!HILFE! Styling 235 auf BMW E60

  • Es macht überhaupt keinen nachvollziehbaren Sinn ein Tragfähigkeitsgutachten für eine Felge für eine Abnahme zu fordern, wenn diese bei deutlich schweren Fahrzeugen werkseitigen montierter wird.

    Schon richtig. So ist aber die Rechtsprechung. Dann mußt du dagegen Klagen wenn es nicht anders geht.

  • BMW homologiert nur Grössen und vor allem stehen nur Grössen in den Datenblättern, keine Designs und kein TÜVer kennt den ETK mit allen verfügbaren Stylings für jede Baureihe auswendig.


    Falls also eine 8.5Jx19 ET25 auf dem E60 homologiert worden ist, dann einfach passenden Gummi drauf und fahren. 🤷‍♂️

    Ist leider nicht richtig. BMW homologisiert explizit Felgen für die jeweilige Baureihe und die entsprechenden Motoren.

    Den Felgenkatalog hat der TÜV. Er kann explizit die erlaubten OEM Felgen aller Fahrzeuge einsehen.

  • Hallo Uli,


    das soll echt nicht in die falsche Richtung hier gehen… ABER…


    Auch dieser Aussage kann ich nicht folgen. Es steht nirgends im „Gesetz“ das ein Tragfähigkeitsgutachten zwingend vorzulegen ist. Korrigiere mich gern.


    Die Tragfähigkeit muss gewährleistet sein. Wie das nachgewiesen wird, ist Auslegungssache.


    VG

  • Das würde aber Sachverstand und Bock auf die eigene Arbeit voraussetzen. 🤷‍♂️ Nicht jeder gerade jüngere Prüfer ist idL so eine Kausalkette zu verstehen oder will das verstehen. Die wollen Papier, um sich selbst möglichst nicht anstrengen zu müssen. Bildungsmisere halt.

    Ich hatte 1x Felgen auf nem VW zur Abnahme bei der DEKRA, die waren Serie vom Passat oder Corrado. Der Prüfer kam an und noch bevor ich den Zettel von VW raus kramen konnte, sagte der, "die sind doch vom Passat, ach das reicht locker mit der Traglast."... heute vermutlich unvorstellbar.

  • Ist leider nicht richtig. BMW homologisiert explizit Felgen für die jeweilige Baureihe und die entsprechenden Motoren.

    Den Felgenkatalog hat der TÜV. Er kann explizit die erlaubten OEM Felgen aller Fahrzeuge einsehen.

    Und genau aus diesem Grund sollte jede Felge eines 7er BMW auf einem 5er, 4er, 3er, 1er… etc. bei Freigängigkeit und vorhandener Reifentraglast ohne weiteres abnehmbar sein. Das dafür extra „Traglastgutachten“ gebracht werden sollen, die BMW seit 2019 nicht mehr rausgibt ist nicht nachvollziehbar. Gleiches gilt für 5er Felgen die auf einen kleineren/leichteren BMW sollen…

  • Wenn du so weitermachts geht es aber in die falsche Richtung. Es reicht vollkommen aus das die Fegen nicht für das Auto zugelassen sind. Somit bist du in der Beweispflicht das die auf dein Auto passen. Das kannst du nicht ohne Traglastgutachten. Das die Felgen auf einem Auto verbaut/zugelassen sind was mehr wiegt ist vollkommen uninteressant.

  • Das würde aber Sachverstand und Bock auf die eigene Arbeit voraussetzen. 🤷‍♂️ Nicht jeder gerade jüngere Prüfer ist idL so eine Kausalkette zu verstehen oder will das verstehen. Die wollen Papier, um sich selbst möglichst nicht anstrengen zu müssen. Bildungsmisere halt.

    uneingeschränkte Zustimmung.


    Wobei ich davon überzeugt bin, dass es auch noch genug „der anderen“ Prüfer gibt.


    Nicht weniges von dem in Foren geschriebene, basiert auf Vermutungen und irgendwo mal geglaubt erlesenen.


    Bis jetzt war „mein“ Prüfer in der Sache tiefenentspannt, mal schauen wie es weiter geht.

  • Wenn du so weitermachts geht es aber in die falsche Richtung.

