ZitatOriginal von dron
klaro sind die abstellbar
Sehr gut, danke!
Ich gestehe meinen Fehler wie versprochen ein.
ZitatOriginal von dron
klaro sind die abstellbar
Sehr gut, danke!
Ich gestehe meinen Fehler wie versprochen ein.
Ist doch n geiles Auto für einen Studenten. Hätte auch gerne einen 35d aber das war mir als Student dann doch too much.
Übrigens glaube ich nicht, dass die 20% durchgehen. Schadenersatz muss immer mit einem Schaden begründet werden. Und 3k sind nicht mal bei einem Autounfall mit mehrtägigem Krankenhausaufenthalt drin.. Ggf. wäre ein so hoher Schadenersatz noch zwischen Unternehmen bzw. bei wirtschaftlicher Vorteilsnahme drin. Beispielsweise aus Marken, Patenten oder Lizenzen.
Ach, und über einen "Strafzuschlag", der den Käufer bestrafen soll und dem Verkäufer zufließt, kann man streiten.
Es ist in diesem Fall kein Schaden, sondern eine Vertragsstrafe, denn eine Auktion ist nichts anderes als ein (Kauf)Vertrag, mit Rechten, aber auch mit Pflichten. Und das diese sogar mit 30% vor Gericht durchgehen, kann man ja im Link selbst nachlesen. Aber erneut: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
ZitatOriginal von morenazo
Aber erneut: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Hoffentlich bekommst du das Recht zugesprochen, welches du bereits hast!
So. Witziges Schreiben habe ich heute morgen erhalten
Der Anwalt des Käufers hat mich angeschrieben, der Vertrag sei nichtig, da der Mandant zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe derart stark alkoholisiert gewesen sei, dass eine hochgradige Bewusstseinstrübung vorlag. Begründet wird dies mit § 119 Abs. 1 BGB. Dieser behandelt den Irrtum bei Kaufverträgen, hat aber meiner Ansicht nach keinen Bestand, da hier nicht Berücksichtigt wird, dass anschliessend keine Bewusstseinstrübung mehr vorlag und mehr als genügend Zeit vorhanden war um diesen "Irrtum" zu korrigieren.
Ferner bietet der Käufer "freiwillig" 500€ Schadensersatz an
Ich werd' das Schreiben jetzt erstmal meinem Anwalt übergeben, und dann sehen, ob ich das ganze so annehme.
Schenk ihm das T-Shirt, wenn alles vorbei ist.
[Blockierte Grafik: http://rlv.zcache.de/bieten_sie_nie_auf_ebay_wenn_sie_betrunken_sind_tshirt-r318976debde349ad8305cf9ef7bc3e2f_804gy_512.jpg]
Das ist guuuut! Werd ich mal suchen
Ich finde das so traurig dass man mit dem Alibi (Alkohol, Drogen, ect.) immer eine mildernde Straffe bekommt....
Einfach nur traurig, meiner Meinung nach sollten die Leute deswegen härter bestraft werden.
ZitatAlles anzeigenOriginal von morenazo
So. Witziges Schreiben habe ich heute morgen erhalten
Der Anwalt des Käufers hat mich angeschrieben, der Vertrag sei nichtig, da der Mandant zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe derart stark alkoholisiert gewesen sei, dass eine hochgradige Bewusstseinstrübung vorlag. Begründet wird dies mit § 119 Abs. 1 BGB. Dieser behandelt den Irrtum bei Kaufverträgen, hat aber meiner Ansicht nach keinen Bestand, da hier nicht Berücksichtigt wird, dass anschliessend keine Bewusstseinstrübung mehr vorlag und mehr als genügend Zeit vorhanden war um diesen "Irrtum" zu korrigieren.
Ferner bietet der Käufer "freiwillig" 500€ Schadensersatz an
Ich werd' das Schreiben jetzt erstmal meinem Anwalt übergeben, und dann sehen, ob ich das ganze so annehme.
Wenn er dir freiwillig 500€ anbietet, würde ich sofort ja sagen, kassieren, t-shirt schicken und vergessen =)
Aber vielleicht ist da ja ein hacken drinne, also ab zum RA er soll entscheiden obs ok ist, sonst schreibt dir der RA vom gegner, dass du das geld jeden monat in 10€ überweisungen, kriegst, denn der typ ist armer student und blablabla...
ZitatOriginal von morenazoDer Anwalt des Käufers hat mich angeschrieben, der Vertrag sei nichtig, da der Mandant zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe derart stark alkoholisiert gewesen sei, dass eine hochgradige Bewusstseinstrübung vorlag. Begründet wird dies mit § 119 Abs. 1 BGB. Dieser behandelt den Irrtum bei Kaufverträgen, hat aber meiner Ansicht nach keinen Bestand, da hier nicht Berücksichtigt wird, dass anschliessend keine Bewusstseinstrübung mehr vorlag und mehr als genügend Zeit vorhanden war um diesen "Irrtum" zu korrigieren.
Ferner bietet der Käufer "freiwillig" 500€ Schadensersatz an
§119 (1) BGB i.Verb.m. §121 (1) BGB
Die Anfechtung muss "..ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich).." erfolgen.
Eine alkoholisierte Bewusstseinstrübung ist immer nur temporär; ausser man kippt immer sofort nach. Prost!
