unfall

  • Frag mal Deine Versicherung was Du bekommen würdest, wenn Du alles in Eigenleistung machst. Die ziehen dann afaik von den Kostenvoranschlägen der Werkstätten die Steuer ab (erstatten nur netto) und evtl. einen Abschlag.


    Dann hast Du ja ein Budget und kannst das selbst verwalten :top:

  • Einen Abschlag eigentlich nicht. Ist mir zumindest unbekannt und unüblich.
    Bei mir haben Sie von sich aus einen Gutachter geschickt (DEKRA). Von diesem Gutachten haben Sie dann die MwSt und die Selbstbeteiligung abgezogen und den Rest als Scheck geschickt.


    Wenn Du Dir Neuteile kaufst und/oder bei BMW einen Teil reparieren lässt, zahlt Dir die VS darauf auch die von Dir bezahlte MwSt zurück.

  • Mit selber wird da nicht viell,und mit ausbeulen auch nicht da alles allu.
    Wirs wohl neuteile kaufen müssen ist in moment teurer aber im Endefeckt Billiger wenn du es lacken läst

  • Zitat

    Original von Macianer


    Dafür wird dir aber die MwSt. abgezogen ;)



    wenn er auf totalschaden abgeschrieben wird kriegst du den Geschätzten wert minus den restwert des Autos ausbezahlt.würde dann zur werkstadt deines vertrauens fahren und ihn fertig machen lassen

  • Zitat

    Original von andiwbmwe60
    Ja habe das Auto gestern abgegeben heute oder morgen soll ein Gutachter kommen! :) ja wegen dem behindertenparkplatz: bei dem bei dem ich reingefahren bin hatte kein recht da zu stehen!!!!


    da zahlt "er" 35 euro für falsch parken und die Sache ist für ihn erledigt!
    :?:

  • Mit dem Auto was nicht auf dem Behindertenparkplatz stehen durfte wird dir nichts bringen. Denn es ist so wie die Polizei dir gesagt hat das du auf ein Parkendes Auto aufgefahren bist. Hätte wenn und aber gibt es da nicht.Es könnte auch ja so sein das der Fahrer verschlafen hat weil sein Radiowecker über Nacht kaputt gegangen ist. Dann kann man auch nicht den Hersteller die schuld geben das er sein Auto da noch stehen hatte.

  • Zitat

    Original von -marcus-
    Die Argumentation mit dem Behindertenparkplatz kann ich nicht ganz nachvollziehen!?
    Wenn ein "Behinderter" da geparkt hätte, wärst du ihm doch genauso reingefahren?

    So wie ich das jetzt kurz überflogen habe, ist das aber kein Behinderter gewesen, ergo wäre auch nix passiert wenn derjenige sich an die STVO gehalten und dort nicht geparkt hätte.

  • Das sehe ich genauso, das Fahrzeug hätte dort nicht parken dürfen und deshalb wäre das auch nicht passiert, wäre er dort nicht gestanden. Währe er berechtigt gewesen dort zu stehen sieht die Sache wieder anders aus, aber wie man herauslesen konnte, ist dem so wohl nicht.


    In deinem Fall würde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann erst recht, denn sollte er tatsächlich prozentual Schuld zugesprochen bekommen, springt schon mal der ein oder andere Tausender dabei raus.


    Grüße

  • Zitat

    Original von Nitro2k5
    Das sehe ich genauso, das Fahrzeug hätte dort nicht parken dürfen und deshalb wäre das auch nicht passiert, wäre er dort nicht gestanden. Währe er berechtigt gewesen dort zu stehen sieht die Sache wieder anders aus, aber wie man herauslesen konnte, ist dem so wohl nicht.


    In deinem Fall würde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann erst recht, denn sollte er tatsächlich prozentual Schuld zugesprochen bekommen, springt schon mal der ein oder andere Tausender dabei raus.


    Grüße


    Servus.
    Ich glaube eher, das geht Richtung Wunschdenken.
    Es wird sich nichts ändern, außer dass der Gegner bein Bußgeld wegen unberechtigtem Parken auf einem Behindertenparkplatz bekommt. :bad:


    Trotzdem einen Anwalt/in für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.


    Gruß
    bmw-fux


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