Aufkleber Höchstgeschwindigkeit Winterreifen wirklich nötig???

  • Hi,


    hatte am Donnerstag mein Auto bei Mercedes zur HU, AU und zum Gas-Service. Wegen letzterem auch der Mercedes-Händler :D
    Jedenfalls ohne irgendwas bestanden (bei knapp 226.000km schon lobenswert :) ), auch die Gasanlage in top Zustand.
    Nur ein Vermerk wurde auf dem Protokoll gemacht: V-Max-Begrenzung Winterreifen auf 240km/h nicht im Fahrzeuginnenraum angebracht.
    Das wurde die Werkstatt natürlich direkt behoben. Die haben mir auch nix gesagt, dass da was gemacht wurde. Bin dann nur ins Auto, hab das Teil am Lichtmodul kleben sehen und habs direkt entfernt :D
    Ich hätte dazu gern mal den TÜV-Prüfer gesprochen, aber leider wars schon abends.


    Nun wollte ich mal die Experten hier fragen, ob so ein Teil wirklich noch Pflicht ist?
    Ich meine, das Auto warnt doch selbstständig, wenn man die Geschwindigkeit für Winterreifen eingibt...




    Gruß,
    Torsten

  • Zitat

    Original von torti136
    Nun wollte ich mal die Experten hier fragen, ob so ein Teil wirklich noch Pflicht ist?



    Ich bin zwar kein Experte aber ich weiß, das der Aufkleber angebracht sein muss... es würde sich zwar bloß um einen kleinen Mangel handeln aber er würde im TÜV-Bericht stehen :kotz:


    Bei den Werkstätten ist es mittlerweile gängige Praxis, das Teil an den unmöglichsten Orten anzubringen...



    Darf ich mal fragen wie groß Dein Aufkleber war?



    Mir haben se bei meinem alten Kombi mal son Teil in 5cm-Duchmesser Format direkt in die Windschutzscheibe geklebt.... bin fast ausgerastet, da mich niemand gefragt hat!!!

  • Hi,
    hab mich vor ein paar Tagen mit einem Kumpel der Polizist ist darüber unterhalten, weil mich der 240 Aufkleber auch stört. Auch wenn das Auto durch einen Gong warnen sollte ist der Aufkleber Pflicht und ein fehlender Aufkleber kostet irgendwas zwischen 10-20€ (genau hat er es nicht gewußt, die haben ja ihren Bußgeldkatalog...), war seine Aussage.


    Gruß
    CB

  • Also die haben mir so nen orangen Aufkleber von Conti direkt neben den Lichtschalter geklebt... Der war etwa so groß wie ne 5 Cent Münze.
    Ja, es steht bei mir auch im Bericht drin :D


    Hmm, gut zu wissen. Allerdings hab ich damit bisher noch nie Probleme gehabt und ich werde mir das Teil auch zukünftig nicht ins Auto kleben. Ich meine die Warnung im Display ist doch viel eindrucksvoller, als so nen Aufkleber... Aber gut, Gesetze eben ;)

  • Mal ne doofe Frage,


    der Aufkleber ist doch nur erforderlich, wenn die Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindexhaben, wie die eingetragenen Sommerreifen, oder muss der Aufkleber bei Winterreifen generell vorhanden sein?
    Ich frag deshalb, da meine Winterreifen von den Daten exakt denen der Sommerreifen gleichen, außer eben das sie Winterreifen sind.

  • Das ist schon richtig... Aufkleber nur, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges die maximale Geschwindigkeit der Reifen übersteigt.


    Was sind das denn für Winterreifen, die einen Speed-Index größer V haben?

  • Zitat

    Original von Roonster
    Mal ne doofe Frage,


    der Aufkleber ist doch nur erforderlich, wenn die Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindexhaben, wie die eingetragenen Sommerreifen, oder muss der Aufkleber bei Winterreifen generell vorhanden sein?
    Ich frag deshalb, da meine Winterreifen von den Daten exakt denen der Sommerreifen gleichen, außer eben das sie Winterreifen sind.


    Ich dachte immer dass so ein Aufkleber notwendig ist, falls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Wagens die max. zulässige Geschwindigkeit der Reifen überschreitet.

  • Zitat

    Original von BitteNichtBlitzen


    Ich dachte immer dass so ein Aufkleber notwendig ist, falls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Wagens die max. zulässige Geschwindigkeit der Reifen überschreitet.


    Genauso ist es richtig :top: Der Reifen muss der eingetragenen Fahrzeughöchstgeschwindigkeit + Sicherheitsaufschlag entsprechen. Wenn der Reifen das nicht kann ist der Warnaufkleber Pflicht!

  • Möp, Korrektur, mein Fehler.


    Die Winterreifen für den Emmy haben Index V,also bis 240km/h (245/45R18). Da brauch ich also den Aufkleber.


    Die Winterreifen für den E39 haben den gleichen Index, wie die Sommerreifen, ebenfalls V. Da brauch ich also keinen Aufkleber. (Da ist aber einer bei der Montage angebracht worden.)

