Mal wieder ein Hobby Polizist unterwegs

  • Ich habe heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wieder was "Tolles" erlebt:


    Ich fahre von der Autobahn runter auf eine Bundesstraße auf der ein Stau ist. Ich suche eine einigermaßen freie Lücke und schere blinkenderweise in die zugegebenermaßen knappe Lücke ein, damit ich den Verkehr hinter mir so wenig wie möglich behindere.
    In dem Wagen, der nun knapp neben / hinter mir ist, sitzt ein Herr mit seiner Tochter, die auch hinter dem Lenkrad sitzt.
    Die junge Dame (vermutlich durch den Herren so instruiert) verhält sich getreu nach dem Motto: Den lass ich nicht rein. In Folge dessen wäre sie mir dann auch fast in die hintere linke Seite gefahren. Ich bin dann weiter gefahren, wobei der Herr anfing meinen Wagen zu fotografieren. :spinnen: und mich mit dem erhobenen Zeigefinger zu "Schulmeistern".


    Weiter vorne war wieder Stau. Ich bin dann neben ihn gefahren und hab ihn mal gefragt, ob er schon mal was von einem Reisverschlussverfahren gehört hätte.
    Er nur: Das hatten sie gemacht und ich wäre da "Assi-Mäßig" reingedrückt und seine junge Tochter die "begleitend" Autofahren würde, hätte hier "Assi-Mäßiges" Verhalten gezeigt bekommen. - aha.


    Hier frage ich mich schon, wer hier wem was gezeigt hat (Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist für den Herren offensichtlich auch ein Fremdwort) und ferner frage ich mich, was eine junge Dame, die mit der gesamten Verkehrssituation offensichtlich völlig überfordert war, hier zu suchen hatte.
    Vielleicht sollte man mal woanders üben.


    Ich wollte ihn schon fragen, ob ich Abzüge von seinen Bildern haben kann.
    Was soll das? :spinnen:

  • So etwas passiert ständig, und besonders schlimm sind die fahrer im alter, die holen, glaube ich mal den ego einbisschen hoch wenn sie einem nicht reinlassen. Wobei nicht alle ältere fahrer nun so sind. Aber ich habe so ein verhalten nur von solchen erfahren.


    :?:

  • Diese Art von Menschen wird es immer geben, rege dich nicht darüber auf. Schade ist nur, daß wenn es stimmt, was du vermutest, daß das Mädchen wirklich noch mit einer Begleitperson fahren muss (also noch nicht 18 Jahre), dass sie genau dieses Fehlverhalten als die richtige Fahrweise von ihrem Begleiter beigebracht bekommt.
    In der Fahrschule, die ja dann nicht all zu lange her sein kann, hat sie bestimmt etwas anderes gelernt, glaub mir. ;)

  • Zitat

    § 7 StVO
    Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

    ...
    (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
    ...


    Du hast Dich also völlig richtig verhalten und der Begleiter hat alles falsch gemacht.



    Vielleicht hätte der Begleiter mal wissen müssen, wofür er eigentlich da ist und sich nicht als Fahrlehrer aufspielen, denn ich bin sicher, dass die Fahrerin genau wusste, dass sie Dich rein lassen soll.


    Den Ausspruch, dass Du Assi-mäßig fährst beinhaltet eigentlich die direkte Beleidigung Assi und kann auch dahingehend geahndet werden.


    Das das keiner macht und sich seinen Teil denkt ist klar, aber manchmal macht es einfach nur Spaß sein gegenüber ganz ruhig darauf hinzuweisen.
    Meist flippen die dann so richtig aus und ich mach mir dann einen Spaß daraus :D
    Ist viel besser, als sich darüber später aufzuregen :D


    btw: Ich denke überfordert war die junge Frau wohl eher nicht von der Verkehrssituation, sondern eher von ihrem Oberlehrer, den sie auf dem Beifahrersitz hatte.
    Sowas hab ich schon des Öfteren erlebt.


    LG
    Dirk

  • Vorsicht!


