Gewerbetrebeinde ??

  • Hi alle zusammen,



    Ein Kollege möchte sich einen E60 kaufen allerdings steht das Fahrzeug bei einem Händler der nur an Gewerbetreibende verkauft kann hier irgendwas schlimmes abzocke oder wegen der gewahrleistung was gemacht werden ???



    Lg

  • So ganz verstehe ich deine Frage nicht.


    Aber wenn der Händler nur an Gewerbetreibende verkauft dann möchte er die gesetzliche Gewährleistung/ Garantie umgehen.


    Auch evtl. Unfallschäden etc. sind ihm soweit egal weil die Fahrzeuge dann sowieso ins Ausland verschoben werden.

  • Unfallschäden und grobe Fahrlässigkeit kann man nicht umgehen.
    Aber ich kann das nachvollziehen. Der Preis und damit der Gewinn ist zu gering um das Risiko einer Gewähr eingehen zu können. Entweder man verkauft nur an Gewerbe oder im Kundenauftrag. Das Risiko ist für den Käufer gleich als ob er von privat kauft. Man muss nicht immer das schlimmste annehmen. Hab schon öfters solche Autos gekauft.

  • Laut Gesetz darf der Händler so ein Auto nicht an Privat verkaufen. Oder anders herum, verkauft ein Händler ein Auto an Privat muß er Gewährleistung geben.

  • Zitat

    Original von uli07
    Laut Gesetz darf der Händler so ein Auto nicht an Privat verkaufen. Oder anders herum, verkauft ein Händler ein Auto an Privat muß er Gewährleistung geben.


    Wenn sich beide Seiten darauf einigen, dass die Gewährleistung "ausgeschlossen" wird, müsste es doch möglich sein? Oder ist die Klausel dann unwirksam?

  • Das ist dann ganz einfach. Wo kein Kläger da kein Richter.
    Ich möchte aber nicht dabei sein wenn so ein Auto nach 50 Kilometer einen Getriebe / Motorschaden oder sonst was teures kaputt geht.

  • Es wäre eigentlich ganz einfach. Aber was, wenn ich das Auto kaufe, die Gewährleistung ausschließe, dann aber doch was ist und ich die Gewährleistung dann einklage? Sollte die Klausel einfach ungültig werden (wie z.B. in Verträgen fürs Fitness Studio), hat der Privatkäufer ja einen krassen Vorteil.

  • Grundsätzlich kann ein Händler die gesetzliche Gewährleistung ggü. einem Privatkäufer mit keiner Klausel der Welt ausschließen, das verhindert der Gesetzgeber!


    Somit besteht zu erst einmal immer Gewährleistungsanspruch und man kann das Ganze dann im Zweifelsfall einklagen. Hier werden dann aber die Fakten und der damals unterzeichnete Kaufvertrag gesichtet und wenn dort ausdrücklich "Bastlerfahrzeug mit Mängeln", "keine Gewährleistung" etc. drinnsteht entscheiden die Richter/Staatsanwälte ebenfalls so, dass der Käufer dieses Risiko bewusst eingegangen ist und streichen die Ansprüche.


    Ebenso gelten Fahrzeuge für die meisten Beamten ab einem Alter von 10 Jahren oder einer Laufleistung von über 150.000 km als altes Eisen, hier wird fast alles als Verschleiß abgetan von dem man einfach ausgehen muss, wenn ein "derart altes" Fahrzeug kauft. Auch hier werden die Händler meist entlastet.


    Manchmal läuft es aber auch wie folgt:


    Wenn man ein Fahrzeug ausdrücklich an Gewerbetreibende verkauft sind manche Privatkäufer so heiß darauf, dass sie im Kaufvertrag ein Gewerbe "erfinden". Wenn der Händler nämlich Firma Max Mustermann im Kaufvertrag einträgt und der Käufer dies unterzeichnet ist nicht der Händler der Depp, sondern der Käufer! Er täuscht hier falsche Tatsachen vor, ein Händler wird sicherlich nie irgendwo hiermit hausieren gehen und ist auch nicht verpflichtet einen Gewerbeschein einzufordern, jedoch ist der eigentliche Privatkäufer damit natürlich komplett aus allen Ansprüchen raus!


    Ich habe das nun schon mehrfach erlebt dass Privatkäufer wirklich alles mit sich machen lassen nur um das Fahrzeug doch kaufen zu "dürfen".

  • Ja mal ganz im Ernst. Wenn der Händler schreibt für Gewerbetreibende, dann ist dem Privatmann doch bewusst das es keine Gewähr gibt. Ist faktisch das gleiche als ob er das Fahrzeug beim Privatmann kauft. Da heult doch auch keiner rum. Das was auch oft gemacht wird, ist im Kundenauftrag und wenn es die eigene Frau ist, die den Auftrag erteilt.
    Ein Händler wäre ja auch dumm wenn er ein altes Auto mit xx Kilometern mit Gewähr verkauft. Meist wird dann ne Versicherung abgeschlossen, die aber auch nicht zahlt bei hohen km Ständen.
    Aber als privatkäufer, kann man ja auch Geld drauflegen und en neueren holen, oder ne andere marke als Neuwagen. Ist doch ganz einfach.

  • Hat sich bloß so angehört als sei eine solche Klausel immer ungültig. Gewährleistung ausschließen ist ja etwas anderes als nur an Gewerbe zu verkaufen.


    Warum mich das so interessiert hat: Ich habe im (inzwischen gekündigten) Mietvertrag stehen, dass ich nur auf zwei Termine im Jahr kündigen kann. Wegen dies, das, Ananas ist diese Klausel ungültig, ganz gleich ob ich sie vor ein paar Jahren im vollen Wissen unterzeichnet habe. Ich konnte also mit regulären Fristen kündigen. Es war also mehr Neugierde als das ich Vorhaben einen armen Händler übers Kreuz zu legen ;)

  • Zitat

    Original von Zlatko


    Ich habe das nun schon mehrfach erlebt dass Privatkäufer wirklich alles mit sich machen lassen nur um das Fahrzeug doch kaufen zu "dürfen".


    Das glaube ich gerne... :top:


    Ich handhabe das mit Gebrauchten aber ähnlich. Gar nicht mal, dass ich mich extra um ausschließlich ausgepriesene "Gewerbeangebote" reiße.


    Bei den letzten beiden Gebrauchten für meine Frau war das Argument zur Preisverhandlung meinerseits bezüglich einem möglichen "Gewerbekauf" relativ einträglich.
    Natürlich sollte man sich in diesem Fall schon sicher sein, was man da tut. ;)

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