Auffahrt immer zugeparkt!

  • Moin.


    Ich habe ein kleines Problem, welches mich nun schon seit 3 Jahren beschäftig.


    Meine Einfahrt ist eine alten Auffahrt die links und rechts mit einer Buche (50-80 Jahre) bepflanzt ist.


    Gegenüber von mir ist der AKD ein Mobiler Pflegedienst.


    Die Leute (Pflegedienstkräfte) parken immer direkt vor der Auffahrt auf dem Gegenüberliegend Seitenstreifen sozusagen.


    Wie ihr euch denken könnt, habe ich es schon 100x gesagt.


    Die Stadt kann auch nichts machen, weil ab Reifen des Parkenden Autos bis zum Bordstein zu mir 3 Meter sind. Das wäre das Gesetzlich ok!


    Jedoch komm ich mit meinem Auto nicht aus der Ausfahrt ohne über den Gehweg zu fahren weil ich gar nicht rückwärts raus komme.


    Ich stehe dann quer auf der Straße. Und durch die beiden Eichen kann ich nicht weiter einschlagen.


    Die Parken halt immer kurz davor oder tatsächlich auch oft GENAU davor. Dann muss ich sau umständlich auf meiner eigener Auffahrt umdrehen..



    Schild habe ich auch dran.. :?:


    Seht euch die Bilder an.

  • Anhand der Bilder ist es schwer einzuschätzen. Nur danach es zu beurteilen, müsste man da aber relativ probelmlos
    hinein- und ausfahren können. Vor allem, wenn da noch drei Meter bis zum parkenden Fahrzeug platz ist. Aber,
    ohne es selbst gesehen zu haben ist dass nur eine theoretische Einschätzung.
    Und, was ist daran so schlimm, wenn mal ein Reifen über den Gehweg fährt? Oder must du dazu eine hohe Bordsteinkante
    herauf fahren?


    Und eine Nadel kann einen Reifen nichts anhaben. Abgesehen davon, dass so ein Tipp auch viel über das Niveau aussagt.
    So etwas (der Tipp) hat hier nach Meinung nichts zu suchen. Das Hochschaucklen mit solchen "Maßnahmen" ist das Dümmste,
    was man in meinen Augen machen kann. Sonst liegen irgendwann mal "Nadeln" in der eigenen Ein-/Ausfahrt. Und dann?


    Gruß,


    der Doc :trinken:


    PS: Die Einfahrt gefällt mir aber sehr gut. Von zwei Bäumen eingerahmt und nicht irgendeine Betonmauer. :top:


  • Ja es ist tatsächlich so, dass ich nicht raus komme und quer auf der Straße stehe und dann tatsächlich über eine Hohe Bordsteinkante muss..


    Sachschaden etc. kommt nicht in Frage, weil 1. macht man nicht und 2. würde sowieso auf mich zurück fallen..


    Vielen Dank für das nette Kompliment.
    Im Sommer wunderschön... im herbst .. ja kannst du dir ja denken.. :D

  • Parkverbot nach § 12 StVO


    In § 12 StVO ist beschrieben, wo das Parken unzulässig ist:
    Im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Dieser Bereich wird 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ermittelt.


    Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.


    Parken auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie bei Zeichen 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung ) und Zeichen 296 StVO (einseitige Fahrstreifenbegrenzung) ein Fahrstreifen von mindestens drei Meter verbleibt.


    Anhand die Bilder, sind zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie nie im Leben 3 Meter.

  • Welche durchgezogene Linie hast du dir denn hinzugedacht?
    Wie du schön geschrieben hast: "...der durchgehenden Linie bei Zeichen 295 StVO...".


    Das ist hier doch überhaupt nicht der Fall. Oder bin ich blind? :D

  • Im Grundegenommen hat Dallas recht.


    Die Linie wäre im diesem Fall (lt. Aussage der Stadt) der Reifen der parkenden Autos bis zur Bordsteinkante zu mir.. also Gegenüber..


    Und ja es sind tatsächlich drei Meter über...


    Das Problem mit dem einschlagen ist nicht der Bordstein sondern meine beiden Bäume... und fällen darf ich sie auch nicht... würde ich auch nicht wollen.


    Ich fahr rückwärts und muss links einlenken... das heißt ich knall dann ab einem bestimmt Scheitelpunkt mit meiner Front vorne rechts gegen den Baum.


