Unfall Unverschuldet aber mit 0,22

  • Ich brauche mal Rat.
    Am Sonnabend wollte ich 2 Fahrzeuge Überholen auf einer Landstraße mit 0 Gegenverkehr. Leider hatte das Fahrzeug vor mir die Gleiche Idee als ich genau neben ihm war.
    Resultat trotz Notbremsung war das er mir vorne rechts einen kleinen Schubs gab und ich somit mit der linken Seite die Leitplanke kaschierte.
    Ergebnis: Fahrertür+Fondtür platt und Radlauf hinten links extrem lädiert usw.
    Vorläufiges Gutachten kommt auf 11000 eur Schaden.
    Am anderen war gar nichts außer einer kleinen Schramme an der Stoßstange.
    Polizei kam und hat ihm auch die Vollschuld gegeben. Mein Problem ist nur das ich bei der Alkohol Kontrolle einen wert von 0,22 hatte. Ich hatte 3 Stunden vorher 1 Bier getrunken und kann mir nicht vorstellen wie dieser wert zustande kam, aber ist halt so. Nun Meine Frage erwarten mich Probleme bei der Versicherungsabwicklung. Bisher konnte mir niemand etwas genaues sagen.:heul:

  • Zitat

    Original von SvenS.
    Mein Problem ist nur das ich bei der Alkohol Kontrolle einen wert von 0,22 hatte. Ich hatte 3 Stunden vorher 1 Bier getrunken und kann mir nicht vorstellen wie dieser wert zustande kam, aber ist halt so.


    man sagt beim mann 1 bier 0.5 l ~ o,3 promille ... pro std - 0.1 promille ..... hat man dir blut abgenommen ?


    .... pers. könnte ich mir vorstellen das es ggf eine relevanz hat bei der schadensabwicklung ...

  • Ja,hat es.
    Teilschuld immer sobald alk im Spiel ist,hatte ein bekannter, jedoch mit restalk am nächsten Tag.Lappen weg ein Halbes Jahr und mpu,der hatte aber mehr restalk,ich mein waren 0,6 oder so.


    Blutabnahme ist ein Versuch,zieht aber glaub ich nicht so wirklich.

  • Rechtlich relevant ist nur ein Blutalkohol-test. Das "blasen" ist vor Gericht nicht verwertbar und wird auch nicht anerkannt.
    Dazu muss der Polizist dies überhaupt auch erst in dem Unfallbericht erwähnen. Glaubt er dem TE und erkennt anhand des zweiten Tests einen fallenden Wert an, muss dies als Bagatelle gar nicht erst Erwähnung finden, da rechtlich eh irrelevant.

  • Zur Not legst du dir Pralinen mit Alk-Füllung ins Auto und sollte es vor Gericht gehen: das sind deine Lieblingspralinen und du konntest es nicht abwarten zuhause anzukommen ergo der gemessene Wert war Mundalkohol :rollen: ;)

  • ganz gute Idee, nur blöd, dass man Dir ziemlich genau nachweisen kann, wann der Alkohol ins Blut kam :)

  • In was für Blut? Eben genau das wurde hier nicht untersucht... :faq: TE schreibt doch, dass es sich nur um eine Atemalkoholmessung handelte.

  • Zitat

    Original von Tomek
    Unter 0,3 gilt man als nüchtern, das kann dir keiner anhängen.


    Blödsinn!Nüchtern ist 0,0!
    Bei Unfall mit Alkohol ist der Fahrfehler durch den Unfall quasi belegt und somit ist die Wertung rechtlich dieselbe wie bei 1,1 Promille, sprich TiV, Straftat, Lappen weg. Allerdings nur mit Blutprobe (2x im Abstand von 30 min!)


    Die 0,5 Promille Grenze gilt nur, solange nix passiert. Sobald etwas pasiert , das kann auch ein simpler Fahrfehler sein, wird gleich aufgesattelt und man ist wg 316 StGB dran (das was sonst erst ab 1,1 gilt, wenn nix passiert)...


    Klingt hart, ist aber Rechtslage

  • Zitat

    Original von Kev
    In was für Blut? Eben genau das wurde hier nicht untersucht... :faq: TE schreibt doch, dass es sich nur um eine Atemalkoholmessung handelte.


    Dann hat es vor Gericht eh keine Relevanz :lol:

  • dann muss sich das aber geändert haben!


    bei meinem unfall damals hatte ich beim pusten über 0.3. lappen wurde sofort eingezogen.


    beim blutnehmen dann unter 0.3. so 0.25 oder sowas. war jedenfalls auch knapp unter 0.3.


    hab den lappen zurückbekommen und durfte ihn mir wieder abhlen.


    und keine weiteren konsequenzen. auch versicherung musste zahlen!

  • Die Polizei meinte auch zu mir das ab 0,3 der Lappen weg gewesen wäre.
    Na ich glaube da muss ich wohl abwarten wie sich die gegnerische Versicherung verhält.


    Danke erst mal bis hier her für die Beiträge.

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