"Probleme" mit meinem neuen

  • Also nun habe ich ein "Problem"...


    Laut Verkaufsanzeige sollte das Fahrzeug eine Alarmanlage mit Innenraumüberwachung haben, das Hifi Paket und Lordosestützen.


    All die Sachen hat er aber nicht!


    Ich habe beim BMW Service mir die Sonderausstattungsliste zukommen lassen und diese Sachen tauchen dort eben nicht auf und auch beim Prüfen (Lordose ging ja schnell und war mir beim Kauf eigentlich schon klar aber akzeptabel) konnte ich nur feststellen, dass die Sachen nicht verbaut sind.


    Hifi: Keine Hochtöner oder extra Verstärker
    Alarmanlage: Scheiben runter, abgeschlossen und Motorhaube entriegelt und geöffnet bzw im abgeschlossenen Zustand mit dem Wagenheber angehoben. Nichts tut sich und die LED laut Betriebsanleitung ist auch nicht vorhanden....


    Das stört mich nun schon extrem!


    Wie würdet ihr verfahren? Der Wagen hat 1 Jahr Garantie und an sich auch ein sehr gepflegter Zustand und bis jetzt bin ich recht zufrieden mit ihm.


    Der Verkäufer wollte schon nicht beim Kaufpreis runter gehen, als ich die fehlenden Lordosestützen ansprach und meinte, dass es mal zu Fehlern kommen kann in den Anzeigen.


    Wie sieht mein Recht hier aus? Ich bin jetzt gute 300km mit dem Wagen gefahren, habe ihn schon auf mich zugelassen und versichert, was ja auch schon einige Euro gekostet hat.


    Wagen zurückgeben und vollen Kaufpreis zurückerhalten + entstandene Kosten?
    Darauf bestehen, dass die Sachen verbaut werden?


    Gruß Lukas

  • Ich tippe mal auf selber schuld, ausser es steht im Kaufvertrag drinnen, dass das Auto diese Sachen haben muss.
    Denke mal man muss selber schauen ob die Verkaufsargumente auch wirklich im Auto sind.


    Ausser du gehst mal zum Anwalt und fragst ob es arglistige Täuschung oder Vortäuschung falscher Tatsachen ist.
    Oder geh gleich zum Händler und sag du willst Entschädigung (z.b. 1000€) oder Anzeige wegen einem der genannten Punkte. Wird zwar nur lachen weil er weiß das soweit keiner geht.


    OT: Ich verstehe nicht wie man ein Auto kauft und nicht schaut ob wirklich das Auto dem Angebot entspricht...

  • also ich muss schon mein vorredner recht geben....du kannst doch nicht ein auto für viel geld kaufen(ich denke es geht hier um deinen 535d) und nicht drauf achten ob er die ausstattung hat die angegeben war?
    und rechtlich wird es sehr sehr schwierig.....ich würd erst mal schauen ob du noch das inserat irgendwo findest, weil wenn nicht mal das mehr existiert dann kannst es bestimmt vergessen......
    wenn du rechtschutzversichert bist dann frag doch mal den anwalt....

  • Ich verstehe, dass man darauf vertraut, dass ein Wagen auch die Eigenschaften besitzt, mit denen er angepriesen wird.


    Aber setze Deinen Ärger doch mal in Relation: der ganze Aufwand für eine Wandelung? Du bist doch zufrieden mit dem Wagen, also suche doch eher eine gütliche Einigung mit dem Händler.
    Mache ihn freundlich darauf aufmerksam, dass hier etwas nicht stimmt, dass Du enttäuscht bist und um einen Vorschlag bittest von ihm, wie man die Situation nun bereinigt. Vielleicht lässt sich mit künftigen Werkstattaufenthalten etwas machen, etc., etc.


    Sollte das alles nichts bringen, kannst Du ersteinmal beim Anwalt eine Meinung einholen - die Du fundiert hier im Forum nicht bekommen wirst (solange kein Anwalt zugegen ist)


    Timmy

  • fehlendes Hifi System und Alarmanlage sind Austattungen, die mal rund 1.500,-- gekostet hätten.
    Ich kann verstehen, dass man sich ärgert, wenn es dann fehlt, da man es ja eigentlich bezahlt hat.


    Wenn Extras fehlen, die im KV aufgeführt sind, würde ich auch versuchen, mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen (sofern die fehlenden Extras nicht ein KO Kriterium darstellen).


    Wenn Du aber nichts schriftlich hast, wird es sicher schwierig.

  • Also schriftlich steht nichts von der Sonderausstattung im Kaufvertrag aber ich habe einen 15 Seiten Tüv Bericht der gemacht worden ist und dort stehen alle Extras mit drin und wurden so auch 1:1 in die Anzeige übernommen.



