Es macht überhaupt keinen nachvollziehbaren Sinn ein Tragfähigkeitsgutachten für eine Felge für eine Abnahme zu fordern, wenn diese bei deutlich schweren Fahrzeugen werkseitigen montierter wird.
Schon richtig. So ist aber die Rechtsprechung. Dann mußt du dagegen Klagen wenn es nicht anders geht.