"Privat" lackieren

  • Hi


    Von euch hat doch jemand bestimmt schon das ein oder andere "Privat" lackieren lassen oder?


    Muss man bei einer "nicht zufriedenstellenden" lackierung dennoch zahlen?


    Hintergrund ist, dass wir ein paar Kunststoff Teile farblich (softlack ablösend) nachlackieren wollten, und ja statt dem typischen BMW Dumpf schimmert es jetzt ein wenig obwohl er (Matt Paste) angewendet hat, wie auch immer das gehen soll :D


    Nunja sind mit dem Glanz nicht ganz zufrieden, und die Frage ist nun wie man in so einem Fall verfahren kann/sollte.


    Danke :)

  • Naja auf ihre frage ist das ja nicht wirklich Stellung bezogen.


    Habe auch schon oft was lackieren lassen bei einem lackierer der Top ist und da benötigt es keine Rechnung.


    Heißt ja nicht gleich ohne Rechnung gleich schlecht.

  • Was heißt "Privat" lackieren?


    Hat es dir ein Laie privat für Geld gemacht?


    Hat es dir ein Lackierer privat für Geld gemacht?


    Beides wäre Schwarzarbeit.. Nicht sinnvoll dazu fragen in einem Forum beantworten zu lassen!


    Mal ganz prinzipiell, wenn die Lackierung nicht so ist wie sie sein soll, würde ich einfach auf Nachbesserung plädieren.


    Wenn es dann irgendwann okay ist, bekommt er sein Geld..

  • Vielleicht hier einmal mitlesen: http://forum.e34.de/thread.php…ght=&hilightuser=0&page=1


    Es kann auch nie OK sein...


    Grundsätzlich gilt aber bei Mängeln: Anzeigen (idealerweise schriftlich) und Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, sofern man eine ordentliche Rechnung hat. :top:

  • Zitat

    Original von Neurocil
    Nur ein Laie begeht solche Dummheiten und klärt zu Beginn schwarz oder rechnung !


    Der smarte Kunde würde diese Frage sofern die sich überhaupt stellt offenlassen bis er das Ergebnis der Arbeit inspizieren kann ;)


    Sorry aber so ein Bullshit hab ich ja nie gehört!!


    Zu eigentliche Fragen:
    Falls du es ohne Rechnung hast machen lassen (also Schwarzarbeit) hast du garkeine Ansprüche.
    Wenn er für die Nachbesserung Geld haben will, zahlst du es oder du nimmst die Teile so wie sie sind und gehst da nie wieder hin. Nicht vergessen! Sowas weitererzählen ;) Aber Vorsicht nicht das du bei Rufmord landest.
    Wenn du noch nicht gezahlt hast, kannst du ihm entweder nicht mehr geben oder du lässt die Teile einfach da, zahlst nix, kaufst die Teile neu und gehst zu einem anderen Lackierer ;)


    Hast du es mit Rechnung gemacht hast du natürlich das Recht dein Anspruch auf Nachbesserung geltend zu machen. Allerdings max 3 mal. Danach kannst du auf Geldzurück oder Neulieferung bestehen.


  • Danke dir :) Einer von wenigen die wirklich auf das Thema eingehen.


    Also mit Teile abholen ohne zu zahlen wird wohl nichts oder?

  • Zitat

    Original von Susanne80


    Danke dir :) Einer von wenigen die wirklich auf das Thema eingehen.


    Also mit Teile abholen ohne zu zahlen wird wohl nichts oder?


    Die Teile Abholen ohne zu zahlen wird wohl schwierig... er wird schon sein Geld für die Arbeit haben wollen... du willst ja auch Geld für deine Arbeit ;)
    Er wird dir die Teile bestimmt auch nicht geben ohne dass du zahlst.


    uli07 meinte die Rechtslage sollte eigtl zum Grundwissen gehören :)

  • Genau! Ein bischen gesunden Menschenverstand natürlich auch....


    Ich würde versuchen mich mit dem Lacker vernünftig zu einigen. Er sollte normalerweise auch ein Einsehen haben wenn die Teile besch..sen geworden sind.

  • Zitat

    Original von smouffb


    Sorry aber so ein Bullshit hab ich ja nie gehört!!


    ne ... dumm ist es vorher schon die geplante schwarzarbeit zu besprechen ... weil
    der dienstleisterggf auch differenziert .... was für ihn es bedeutet eine arbeit mit oder ohne haftbarkeit abzuliefer.


    jetzt denkst itte nochmal nach ... liest aktuelle urteile ... und kommst zum leichen ergebnis wie ich ;)


    wenn gleich es idR grundsätzlich immer besser ist man bleibt bei der legalen und gesetztesmäßigen variante .


  • Das erklärst mal den Codieren wenn die mal wieder bei dir aufschlagen....wenn es geht bezahlst du und wenn nicht sagst nachbessern bis es geht für gleichen geld?!? und dann mit Rechnung? Oh man... da kann ich nur mit dem Kopf schütteln

  • Zitat

    Original von E60Fan13
    Und wie ist es wenn man keine Rechnung hat? Hat man da auch ein Anrecht?


    Klar, ich hab neulich erst gelesen, daß ein Drogendealer einen anderen zivilrechtlich verklagt hat, weil der schlechte Ware liefert. Drogendealer 1 hatte dann das Recht auf dreimalige Nachbesserung. Das Ergebnis war aber nicht wie gewollt, also durfte Drogendealer 2 sich von Drogendealer 3 Ersatzware auf Kosten von Drogendealer 1 liefern lassen.


    Drogendealer 1 musste die Kosten des Verfahrens tragen und am Ende wurden alle drei eingesperrt.


    :respekt:


    Ich hab irgendwann mal von einem Fall gelesen, da hat jemand offenbar tatsächlich den Handwerker verklagt, der schwarz die Hofeinfahrt gepflastert hat. Das Ende vom Lied war zwar, daß der Handwerker nachbessern sollte, bzw. Schadensersatz zahlen sollte (was ich nicht gedacht hätte), was der BGH aber kurzerhand wieder aufgehoben hatte. Der Handwerker war also unschuldig und der Auftraggeber konnte schaun wo er bleibt.
    Und hinterher, da bin ich mir sicher, hat das Finanzamt die beiden Streithähne zerlegt.


  • :D


    Habe neulich meine Interieurleisten lackieren lassen, und ja die Leisten kriegt man wohl nie ganz Glatt. Klavierlack Schwarz


    Seitlich draufschauen, sehen sie bisschen wellig aus. Muss da auch mal nachhacken was man da noch machen kann.

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