    Der Paragraph §7 STVO nützt Euch in einem Crashfall nur wenn Ihr auf der vorfahrtsberechtigten Spur seid.
    Habe leider die Erfahrung schon gemacht. Der Unfallgegner hatte mich "nicht gesehen",
    trotz Sichtkontakt auf der gesamten Beschleunigungsspur ...


    Daher lieber defensiv fahren und solche Idioten ziehen lassen.


    Grüßle Micha

  • Bei sowas platzt mir auch immer der Kragen...


    Bei mir wäre wohl die Frage aufgetaucht, ob seine Tochter schon den Weg ins Krankenhaus ohne Hilfe des Beifahrers findet :D Spass beiseite...


    Soweit ich weiß, darf er dich nicht einfach so fotografieren, das ist nur blöde Einschüchterung!
    Wurde mal von dem Typen eines mobilen Blitzgerätes fotografiert, weil ich da gestanden hab und er dachte ich warne Autofahrer vor ihm und seinen gefürchteten Bildern. Hab ihn aufgefordert die Bilder zu löschen, hat er dann auch gleich gemacht...


    Also man braucht sich, wenn man auf "blöde" Verkehrsteilnehmer trifft nicht alles gefallen lassen, auch wenn sie verbal nach vorne gehen!


    Gruß Martinio

  • Also ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Mir wird mit dem 5er immer brav Platz gemacht und ich werde oft vorgelassen. Wenn ich mit dem Ford KA unterwegs bin, sieht das ganz anders aus...

  • Zitat

    Original von raider
    Also ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Mir wird mit dem 5er immer brav Platz gemacht und ich werde oft vorgelassen. Wenn ich mit dem Ford KA unterwegs bin, sieht das ganz anders aus...


    Die Erfahrung habe ich auch gemacht.
    Mit meinen Golf waren die Leute im Straßenverkehr
    ignorant und teilweise herablassend.
    Fährt man Bmw wird man gleich als Proll oder Angeber
    dargestellt.
    Wie man es macht, macht man es falsch.
    Aber die Leute fahren wirklich defensiver,wenn
    man mit nen 5er daherkommt.
    Verstehen muss ich das nicht :?:

  • Das Andere mal warten bis du vorbei bist ist häufig der Fall wenn "was Größeres" oder halt Xenon oder eben doch nen BMW kommen. Hatte früher meinen 3er, der machte deutlich mehr Respekt wie unser Micra. Obwohl ich mit dem Micra ähnlich schnell auf Landstraßen unterwegs war. Noch besser ist es mit dem Mopped. Da machen Leute Platz obwohl man garnicht vorbei will... :?:

  • Zitat

    Original von Dirk F.


    Diese halbherzige Gesetzeszitiererei ist immer gefährlich! Dein Zitat gilt nämlich nur für endende Fahrstreifen und nicht für Beschleunigungsstreifen, da der einfahrende dort Vorfahrt achten muss!


    (Ich suche die entsprechende Stelle mal raus!)

  • § 18 III STVO:


    Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.


    § 8 II STVO:


    Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.


    ...aber weiterhin gilt für euch beide auch:


    § 1 II STVO:


    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.




    Zusammenfassend und rechtlich gesehen:


    ...die "Bundesstraße" hat Vorfahrt, jedoch darf man sich die Vorfahrt nicht erzwingen.


    Wäre es zu einem Verkehrsunfall gekommen, dann wärst du ganz klar der Verkehrsunfallverursacher gewesen.


    Es kann jedoch sein, dass vor Gericht dem Bundesstraßenbenutzer eine Teilschuld am Unfallhergang gegeben wird/würde.


    Die Kostenfrage ist aber wieder eine zivilrechtliche Sache, die sich sicher am Strafverfahrensurteil orientieren würde.
    Da die Richterlichkeit in ihrer Urteilsbildung/findung frei sind, kann man nur spekulieren...


    Q.E.D. :D

  • OLG Köln, DAR 2006, 324:


    "[...]Auch bei zähfließendem Verkehr gilt beim einfahren auf die Autobahn [analog Kraftfahrstraße u. ä.] nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang[...]"