EDIT: Ganz abgesehen davon: Einmal in der Sache BGH, Urteil vom 05.06.1972, II ZR 119/70 nachlesen, wie schwierig es ist, einen Vertrag unter Alkoholeinfluss anzufechten.
Darüberhinaus würde ich dir den Tipp geben, zu einem laufenden Fall hier vorerst keine weiteren Angaben zu machen. Falls der Käufer wirklich Interesse an einem E60/E61 hat, liegt es relativ nahe, dass er hier angemeldet sein könnte und mitliest..
Und wie will er seinen Rausch beweisen? Kann ja jeder erzählen, lächerlich is das. Da müsste er erstmal n ärztliches Gutachten erstellen lassen usw. Da er aber eh schon freiwillig zahlen will, weiß er genau, dass er nicht weit kommt mit seiner Story. Ich würd aber trotzdem die Kohle nehmen und mir weiteren Ärger und Stress ersparen, so hast du keinerlei Kosten und n gutes Plus aufm Konto fürs Nixtun...und den Wagen verkaufste eben nochmal mit der genauen Erklärung bei Ebay oder eben mit neuen Bildern bei Mobile und AS. Mit bissle Geduld wirst du den schon los. Ich hätt ihn jedenfalls vor nem halben Jahr sofort gekauft.
Das Angebot ist ja praktisch schon ein Schuldeingeständnis. So wie ich das sehe muss er beweisen, daß er betrunken war. Von daher hast Du gute Karten.
Zitat
Eine hochgradige Alkoholisierung - ggf. in Verbindung mit vorheriger Medikamenteneinnahme - reicht zur Annahme einer Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 Abs.2 BGB nicht aus; der Kläger müsste sich vielmehr in einem Zustand befunden haben, der einer Bewusstlosigkeit (§ 105 Abs.2 1. Alt. BGB) gleichkommt. Die angeführten Alkoholmengen, die der Kläger zu sich genommen haben soll, bevor er sich - nach Mitternacht - von seinem Kollegen trennte, um in sein Hotel zurückzukehren, ermöglichen eine solche Feststellung nicht. Auffällige Verhaltensstörungen oder sonstige Umstände, die darauf hinweisen könnten, dass sich der Kläger bereits zu jenem Zeitpunkt in einem die freie Willensbestimmung nicht nur einschränkenden, sondern völlig ausschließenden Zustand befunden habe, werden nicht genannt
Eine Vertragsstrafe ist nichts unübliches und kann auch problemlos eingefordert werden. Vorausgesetzt der Beklagte ist zahlungsfähig. Allerdings würde ich mir überlegen, die vierstellige Summe tatsächlich zu kassieren. Du kannst ihm wirklich die nächsten Jahre damit ruinieren. Nen Denkzettel kriegt er auch mit 500 Euro.
Ist wie auf dem Basar. Du willst 3TEU, er bietet 0,5TEU. Dein Anwalt soll 2TEU senden, sie bieten 1TEU. Du verlangst 1,5TEU plus Anwalt. Handschlag.
... Plus abkauf des Autos
sehr sehr interesanntes Thema. Halt uns auf dem laufenden
Hallo zusammen,
ganz ehrlich hab den Thread schnell mal überflogen da ich jetzt selbst so einen Fall habe und etwas genervt bin.
Es ist wieder ein Auto Verkauf, zwar nicht so viel Geld wie beim Thread-Starter aber immerhin 5000€
Der Käufer will das ich die Auktion abbreche und ich meine Gebühren wieder erhalte.
Das will ich aber nicht da ich mit dem Kauf gerechnet und alles so vorgeplant habe.
Seine Begründung ist, Familierischegründe
Wie gesagt, habe die 4 Seiten kurz überflogen und Fazit ist das ich schlechte Karten habe oder?
ZitatOriginal von Emmy
Wie gesagt, habe die 4 Seiten kurz überflogen und Fazit ist das ich schlechte Karten habe oder?
für ne problemlose und schnelle lösung ja ... denke das kann man so sagen .
Warum hat er schlechte Karten? Der Thread geht doch eigentlich in eine andere Richtung...
Ohne Aufwand bekommt man sein Recht natürlich nicht!
MfG
ZitatAlles anzeigenOriginal von Emmy
Hallo zusammen,
ganz ehrlich hab den Thread schnell mal überflogen da ich jetzt selbst so einen Fall habe und etwas genervt bin.
Es ist wieder ein Auto Verkauf, zwar nicht so viel Geld wie beim Thread-Starter aber immerhin 5000€
Der Käufer will das ich die Auktion abbreche und ich meine Gebühren wieder erhalte.
Das will ich aber nicht da ich mit dem Kauf gerechnet und alles so vorgeplant habe.
Seine Begründung ist, Familierischegründe
Wie gesagt, habe die 4 Seiten kurz überflogen und Fazit ist das ich schlechte Karten habe oder?
Bevor das ganze Dingfest ist kann ich natürlich nicht viel mehr dazu sagen, da es jetzt tatsächlich ein Rechtsstreit ist, und ich das Risiko eingehen würde, hier öffentlich der Gegenseite schon vorab Infos zu geben, aber so viel sei gesagt: Wenn du Rechtsschutz hast, hast du alles andere als schlechte Karten
Allerdings kann ich dir ja nicht sagen wie dein Fall genau aussieht.
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