    Hallo Uli,


    sei mir nicht böse, aber du hast (vermutlich) vergessen, deine Behauptung des gesetzlich verpflichteten Traglastgutachtens im Gesetz, nachvollziehbar zu belegen und stellst gleich die nächste Behauptung mit den Reifen auf.


    Es gibt spezielle Reifen, die für spezielle Fzg. zugelassen waren/sind. Ob es die früher existierende Reifenbindung noch gibt (vorallem bei M-Modellen, AMG, Porsche etc.) weis ich nicht.


    Fakt ist, passt der Lochkreis, die Traglast und ist die Felge freigängig kann diese auf dem Fahrzeug montiert werden. Die Freigängigkeit kann z.B. mit Spurplatten hergestellt werden.


    Der Reifen muss ebenso die Traglast erfüllen (was am Beispiel der 93Y bei 19 Zoll beim e61 gegeben ist) und der Abrollumfang muss im Toleranzbereich liegen.


    Eine explizite, einschränkende Zulassung eines Reifens für ein Massenfahrzeug wie einen e60/e61 (nicht M) gibt es aus meiner Sicht nicht. Auch hier lasse ich mich gern eines Besseren belehren.


    Das dein letzter Satz trotz Wiederholung falsch ist, solltest du so langsam erkennen…

    Eine Felge, die ein höheres Fahrzeuggewicht tragen kann und dabei geht es ausschließlich um die Traglast der Felge und nicht um die Traglast aus Felge und Reifenkombination, kann bei einem leichteren Fahrzeug in der Frage der Traglast nicht ungeeignet sein.


    Die Reifentraglast ist von jedem Reifen ablesbar 93, 94, 95, 96 etc. und muss nicht separat nachgewiesen werden. (leider vermischt du in deinem letzten Beitrag Reifen, Felgen und Traglastgutachten miteinander).

  • Nein, Fakt ist das die Felgen für einen F10/11 zugelassen sind und nicht für einen E60/61. Und was nicht zugelassen ist hat auf einem Auto nichts zu suchen. So einfach ist das. Und die Sicherheitsbehörde, was nunmal der Tüv ist kann gewisse Daten verlangen um Sondereintragungen vorzunehmen.

    Ich hoffe das du das jetzt verstanden hast und nicht wieder mit so einem Argument kommst das da Fahrzeug schwerer ist und die Reifen die Traglast haben ......

    Ich bin hier jetzt auch raus weil es mir zu schwer wird mit deiner Denke. ^^

  • Hallo Uli,


    schade.


    Du stellst Behauptungen auf, die du nicht belegen kannst und ziehst dich dann aus der Kommunikation zurück.


    Der TÜV ist genauso wenig eine Sicherheitsbehörden wie alle anderen PRÜFORGANISATIONEN auch.


    Weil du meine Denke so magst…

    Die Styling 235 (8,5J 19 ET25) sind für den F01, 7er BMW zugelassen. Der F07 (5er GT) hatte auf der Hinterachse die breiteren Felgen als Mischbereifung.

  • Djuke


    Du scheinst ja fit zu sein. Würde die gerne eingetragen bekommen. Würde auch ins Havelland die 700+ Kilometer fahren - wenn du die Eintragung garantierst.

    Ich sage dir gerne bescheid, ob die Abnahme nach 21 bei mir geklappt hat.


    Ich war nach den vielen unterschiedlichen Aussagen, die man hier lesen kann bei der Dekra, um eine Abnahme vorab zu besprechen.


    Laut dem Prüfer war entscheidend, dass die Felgen die Traglast für den E 61 erreichen, die Reifen die notwendige Traglast erreichen und beides in Kombination die maximale Achslast tragen können. Zudem muss natürlich die Freigängkeit vorhanden sein.


    Woran ist bei dir eine Eintragung gescheitert? Welche Radreifen Kombination möchtest du eintragen lassen?


    Solltest du versucht haben, die 275er Reifen beim e61 (Luftfederung) hinten auf der breiteren F07 Felge einzutragen, so gab es da tatsächlich Probleme. Die Probleme liegen wohl in der Reduzierung der ET auf Serienmaß (von ET39 auf ET18 und geringer) bei gleichzeitiger Freigängigkeit der 275er Reifen außen. In dem ein oder andere Beitrag ist von Bördeln und ggf. mehr je nach Fahrwerksstand die Rede.


