Hallo Ihr Lieben,
aufgrund horrender Reparaturkosten verkaufe ich nun meinen E60. (Defekte sind aktuell soweit alle behoben, aber wer weiß was noch kommen wird...)
Ich habe in ca. 2-3 Jahren rund 4000 Euro reingesteckt, und das mit vielen privaten Reparaturen. Bei BMW wären es noch viel mehr gewesen. Hab also die Schnauze voll
Nun gebe ich das Fahrzeug bei einem Autohändler in Zahlung, welcher mir dafür einen kleinen Stadtflitzer (nicht BMW) verkauft. Ich zahle nix drauf.
Nun die Frage:
Wie sieht das mit der Gewährleistung von mir Privat an den Händler aus?
Für das neue Auto wurde ein offizieller Kaufvertrag des ZDK verwendet, in dem nur drin steht, das mein alter Wagen "530I BJ 03" in Zahlung genommen wird. Einen Extra-Vertrag für den Verkauf meines Fahrzeuges gibt es nicht, was wohl auch üblich ist sagte man mir.
Auf der Rückseite des Vertrages steht folgender Passus:
"Ist der Käufer eine juristische Person, Unternehmer etc... ... erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.)
Auf der einen Seite bin ich im Vertrag ja Käufer aber auf der anderen Seite auch Verkäufer. Gilt dieser Passus auch für mich, so dass ich dem Händler gegenüber nicht in die Gewährleistung treten muss?
Was ist Eure Meinung?
Eine kleine Unterstützung wäre toll.
Vielen Dank im Voraus.
lG aus Hamburg.