  • Zitat

    Original von Roonster
    Die Winterreifen für den E39 haben den gleichen Index, wie die Sommerreifen, ebenfalls V. Da brauch ich also keinen Aufkleber. (Da ist aber einer bei der Montage angebracht worden.)


    na wenn die Vmax unter dem Speedindex liegt, dann ist kein Grund vorhanden, den Wagen mit nem Aufkleber zu verschandeln! Ich persönlich würde da bei der Werkstatt vorbeifahren und das unentgeltlich entfernen lassen :D

  • Ich kenne 2 Polizisten und habe sie drauf angesprochen. Einer wusste gar nicht wovon ich rede, der ander schon jedoch hat der keine Ahnung welche Bezeichnung am Reifen für welche Geschwindigkeit steht.


    Also die Change aufgehalten zu werden, dann einen erwischen der da dran denkt und sich noch damit auskennt tendiert gleich 0.
    Und wenn sind es 10 oder 20 Euro :?:

  • Also ich hab es einmal in meinem Leben erfahren dürfen, bei ner Kontrolle auf den Mist angesprochen zu werden und das war ein sehr sehr pingeliger Bulizist :D


    Selbst der hat mich nur mal kurz drauf angesprochen und gut war's!



    Denke auch, das damit keiner mehr seine Zeit verschwendet!





    @ torti.... das war übrigens in SZB :D

  • Zitat

    Original von torti136
    ... Nun wollte ich mal die Experten hier fragen, ob so ein Teil wirklich noch Pflicht ist?
    Ich meine, das Auto warnt doch selbstständig, wenn man die Geschwindigkeit für Winterreifen eingibt...


    Nein. Die Meldung des Fahrzeugs ist ausreichend. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fahrer auf die technisch begrenzte Geschwindigkeitstauglichkeit eines Winterrreifens hingewiesen werden muss. Ob das nun mittels eines Aufklebers oder einer optischen Meldung signalisiert wird, ist natürlich egal.


    Zitat

    Original von GiMaMi530
    Ich bin zwar kein Experte aber ich weiß, das der Aufkleber angebracht sein muss... es würde sich zwar bloß um einen kleinen Mangel handeln aber er würde im TÜV-Bericht stehen :kotz:


    Falsch. Eine fehlende Geschwindigkeitswarnung ist gemäß der gültigen HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel - eine Plakette darf also nicht zugeteilt werden. Glücklicherweise bereitet man sich auch als Prüfer darauf vor, sodass man einem Kunden schnell helfen kann und den Mangel adhoc beseitigt. :)


    Zitat

    Original von olivaceus
    ... Auch wenn das Auto durch einen Gong warnen sollte ist der Aufkleber Pflicht und ein fehlender Aufkleber kostet irgendwas zwischen 10-20€ (genau hat er es nicht gewußt, die haben ja ihren Bußgeldkatalog...), war seine Aussage.


    Siehe Antwort auf das erste Zitat. ...die Polizei kann auch nicht alles wissen.


    Zitat

    Original von stussy
    ... Genauso ist es richtig :top: Der Reifen muss der eingetragenen Fahrzeughöchstgeschwindigkeit + Sicherheitsaufschlag entsprechen. Wenn der Reifen das nicht kann ist der Warnaufkleber Pflicht!


    Gilt für Fahrzeuge mit ABE oder EBE, sprich bbH + 1% + 6,5 km/h bei Fahrzeugen mit einer bbH >160 km/h. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung wird keine Toleranz mehr draufgerechnet, der Wert in der ZB I ist maßgebend.

  • Zitat

    Original von Klutten


    Falsch. Eine fehlende Geschwindigkeitswarnung ist gemäß der gültigen HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel - eine Plakette darf also nicht zugeteilt werden. Glücklicherweise bereitet man sich auch als Prüfer darauf vor, sodass man einem Kunden schnell helfen kann und den Mangel adhoc beseitigt. :)
    .


    Verdammt.... Ich hab den alten Bericht nicht mehr, aber ich bin mir sicher, das es bei mir vor einigen Jahren als geringer Mangel eingetragen wurde, denn es wurde weder ein Sticker angebracht noch wurde ich explizit darauf hingewiesen! Und nein, ich war damals nicht bei nem Kumpel TÜV machen :D




    Gab es da mal ne Änderung oder ist das schon immer als erheblich eingestuft?

  • Richtig. Vorher gab es eine empfohlene Mangeleinstufung - und die sagte geringer Mangel aus. Man war zwar per Verordnung gezwungen den Mangel unverzüglich abzustellen, aber eine Plakettenzuteilung war zumindest möglich. Meiner Meinung nach war das auch die richtige Einstufung, schließlich ist ein erheblicher Mangel eine Abweichung von den Vorschriften oder den Richtlinien mit einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung.


    Die Diskussion erübrigt sich aber, denn die Europa-Politik hat dem Sachverständigen aufgrund von Unregelmäßigkeiten die Entscheidung der Mangeleinstufung genommen.

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