    Die Lordosestütze ist mir ja sofort aufgefallen und wurde auch "verhandelt" aber bei der Alarmanlage habe ich einfach mal auf das Wort des Verkäufers vertraut und er sagte mir auch noch extra (im Beisein meiner Mutter!) dass JEDER BMW eine Alarmanlage hat und das nicht extra (in der von mir beim BMW angeforderten Ausstattungsliste) aufgelistet wird, weil eben Serie.


    Das Wissen über das Hifi System habe ich mir erst jetzt angeeignet und weiß erst jetzt, wie man die voneinander unterscheiden kann. Da ich eigentlich aus dem Hause Audi/VW komme, kenne ich mich eben nicht aus mit den Serien/Sonderausstattungen bei BMW :( Mein Fehler.


    Aber ich finde, dass Alarmanlage und Hifi Paket zwei Sachen sind, die man als Leie nicht so einfach mal sieht und sich darauf verlässt, dass es so stimmt.


    Rechtsschutz habe ich und bin auch derzeit wegen meinem unverschuldeten Unfall mit Todesfolge ( weshalb ich mir ja auch ein neues Auto kaufen musste) bei einem sehr guten Anwalt.


    Gruß Lukas

  • Zitat

    Original von Nordhesse_Lukasdass JEDER BMW eine Alarmanlage hat



    so ein schwachsinn


    eine DWA ist immer sonderausstattung.



    der händler sollte lieber mit kartoffeln handeln denn von autos hat der null ahnung.

  • Ja so kommts mir auch vor. Ich denke mal er wusste ganz genau, dass er keine hat aber wollte so überzeugend klingen (o-ton: ich kann ihnen das auch gleich zeigen, kein thema - ich hätte drauf eingehen sollen :( )


    Ich habe eben nochmal genau in die Ausstattungsliste geschaut. Dort steht:
    Zentralverriegelung mit Diebstahlschutz


    und in der Anzeige ist der Wortlaut: Alarmanlage mit Innenraumüberwachung


    mhh



    Lukas

  • So, ich hab mal ein wenig gesucht und siehe da, ich bin auch relativ schnell fündig geworden.


    Der Bundesgerichtshof sieht bei einem arglistigen Verhalten des Verkäufers (davon würde ich nach Deiner Schilderung von ausgehen) auch bei einer unerheblichen Pflichtverletzung, die Möglichkeit zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags.


    Hier erst mal der Text mit Aktenzeichen des BGH:

    Zitat

    BGH vom 24.03.2006, V ZR 173/05


    Rücktrittsrecht und Schadensersatzanspruch trotz unerheblicher Pflichtverletzung bei arglistigem Verhalten des Verkäufers


    Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschliessende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat. (Aus den Gründen: ...Da die Verletzung der Pflicht zur Verschaffung einer mangelfreien Sache bei Arglist ein anderes Gewicht erhält als im Regelfall, in dem ein Verkäufer unter Beachtung der grundlegenden Redlichkeitsanforderungen des Geschäftsverkehrs eine mangelhafte Sache
    liefert, erscheint es sachgerecht, diesem qualitativ erheblichen Unterschied auch bei der Konkretisierung des Merkmals der Unerheblichkeit Rechnung zu tragen. Wird der Abschluss eines Vertrags durch arglistiges Verhalten einer Partei herbeigeführt, so verdient deren
    Vertrauen in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz. Vielmehr bleibt es in diesen Fällen bei dem allgemeinen Vorrang des Gläubigerinteresses an einer Rückabwicklung des Vertrags...).


    Damit ist schon mal klar, dass man hier eine Rückabwicklung durchführen kann.


    Weiter gehts mit dem § 434 BGB


    Da Du hier eine Anzeige mit der zugesicherten Beschaffenheit des Autos hattest, sprich mit der Ausstattung, hast Du wirklich gute Chancen hier Ansprüche geltend zu machen.


    Bezüglich des Verhaltens und der mündlichen Aussagen des Verkäufers hast Du natürlich ein Beweisproblem, aber bezüglich der Anzeige (ich hoffe, Du hast sie noch) hast Du da keine Probleme, da hier ja alles drin steht.
    Es muss hier also nicht mehr explizit im Kaufvertrag genannt werden, wenn ersichtlich ist, dass es sich in der Anzeige um das Fahrzeug im Kaufvertrag handelt.


    Mein nächster Weg würde mich also zu einem guten Anwalt für Privatrecht führen, um mich dort nochmal beraten zu lassen.
    Das Ganze auf dem schnellsten Weg, da Du bei einer Rückabwicklung auch an gewissen Fristen gebunden bist (leider hab ich die jetzt gerade nicht zur Hand) und je länger Du das Fahrzeug hast, desto eher kann der Verkäufer auch eine gewisse Nutzung deinerseits geltend machen, die Dir dann Wiederrum abgezogen wird vom Erstattungsbetrag.