    Und selbst bei geltendem Reißverschlussverfahren hat der Einfädelnde eine besondere Sorgfaltspflicht und darf einen Verkehrsteilnehmer auf dem durchgehenden Fahrstreifen nicht gefährden.

  • Zitat

    Original von BennyBr
    Diese halbherzige Gesetzeszitiererei ist immer gefährlich! Dein Zitat gilt nämlich nur für endende Fahrstreifen und nicht für Beschleunigungsstreifen, da der einfahrende dort Vorfahrt achten muss!


    (Ich suche die entsprechende Stelle mal raus!)


    Sorry, hast Recht.
    Hab hier nicht richtig gelesen, gelobe aber Besserung.
    Das von mir zitierte gilt natürlich nicht für Beschleunigungsstreifen, hier hat man ganz normal Vorfahrt achten.


    LG
    Dirk

  • alles richtig.
    Nur: Es war Stau. Sprich, der Wagen um den es hier geht stand mit einem gewissen Abstand hinter einem anderem Wagen - bzw. ist gar nicht gefahren. Als ich dann in die Lücke rein bin um die Straße hinter mir einigermaßen frei zu bekommen, ist die junge Dame losgefahren und wollte mich offensichtlich wohl dazu "auffordern" mir eine andere Lücke zu suchen.
    Und das nenne ich mal schlicht weg Nötigung.

  • Mich würde ja mal interessieren, wie es in dem Wagen abging.
    Wahrscheinlich hat Papa gesagt "Nun los, den lassen wir nicht rein, wie kannst Du auch nur so große Lücken lassen"


    :D :D


    Meines Erachtens hast Du alles richtig gemacht, wenn eine Lück da ist fahr ich auch rein, fertig aus.
    Immerhin gehe ich dann davon aus, dass diese Lücke für genau diesen Zweck gelassen wurde.


    Bei einem Unfall hast Du aber trotzdem erst mal den schwarzen Peter und die Beweisführung ist dann sehr schwer, sogar, wenn er Dir in die Seite rein ist und nicht anders rum.


    LG
    Dirk

  • Zitat

    Und selbst bei geltendem Reißverschlussverfahren hat der Einfädelnde eine besondere Sorgfaltspflicht und darf einen Verkehrsteilnehmer auf dem durchgehenden Fahrstreifen nicht gefährden.

    Vorher kommt aber Absatz4...


    Zitat:


    (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
    (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

  • Trotzdem hat der auf demFahrstreifen befindliche Vorrang und Blinken und rausziehen ist nicht. Weil DAS ist Nötigung. Es ist nämlich so das der der den Fahrstreifen durchgängig befährt Vorfahrt hat. Fädele ich mich nun auf die andere Spur und fahre dabei einem rein bekomme ich eine Knolle wegen Fehler beim Fahrstreifenwechsel.


    Frage: endet ein Fahrstreifen hinter einem langsamfahrenden Fahrzeug? :)

  • Zitat

    Original von 530xit
    Trotzdem hat der auf demFahrstreifen befindliche Vorrang und Blinken und rausziehen ist nicht. Weil DAS ist Nötigung.


    Sehe ich auch so. Und auch wenn dort der "Reissverschluss" herrschen würde: Er ist nur eine empfehlung. Ein "Recht" auf die Lücke hast Du nicht. Wobei es schon lächerlich ist von "Recht" oder "Unrecht" in so einer Situation zu sprechen. Da kuckt man sich kurz an über die Spiegel und dann seh ich, ob er mich reiinlässt oder ob er schimpfend drinhockt. Dann nehm ich die nächste Lücke. Ist doch nicht tragisch.


    Immer schön defensiv fahren. :top:

  • ich fahre eigentlich immer defensiv, da alles andere eh nichts bringt.
    Nur wenn einem langsam die Straße ausgeht, dann muss man eben irgendwo eine Lücke suchen.


    ...und ich habe ihn bzw. die junge Dame ja nicht ausgebremst oder sonst was, da ja alle standen weil Stau war.


    Ich nenne sowas Kleinkarriert.

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