ZitatOriginal von Scratch
organisier dier selbst nen Gutachter, den von der Versicherung würde ich nicht akzeptieren.
Das geht leider nur im Haftpflichtfall. Im Kaskofall hat die Versicherung Weisungsrecht, d.h. sie bestimmt was wann wo mit dem Auto gemacht wird. Und daher auch den Gutachter. Wenn er Werkstattbindung hat, bestimmt sie sogar noch die Werkstatt zur Reparatur (was aber hier nicht in Frage kommen dürfte...)
Der dem er reingefahren ist, der kann sich den Gutachter selber aussuchen.
@Threadersteller
Hatte ich vor zwei Jahren auch. Wenn Dir selber und anderen natürlich nix passiert ist, ist das halb so wild.
Der (finanzielle) Rest regelt sich.