Bußgeldkatalog e60 e61

  • Lasierte Rückleuchten
    getönte Scheiben vorn


    Hat da einer Erfahrung mit? und kann mir dazu was sagen?


    besonders die getöntten Scheiben vorn. Möchte evtl 20 - 30 % verdunkeln lassen. Wenn die Strafe dafür 100€ kostet bei nem ganz motivierten Polizisten :motz: dann würde ich es riskieren.


    :evil:

  • getönte schieben bringen dich 3 punkte näher an deinen Prämien Toaster :lol: . 100-120€ Geldstrafe und musst die Folie sofort abziehen sonst wird das Auto stillgelegt. Das hat zumindenst mein Bekannter bekommen war aber auch 2009-2010 rum.


    Mit Lasierten Rückleuchten bin ich über 3jahre lang gefahren, kommt drauf an wie dunkel es halt ist.

  • Bau mit lasierten Rülis oder getönten vorderen Scheiben mal einen Unfall ..... wenn es einer merkt bis du demnächst Kunde bei Fahrrad.de ....
    An Unfälle mit Personenschaden in Verbindung mit illegal getönten Scheiben will ich gar nicht denken...

  • Bei beiden Punkten, die Du ansprichst verliert Dein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis!


    Somit ist also auch kein Versicherungsschutz mehr gegeben. Komm da bei einem Unfall (wie hier auch schon erwähnt) mal an den richten Kollegen der Rennleitung und das war's dann erst einmal...


    Schade eigentlich, dass solche "Ideen" bei solchen schönen Autos überhaupt aufkommen.


    :heul: :hilfe:

    seit 17.11.2017: F31 LCI - 335xdA
    seit 25.07.2016: F31 - 320dA
    seit 28.03.2018: S1000R
    07/1987er Simson S51 Enduro (S70-Motor, komplett aufbereitet, originale Optik)
    08/1985er Simson KR51/2 (60ccm-4-Kanal-Motor, Originalzustand, Aufbereitung geplant)
    05/1990er MZ ETZ251 (komplett aufbereitet)
    -------------
    vorher: E61 LCI 530d, R56 - Cooper S, BMW F30 335iA, BMW E93 330dA, VW Golf V GTI, Seat Leon 1M Cupra R, VW Golf III VR6

  • Wieso wird immer so ein Mist erzäht wie der Verlust des Versicherungsschutzes?
    Das ist einfach nicht wahr. Die Haftpflicht zahlt IMMER den gegnerischen Schaden.
    Sie kann nur bis zu einer bestimmten Summe Regreß fordern.
    Das gilt aber nicht für die Kasko.

  • Zitat

    Original von Tomek
    Das ist einfach nicht wahr. Die Haftpflicht zahlt IMMER den gegnerischen Schaden.
    Sie kann nur bis zu einer bestimmten Summe Regreß fordern.

    Nun ja, das ist (anscheinend) auch nur die halbe Wahrheit.
    Wie in ein einem anderen Fred bereits gepostet wurde, ist im "Normalfall" der Regreß auf 5k€ gedeckelt, um eben soziale Härten zu verhindern.
    Wenn die Versicherung aber auf Vorsatz (oder was halt in dem Falle justiziabel korrekt wäre) klagt und das Gericht dem folgt, ist die Deckelung fürn Popo.
    Dann zählt das, was das Gericht meint und das könnte schon einem "Verlust des Versicherungsschutzes" nahekommen.

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