitäten und Ängsten argumentieren .... müßte man ja jedes Auto vorsoglich entstempeln oder den Kunden weiterschicken ...


    Das ist kein Vergleich. Wenn ich meine Arbeit gut mache und mir die Schwachstellen eines Fahrzeugs ansehe (sofern einsehbar), dann kann ich da auch ruhigen Gewissens meinen Stempel drunter setzen. Bei Bremsleitungen am E60/61 sieht man das aber nicht und der Ausfall im Straßenverkehr leider letzte Konsequenz. Hier liegt die Verantwortung bei BMW und dem KBA, aber auch da will keiner den ersten Schritt machen.

  • ...also bei meinem Ex-M5 E61 war das überhaupt kein Problem, nicht mal mit 21-Zöllern...


    305km/h im Schein eingetragen und:


    Vorne 255/25 21 und hinten 295/25 21


    Ich bekam die Reifenfreigabe von Conti, fuhr dann zum TÜV (§21) und die Sache war damit erledigt. :?:
    Vom Hersteller, sprich von der M-GmbH brauchte ich überhaupt nichts

  • Genau was Du von conti hattest, hab ich von Michelin. Michelin sind Erstausrüster und präferierter Partner von Alpina.


    In der Freigabe steht neben der Hinterradgroße, nartürlich auch die Vorderradgröße, die Traglast bei Höchstgeschwindigkeit und die Luftdrücke bei Höchstgeschwindigkeit.


    Die Reifen sind (Y) Reifen, welche für >300km/h zugelassen sind. Nix Spezialreifen die es nicht zu kaufen gibt. Die 285er sind ja auch auf meinem Auto spezifiziert. Michelin als Reifenhersteller hat den 295er für die Felge mit dem Fahrzeuggewicht und unter Berechnung der Geschwindigkeit freigegeben. Die Kombination passt noch besser zum ABS, als der 285er (Aufgrund Abrollumfang etc.).


    Ich will mich selbst nicht gefährden und möchte auch nicht eine kleineren Reifen, einen extreme Größe oder tieferlegung , sondern ein minimal größeren Reifen montieren. Das Risiko sollte für einen Tüv Prüfer doch überschaubar sein.


    Das Hersteller nicht nachträglich noch Reifentests macht, ist doch auch klar - zumal der Wagen ja nicht mehr gebaut wird.


    Die Reifengröße (vorne/hinten) sind die M5/M6 Größen der aktuellen F Reihe.


    Ich kann das jedenfalls nicht nachvollziehen und werde mal sehen wie das mit den Spezialisten ausgeht.


    Danke Euch soweit! ich werde berichten.


    Gruß
    Thomas

  • Tom...


    Wenn der E63 keine andere Felgen-ET als der E60 hat (glaube ET18 hinten...?) wird es - im Serientrimm ohne Ziehen der Kotflügel - vielleicht schon eng.


    Bei mir hat ein anderer Reifentyp (Falken) für schleifen im Radkasten bei mehr als zwei Personen + Volllast aus dem Stand bzw. starke Bodenwellen bei über 250 gesorgt.


    Der Michelin funktioniert hier noch, aber auch nur sehen grenzwertig.


    Was ich damit sagen will: Das ist schon sehr knapp bemessen mit den 20ern und den 285er Reifen.

  • Tom


    Ruf mal hier an:
    TÜV Rheinland Prüfstelle Mönchengladbach-Uedding
    Lehmkuhlenweg 2b
    41065 Mönchengladbach
    Tel: 02161 96499-0


    Dort hab ich an meinen BMW´s alle Eintragungen machen lassen.
    Der Sachverständigen ist aufgeschlossen für Extras.

    Gruß Stefan



    Es gibt keine "Stundenkilometer"!! :angry: :angry:





    Suche neuen Schutzengel, meiner ist mit den Nerven am Ende. :thumbup:

  • Bei dem B6 ist da noch wirklich viel Platz. Der ist nicht so tief wie der B5....


    das reicht mehr als Ausreichend.


    Thomas

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