1. gutachterwahl bleibt beim geschädigten
2. definitiv rechtsanwalt nehmen
3. stundensätze dürfen nur gekürzt werden wenn der wagen nicht lückenlos beim hersteller gepflegt wurde
4. bei bestimmten farbtönen muss eine beilackierung mitgezahlt werden, diese versuchen die versicherungen oft zu kürzen
5. niiiiemals selbst in kontakt mit der versicherung treten
6. nachgutachten vom versicherungs gutachter muss nicht akzeptiert werden, würde ich auch niemandem empfehlen.
7. reparierte vorschäden die über eine versicherung bereits reguliert wurden auf keinen fall verschweigen.
Hab 7 autos am laufen und ständig ist irgendwas, langsam gehöre ich beim anwalt und gutachter zur familie
Mfg murat