    Kann mir aber dank so einiger Antworten vorstellen, dass diejenigen die solch ein Projekt durchziehen, hier nicht mehr schreiben…

  • Ergänzung zum Thema Bereifung:


    Es gab beim e60/61 diverse 19 Zoll Serienräder mit 8J 19, 8,5J 19 und 9,5J 19.


    So z.B. Styling 269 (ET18), Styling 172M (ET18/ET32)


    Die 8,5J R19 haben Serienmäßig 245/35 R19 93Y Reifen freigegeben.


    Somit ist das Thema 245/35 R19 vom Tisch… die Felgen/Reifenkombination gab es serienmäßig für den e60/e61.

    Laut den Traglastgutachten der e60/61 Felgen haben die 650kg Traglast.


    Die F01 Felgen haben 750kg Traglast.

  • (…) Und was nicht zugelassen ist hat auf einem Auto nichts zu suchen.


    (…) Ich hoffe das du das jetzt verstanden hast und nicht wieder mit so einem Argument kommst…

    da wir ja hier in einem Forum sind und von einer fachlich begründeten Diskussion alle profitieren wollen…


    Felgengröße 8,5 und 9,5J 19 jeweils serienmäßig mit Traglast von mindestens 650kg beim e60/61.


    Reifengröße 245/35 R19 93Y Serienbereifung bei 8,5J 19 BMW Felgen beim e60/61.


    Laut Traglastgutachten haben die Styling 235 (8,5 und 9,5) 750kg Traglastfreigabe.


    Die geforderten ET18 können bei der ET25 Felge mit 10mm Distanzschreiben pro Rad auf ET15 reduziert werden, stellen somit die Freigängigkeit zu Dämpfer/Luftfederung sicher. An der VA schleift beim M-Fahrwerk bei ET15 nichts, an der HA bei abgesenkten Luftfahrwerk auf identischen Höhenabstand auch bei ET5 nichts.


    Ich stelle jetzt mal außerhalb des Protokolls eine kühne These auf…

    ich teile mittlerweile die Aussage, dass bei Mitführung des Traglastgutachtens theoretisch eine Abnahme nicht einmal nötig ist! Die Radreifenkombination ist serienmäßig für den e60/61 freigegeben. Die Felgen haben eine 100kg höhere Traglast als die Serienfelgen.


    Die genutzten H&R Spurplatten haben eine ABE für alle freigebenden Felgengrößen für den e60/61.


    Ich werde mal genau diese Argumentation bei der Dekra auf Richtigkeit prüfen lassen, unabhängig davon, ab ich die Räder im Nachgang via einer 21iger Abnahme eintragen lasse.


    Mich würde interessieren, warum nicht einer im Forum konkret den Hinderungsgrund für eine angeblich gescheiterte Abnahme mitteilt. Ich habe nur einen Beitrag gefunden, bei dem ein User das Problem mit den 9,5J 19 mit 275/30 R19 auf der HA Probleme hatte. Nicht aufgrund fehlender Freigängigkeit, sondern weil ein Vergleichsgutachten fehlen würde.

  • @ Djuke - du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben, was der Begriff "TYPFREMD" bedeutet.

    Ob du das nachvollziehen kannst oder nicht, dass eine Felge eines "schwereren Fahrzeugs" nicht ohne Weiteres auf ein "leichteres Fahrzeug" montiert werden darf, ist unerheblich.

    Die abnehmenden Prüforganisationen haben die Deutungshoheit und die Berechtigung, welches auch immer für ihre Entscheidung nötige Nachweis-Dokument fordern zu können.

    Ob dir das gefällt, spielt keine Rolle.

    Du kannst gern eine offizielle Beschwerde ans Bundesverkehrsministerium formulieren und warten, was und ob was kommt.

    TYPFREMD bleibt typfremd, egal, obs aus dem gleichen Haus (hier BMW) kommt.


    Man hätte sich vor Anschaffung kundig machen müssen, reduziert die Gefahr, sich tolle, schöne Schlauchhalter fürn Garten zu kaufen.


    Ich bleib nochn bissl in diesem Thread, fängt grad an, irgendwie lustig zu werden. ;)

  • Vielleicht bin ich die „angespannte“ Form der Diskussion aus zwei anderen BMW Foren nicht gewöhnt, bin gar ein wenig betrübt darüber, dass wiederholt darüber geschrieben wird, was ich nicht verstanden hätte, verstehen würde, aber soll…


    Wir sind scheinbar alle sachfremd, versuchen Argumente sachlich auszutauschen. Der ein oder andere scheint sich unabhängig von Kenntnisstand und aktueller themenbezogenen Betroffenheit sich aber daran zu erfreuen, mit „Basta“ Argumenten eine Diskussion für beendet erklären zu wollen.