    Sönst wäre es mir ja auch egal.. :)


    Die Stadt kümmert sich da auch nicht drum... Bis mir dann mal die Bude abrennt und die Feuerwehr nicht rückwärts einparken kann...


    Ich werde eventuell mal schriftlich an die Stadt herantreten und so lange keine Grundsteuer mehr zahlen bis das geklärt ist.. :D


    Die Idee mit dem Fahrrad ist auch nicht schlecht.. Bloß wer weiß wie lange es dort steht.. Aber ein Kumpel hat noch mehrere schrott Reife Vespas zuhause rumstehen... eventuell einfach die da hin mit Lenkradschloss und Felgenschloss.. :D

  • Die Sache mit der Feuerwehr im Notfall würde ich mal anführen. Bei solchen Dingen werden die bei der Stadt meistens hellwach. Insbesondere,
    wenn man sie darauf hinweist, dass die Feuerwehr im Brandfall nicht in die Einfahrt fahren kann, wenn gegenüber ein Fzg. parkt.
    Evtl. stellen die dann dort Schilder (Parkverbot) gegenüber der Ausfahrt auf.
    Wei breit ist denn die Ausfahrt? Das kann man Anhand des Bildes auch nur schlecht schätzen.


    Und der angeführte §12 bezieht sich bei dem hier geschriebenen auf die durchgezogene Linie, welche bei derTrennung zweier
    Fahrbahnen aufgetragen wird. Und diese Situation liegt hier nun mal nicht vor.


    Die aufgestellten Fahrräder oder Vespas würden relativ schnell wegrosten, oder? :)

  • Ja das Stimmt. Der Rost tut sein übriges.


    Ich habe mich mich nun noch einmal dazu entschlossen einen Brief an die Geschäftsführung zu schreiben.


    Im letzten "guten" und wenn nicht dann werd ich wild..


    Meine Auffahrt ist zwischen 3-4 Meter.. schätze ich nun mal..


    Das mit der Feuerwehr werde ich auch per Schriftstück an die Stadt senden!

  • Das Feuerwehrargument zieht leider (je nach Regelung bei Euch) nur dann, wenn auf Eurem Gelände eine ausgewiesene Aufstellfläche nachgewiesen ist.
    Das wäre i.A. nötig, wenn Ihr in einem Haus wohnt, bei dem der 2. Rettungsweg nur über die Rettungsgeräte der Feuerwehr möglich ist und aber der letzte Fußboden des obersten Geschoßes zu hoch für andere tragbare Leitern ist.


    Auch wäre das ein Argument, wenn Euer Haus ein Sonderbau n. LBO wäre, bei dem ein Nachweis einer geeigneten Aufstellfläche bzw. des gesicherten Angriffsweges nötig ist.


    So muss die Feuerwehr auf der Straße "halt durchkommen", heißt, wenn 3m Platz sind, reicht das.


    Probieren kannst Dus natürlich trotzdem.


    VG und viel Erfolg,
    Stephan

  • Du hast eine 3 - 4m breite Ausfahrt. Wenn du nach rechts ausfahren möchtest und weit links in die Ausfahrt fährst, dann
    reicht das nicht aus, um ohne Probleme auf die Straße zu fahren? Und beim Linksabbiegen natürlich weit rechts in die Ausfahrt
    fahren. Ich kann mir das gerade nicht vorstellen, dass der Platz da nicht ausreicht. Aber Theorie und Praxis sind ja bekanntlich
    nicht immer identisch.

  • Hallo!


    Bei mir gab es ein ähnliches Problem, wobei die Autos rechts und links zu dicht geparkt hatten. Also wo bei dir die Bäume sind.
    Es gab auch schon öfter Blechschäden, weil diese Autos dann im Weg waren.


    Ich habe beim Ordnungsamt angerufen und vorgeschlagen, auf meine Kosten dort Blumenkübel hinzustellen.
    Das wurde mir nicht gestattet, man sagt aber, man komme mal raus und schaue sich die Sache an.


    Das war vor einem Jahr und als ich vor zwei Wochen aus dem Urlaub kam, waren zwei weiße Linien als Markierungen auf die Straße gemalt.


    Jetzt stell dir vor, was passieren würde, wenn nachts bei dir irgendwelche Wandalen weiße Streifen in Form einer Sperrfläche auf die Straße malen würden?
    ;)


    Gruß, Ralf

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