Eisenmann Gutachten Zuordnung

  • Hi Leute.


    Ich brauch mal eure Hilfe.


    Ich habe hier einer alten aber noch nie verbauten Eisenmann Esd liegen.


    Version N mit der Nummer eb5228
    Darauf steht e60/61 520i-530i


    Jetzt habe ich kein Gutachten und das Probs das mein Motor bei dieser version ja noch garnet bei bmw gebaut wurde.


    Lci 525 i 160 kW.


    Wer hat evtl einen neueren Esd mit Gutachten o. EG Genehmigung und kann mir sagen welche Nummer auf dem Esd steht.


    Freue mich über eure Hilfe. Ich will hier kein Gutachten umsonst nur die Info ob ich den ESd überhaupt fahren darf.


    Danke euch.


  • Mein Probs ist das der Esd zu einem Zeitpunkt gefertigt wurde wo es die neue Motorenversion noch net gab.


    Evtl hat ja einer das selbe Probs gehabt.
    Mein Esd ist für die alten Motoren und dort auch im Gutachten hinterlegt.


    Ich will nun diesen alten an einen neuen lci verbauen.


    Danke Gruß.

  • Ich glaube nicht das wenn ein neuer Auspuff für einen neuen Motor konstruiert die Nummern bleiben.
    Da wirst du wohl beim Hertsteller eine Freigabe beantragen müssen, die Nummern hast du ja.

  • Für die N Version brauchst du doch kein Gutachten oder ?
    Ich habe auch den N auf meinen 3L Bj.2004 bis jetzt hat es keinen TÜV interessiert da er nur etwas lauter ist. Ob VFL oder LCI einen unterschied macht :?:

  • Dein Auto steht im letzten Nachtragsgutachten vom 06.03.2006. Wie jeder Eisenmann dieser Jahre muss auch dieser Endschalldäpfer per §19(3) StVZO eingetragen werden. Ruf bei Eisenmann an und lass es dir die 7 Seiten schicken.


    Im Anhang habe ich dir ein Bild mit allen möglichen Motorisierungen angehangen.

  • Hi


    Die alten Eisenmann muss man immer eintragen lassen.


    Erst ab k. A. 2008 gab es dann die EG Genehmigung.


    Ich werde mal mein Glück versuchen und auf einen kulanten TÜV hoffen.


    Wäre schade wenn es net klappt da der hier einer der seltenen MST Ausführungen ist.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat

    Original von Klutten
    Dein Auto steht im letzten Nachtragsgutachten vom 06.03.2006. Wie jeder Eisenmann dieser Jahre muss auch dieser Endschalldäpfer per §19(3) StVZO eingetragen werden.


    Hallo,


    dem kann ich nur zustimmen.
    An meinem Fahrzeug wurde der Eisenmann gleich 2003 verbaut. Seit dem war ich (2006-2008-2010-2012) 4 mal beim TÜV. Nie gab es ein Problem.
    2014 musste er dann eingetragen werden. Sie glaubten mir nicht das ich schon 4 mal TÜV mit dem Endschalldämpfer bekommen habe.
    Das Teil ist aber auch Gold Wert! Er sieht nach seinen fast 12 Jahren aus wie gestern eingebaut.
    Den Klang finde ich auch ideal - nicht zu laut, aber dennoch um Welten besser wie der Serientopf.
    So muß ein Reihensechser klingen - wie früher (E34/E36) mal die Serienanlagen!


    Gruß
    BMW Freund

  • Der technische Zustand ist erst einmal Nebensache, anders höchstens der Prüfumfang oder Aufwand beim Typgenehmigungsverfahren. Teile mit EG-Typgenehmigung verkaufen sich heute nun mal deutlich einfacher, sind aber für den Hersteller bei der Genehmigung durch einen Technischen Dienst teurer. Früher war Eisenmann als Hersteller eines wenig verkauften Produktes vorrangig auf den deutschen Markt fixiert und ein Teilegutachten ist ja auch ausreichend. Am Ende muss der Kunde aber einen zusätzlichen Gang machen und hat Mehrkosten. Diese entfallen bei typgenehmigten Teilen und sind daher im heutigen globalen Markt deutlich einfacher in der Handhabung. Außerdem gab es damals noch nicht die Möglichkeit Fahrzeugteile auf diese Art genehmigen zu lassen, das kam deutlich später.

  • Hi, an alle Forum Mitglieder.
    Ich bin auf der suche nach einen Eisenmann Gutachten für einen 545i.
    Hab den Endschalldämpfer gebraucht gekauft und Eisenmann rückt keine Gutachten raus.
    Kann mir da einer von euch weiter helfen?

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