    Viel Erfolg und halte uns mal auf dem Laufenden.


    LG
    Dirk


    /Edit: Nachdem ich nochmal Deine Fragen im Vorstellungsthread gelesen habe, würde ich statt auf Rückabwicklung eher auf Minderung des Kaufpreises gehen, wenn Du mit dem Wagen ansonsten zufrieden bist.
    Es sei denn, die fehlenden Dinge stören Dich so sehr, dass Du Dich jedes Mal wieder darüber ärgern würdest, dann käme wohl nur eine Rückabwicklung in Frage.

  • Also von der Sache her stören mich die Dinge kaum, denn wenn jemand das Auto klauen will, dann macht er es auch und Hifi juckt mich eigentlich auch nicht, weil ich ein Klangfuzzi bin und da ganz andere Geschütze auffahren wollte. Aber es sind halt so "Prinzipsachen"


    Ich werde das mal mit meinem Anwalt bequatschen, ist wohl eh das beste.



    Danke für eure Antworten


    Gruß Lukas

  • Nix - ich würde die Kiste zurückgeben.


    Wenn mich der Verkäufer schon bei der Ausstattung besscheisst, wie sieht es dann mit dem technischen Stand des Wagens aus? Dem würde ich sogar unterstellen, er hätte den Tacho zurückgedreht - ist das Vertrauen erstmal weg...


    Also: Kiste ihm auf den Hof stellen, auf Auszahlung des Betrages bestehen ansonsten Anwalt und evtl. (Lokal-)Presse!


    Selbstverständlich schiebst Du noch eine Anzeige wegen Betrug hinterher.

  • Also mich würde das natürlich auch sehr stören, wenn ich nach dem Kauf draufkomm das einige Ausstattungen nicht verbaut sind. Allerdings könnte man schon vor dem Kauf einen Blick ins Serviceheft werfen um die verbaute Ausstattung am Auto überprüfen zu können.


    Allerdings muss ich kurz nachhacken, bei uns in Österreich haben die 535d die DWA Serienmäßig an Bord lt. meines :) !!


    Ob du die DWA verbaut hast lässt sich doch ganz leicht überprüfen: Wenn du eine rot blinkende LED unter dem Rückspiegel hast, sollte die DWA verbaut sein.


    Ansonsten stimm ich meinen Vorrednern zu. Versuch erstmal im "guten" mit dem :) eine Lösung zu finden.


    Grüße aus OÖ

  • Ich denke, daß selbst ein Beratungsgespräch beim Anwalt lediglich ergeben wird,
    daß Du schließlich das Fahrzeug angeschaut hast,
    es probegefahren hast,
    und Dich letztendlich zum Kauf entschieden hast.
    Ich würde mir keine allzugroßen Hoffnungen auf Entschädigung machen.
    :?:

  • Die Sache ist aber nun die.


    Ich habe ja eine Liste unterschrieben, wo alle Extras aufgezählt werden (im Beisein meiner Mutter) und auf meine direkte Frage, warum die Alarmanlage mit Innenraumüberwachung nicht aufgelistet ist sondern nur "Zentralverriegelung mit Diebstahlschutz" sagte er mir, dass das die Alarmanlage wäre und es nicht extra aufgelistet werden muss, weil JEDER BMW eine Alarmanlage eingebaut hätte.


    Ich habe jetzt nur einmal kurz mit meinem Anwalt telefoniert und er würde mir ein Schreiben aufsetzen wo eine Frist gesetzt wird um das "versprochene" auszubessern, wenn ich wollte.


    Ich sollte mich Freitags nochmal bei dem Verkäufer melden, aber leider war er den ganzen Tag nicht erreichbar. Nachher rufe ich da nochmal an und frage nach, was Stand der Dinge ist.


    Ich weiß jetzt nur nicht in wie weit das mündliche als "Vertrag" angesehen werden kann. Die werden sich bestimmt darauf beruhen, dass ich ja die Liste unterschrieben habe mit den Extras. Aber muss ich als Laie exakt wissen, was davon nun genau was bedeutet?
    Immerhin hat er mir ziemlich überzeugend weiß gemacht, dass jeder BMW mit der Alarmanlage ausgestattet ist. Da habe ich das dann in dem Moment auch einfach mal geglaubt. Immerhin stand in der Liste ja was von Diebstahlschutz und bei einem so teuren Auto ging ich auch echt davon aus, dass es Serie ist.


    Nunja, ich werde berichten wenn es was neues gibt


    Lukas

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