Kilometerstand stimmt nicht

  • Hallo,
    Ich wollte mal fragen ob mir jemand ein Tipp geben kann was ich jetzt machen soll. Es geht um folgendes:
    Da ich mir ja jetzt einen E60 gekauft habe wollte ich meinen alten E36 verkaufen. Habe diesen nun bei mobile.de inserriert. Am wochenende ruft mich der Vorvorbesitzer an und meinte das er das Auto zufällig in mobile.de gesehen hat und sich wundert das es überhaupt noch auf Deutschen Straßen herumfährt, da er einen Totalschaden damit hatte und es ins Ausland verkauft hatte. Als ich ihn fragte wieviele Kilometer das Auto damals hatte sagte er 120000 km. Das komische ist ich habe das Auto ca 3 Jahre nachdem er es verkauft hatte mit 98000 km und einem Seitenschaden (der repariert war) gekauft. Also denke ich die haben illegaler weise den Kilometerstand zurück gedreht. Die einzige möglichkeit die ich sehe ist das es einen Austauschmotor bekommen hat aber müsste das dann nicht im Kaufvertrag stehen? Und ist das rechtens das er Seitenschaden angibt aber das Auto einen Rahmenschaden hatte? Betrug verjährt ja nicht soweit ich weiß oder? Theoretisch könnte ich ihm jetzt das Auto wieder vor die Tür stellen und mein Geld zurück verlangen oder liege ich da falsch? Der kauf ist ca 5 Jahre her.

  • Na dann viel SPASS kannst dir bei Gericht eine Prozesskostenhilfe Beantragen habe ich auch schon mal in Anspruch genommen und die können dich auch Beraten wie du dort weiter Verfahren sollst.


    Gruss Matze


    Und ab zur Versicherrung und ne Rechtschutz machen HILFT immer wie du jetzt selber siehst.

  • Hi Morpheus,


    Deutsche Gerichtsmühlen malen sehr langsam.
    Da brauchst Du einen sehr langen Atem, starke Nerven und viel Geduld.
    Wenn Du keinen Rechtsschutz hast, wünsche ich da jetzt schon viel "Spass".
    Ein "Schwank" dazu aus meinem Leben:
    Meine Frau meinte mal vor Jahren, sie müsste sich einen Alfa-Romeo (Vorführwagen) kaufen. Das Ding (Auto kann man das nicht nennen) war ca. 2 bis 3 Wochen nach Kauf alle 3 Tage in der Werkstatt.
    Die Karre fuhr, wenn sie kalt war nicht schneller als 50 (trotz Gaspedalbodenblechkontakt), soff wie ein Bierbrauer und hatte noch anderweitige Macken.
    Nach x Werkstattbesuchen wollten wir das Fahrzeug wandeln. Da sich der Händler hartnäckig weigerte, haben wir das dann unserem Anwalt übergeben.
    Es wurde ein gerichtlicher Gutachter bestellt, der die Mängel bestätigen sollte, was er auch getan hat. Die Kosten dafür mussten wir erst mal vorstrecken, ebenso die Kosten für das Gerichtsverfahren.
    Das waren damals in Summe einige tausend Euro.
    Alles zusammen gerechnet, hat es damlas fast ein 3/4 Jahr gedauert, bis wir den Alfa los waren und unser Geld wieder hatten.


    Ich würde in Deinem speziellen Fall erst mal zu einem Anwalt gehen und die Sachlage (evtl. Verjährung etc.) klären und wie die Erfolgschancen dafür aussehen.
    Im zweiten Schritt, vorausgesetzt der Anwalt sieht hier Möglichkeiten, müsste dann durch einen gerichtlichen Gutachter nachgewiesen werden, dass der Wagen einen Totalschaden hatte bzw. der Tacho manipuliert wurde.
    Allerdings sind die Kosten für ein solches Gutachten nicht von Pappe, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Und da Du keinen Rechtschutz hast, bekommst Du die Kohle dafür nur wieder, wenn Du den Rechtsstreit gewonnen hast.


    ...und jetzt noch ne Rechtsschutzversicherung abschließen kannste vergessen. Diesen speziellen Fall übernimmt die Rechtschutz dann nicht.


    Um wieviel Kohle geht es denn bei dem E36?


    Grüße


    Chart

  • 1. Was ist denn eine Prozesskostenhilfe? Muss ich das beantragen bevor ich zum Anwalt geh?
    2. Wenn ich jetzt eine Rechtsschutz mache wielange muss man da warten bis man die benutzen kann ( kann ja noch weng warten mit dem Auto). Hab mich auch schon geärgert das ich das nicht gemacht haben jenden mist hab ich nur das nicht. :lol:
    3. Ja habe ADAC Plus Mitgliedschaft.
    4. Es geht um eine Summe von 3850€ also nicht die Welt.

  • ich würde behaupten, spar dir die arbeit und die nerven, wenn es 5 jahre her ist wo du den wagen gekauft hast, liegst du in der beweispflicht dass es so war... du musst auch beweisen das es nicht passiert ist als der wagen bereits in deinem besitz war... dann muss der vorbesitzer auch noch aussagen das exakt dieser wagen seiner ist und vorher nen totalschaden hatte etc. viel zu aufwendig und ohne nutzen finde ich...


    mfg murat

  • Zitat

    Original von digger
    ...viel zu aufwendig und ohne nutzen finde ich...


    mfg murat


    Dito. Du bist beschissen worden, ganz einfach.


    Und nun weißt Du das auch, dass es ein Unfallauto ist - musst es also beim Verkauf angeben, ansosnten machst Du Dich selbst strafbar ... doppelt Pech!


    Gruß Bobbin

  • Solange sich hier niemand als Anwalt outen kann, können wir nur mutmaßen, wie das ganze ablaufen würde.


    Frage einen Anwalt, wenn Du beim ADAC bist, dann nutze deren Experten und danach weißt Du mehr und kannst entscheiden, welcher Aufwand sich lohnt.


    Timmy

  • Du kannst ja erst einmal beim ADAC anrufen und Dich mit einem Juristen verbinden lassen, hab ich auch schon mal gemacht.
    Der sollte Dir dann sagen können, was für Möglichkeiten Du hast, wenn Du denn welche hast.

  • So hab beim ADAC angerufen. Am Telefon meinte der Herr das ich beweisen müsste das der Vorbesitzer das gewusst hat wenn er sagt er hat es nicht gewusst steh ich dumm da. Aber er hat mir jetzt noch ne adresse von einem Vertragsanwalt des ADAC gegeben bei dem ich ein Termin ausmachen soll. Dann sehen wir weiter....

  • Zitat

    Original von spxMorpheus
    So hab beim ADAC angerufen. Am Telefon meinte der Herr das ich beweisen müsste das der Vorbesitzer das gewusst hat wenn er sagt er hat es nicht gewusst steh ich dumm da. Aber er hat mir jetzt noch ne adresse von einem Vertragsanwalt des ADAC gegeben bei dem ich ein Termin ausmachen soll. Dann sehen wir weiter....



    Hmm... hast Du jetzt mit einem Juristen gesprochen oder mit einem ganz normalen Mitarbeiter vom ADAC?

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