ZitatOriginal von JiKt
Das frag ich mich auch. Hab zb. die sportliche Fahrwerkabstimmung. Wie kann ich den nachweisen zb. beim TÜV oder Polizeikontrolle das er vom werk tiefer is?
grundsätzlich gilt in ganz Deutschland in allen belangen die unschuldsvermutung
das heißt: der cop muss dir nachweisen das du schmu getrieben hast
kann er das nicht ----> einsteigen und weiterfahren