    Ich habe mich vor dem Kauf in einem BMW Forum informiert (es gibt ja nicht nur das e60 Forum), habe die Felgen von einem BMW Mitarbeiter im neuwertigen Zustand erworben, kaufe neue Reifen, nutze H&R Spurplatten und werde nicht müde zu erwähnen, dass das Fahrzeug bei der Dekra zur Abnahme vorgestellt wird.


    Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben, dass ich nicht bereit bin, notwendige Unterlagen vorzulegen.


    Meine Argumentation galt der unsinnigen Bürokratie, die damit einhergeht.

    Ich kann aber verstehen, dass nicht wenige Menschen in Deutschland genau von diesem Regelwahn gut Leben und auch kein Interesse daran haben, dies zu ändern.


    Da du ja bereits aufgrund meiner Beiträge belustigt bist… Ich habe mal „Typenfremd“ im Zusammenhang mit Felgen gegoogelt und das Ergebnis angehangen.


    Soweit ich es einem anderen Forum entnehmen konnte, gibt es fachlich richtig „Freigaben“ für Felgenmodelle.

    Diese scheinen vom Hersteller neben den formellen Voraussetzungen (Umfang, Breite, Einpresstiefe, Traglast) auch Design Entscheidungen zu sein.


    Da BMW selber aber Kunden auch gern für andere Modelle freigebende Felgen verkauft, Gutachten zur Verfügung stellt und in einigen Fällen sogar selber verbaut… naja lassen wir das…


    Ich sehe nunmehr ein, dass ich es offensichtlich nicht verstehen will und Eure Zeit mit meinen Gedanken verschwende.


    Kann wegen mir zu, Dank Micha habe ich die heilige Bescheinigung 🙏🏼, will mit meinen Beiträgen niemanden persönlich angreifen und schon gar nicht zwingen, seine Zeit mit meinen geistigen Ergüssen zu verschwenden ✌🏼

  • Da du ja bereits aufgrund meiner Beiträge belustigt bist… Ich habe mal „Typenfremd“ im Zusammenhang mit Felgen gegoogelt und das Ergebnis angehangen.

    Und genau dieses

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    "Typgenehmigung/Typenschein" ist der Knackpunkt.

    Steht da bei der Felge nicht explizit sowas in etwa wie "Für Typ E61 ff." - dann hat die Felge für einen E61 eben keine Typgenehmigung.

    Völlig Wurscht, wie schwer die Felge tragen kann und wo die noch überall passen könnte!

    Und ab hier ist der Prüfer / die Prüforganisation dann "berechtigt", im bürokratieschwangeren Deutschland Antragstellern mit dem Hinweis auf Erbringung einer Typgenehmigung/Traglastgutachten, XY-Bescheinigung aufn Zünder zu gehen.

    Weil sies dürfen und können.


    Ich sehe, wir nähern uns etwas ...

    Und "Ironie" bitte nie als "persönlichen Angriff" werten!

    Ist nur so, dass dus ja nun schon mehrfach vor mir auch von anderen gehört/gelesen hast, aber weil der Wunsch so gärt, du da etwas "stur" zu sein scheinst. ;)

  • Was noch keiner erwähnt hat, aber durchaus inzwischen immer häufiger vorkommt, Festigkeitsnachweis, wenn kleinere Reifen als original mit der Felge geprüft, montiert werden. Und das dürfte hier ja wohl der Fall sein.

    Es bleibt also spannend. 🤷‍♂️

  • Du bist stets sehr hilfsbereit und hast mir schon öfter gute Tipps gegeben, Danke dafür!


    Du beziehst du dich hier auf eine Teildiskussion, in der es um den Unmut über die in Einzelfällen vorgekommene „Unwilligkeit der Zusammenarbeit“ ging, über die ich und der ein oder andere Ihren Unmut bekundet haben.


    Der eigentliche Kern der Diskussion ging aber um sachliche Argumente und den richtigen Weg, um ans Ziel zu kommen.


    Mit der Bescheinigung habe ich meine Bringschuld erbracht.

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