Nach Kauf - TÜV Bericht Motor ölfeucht

  • Moin!


    Mein erster Beitrag in dem Forum, leider schon direkt mit nicht so guter Laune.
    Ich habe heute meinen 535d abgeholt. Hatte vor ca 1er Woche eine Probefahrt gemacht und den Wagen genau angeschaut, hat sich alles gut angefühlt und einen guten Eindruck gemacht. Heute wie gesagt abgeholt. Händler Aussage, keine Unfälle, alles Top.
    Hatte nur kurz über den TÜV Bericht geflogen beim Kauf, wo drauf stand ohne Mängel. Das eigentlich stand "nach der Mängelbeseitigung .... keine weitern Mängel mehr" habe ich überlesen. Auf Seite 2 ist der TÜV Bericht, wo der Wagen erst durchgefallen war. Mängel: Spurstangenkopf vorn rechts ausgeschlagen, Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht, Umweltbelastung: Motor ölfeucht.
    Das was mich vor allem stutzig macht: Der erste Bericht, wo der Wagen durchfiel wurde am 22.09.2014 um! 09:50Uhr gemacht. Der zweite Bericht, indem es keine Mängel mehr gab am 22.09. um 10:40Uhr... Wie kann denn das gehen?
    Und habt ihr eventuell Erfahrungswerte was die Mängel bedeuten könnten? Ich werde morgen natürlich den Händler anrufen und zur Rede stellen, warum er das nicht beim Verkauf erwähnt hat.


    Der Motorraum sah bei der Probefahrt wie geleckt aus, heute habe ich noch gar nicht reingeschaut. Werde es die Tage beobachten ob sich da ein Ölverlust in irgendeiner Art bildet...
    Wäre über eure Erfahrungen sehr dankbar.


    Liebe Grüße!

  • Moin erstmal,


    das ist ja der Hammer. Da hat wohl jemand den Motor dampfgetrahlt und ist dann wieder hin, bzw. der TÜVler war vor Ort in der Werkstatt. Ist definitiv nicht korrekt gelaufen, bezweifle aber, dass man dem TÜV was kann. Die sind ja immer im Recht. Wie sie die kurze Zeitspanne erklären wollen, entzieht sich meiner Kenntnis, evtl. anderer Prüfer. Zum Verkäufer und welch Geistes Kind der ist, sage ich besser nichts. Das Internet ist ja keine Rechtsfreie Zone. Zum Verhalten des Prüfers und der Auffassung von Pflicht, Verantwortung und Ehrgefühl seinem Berufsstand gegenüber sage ich besser auch nichts. Befürchte, Du hast die Arschkarte. Evtl. weiß ja einer mehr zu berichten, aus ähnlichen Fällen. Ich habe bis dato leider keine guten Erfahrungen gemacht, ob nun Anwalt oder nicht.
    Gott sei Dank, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist in unserem Land :evil: das ist absolut gegen unsere demokratischen Grundwerte und nicht tolerierbar. :evil:


    Gruß und alles Gute
    Heimdall

  • Merci erstmal für deine Antwort. Was ich mir überlegt habe, könnte ja sein dass der TÜV Prüfer bei BMW war, die nach dem Mängel das ganze direkt behoben haben (Dichtung getauscht und Spurstangenkopf repariert) und danach war alles jut. Ich werde morgen mal die Vorbesitzerin anrufen, was da los war, dann werde ich zu meinem eigenen BMW Händler fahren und dann zum TÜV und den komplett durchchecken lassen.
    Finde es vor allem frech das der Händler davon gar nicht erwähnt. Allerdings hätte er ja auch den Mängelbericht gar nicht mitgeben müssen...

  • Wenn es ein Händler war hast du 12 Monate Gewährleistung. Das ist gesetzlich geregelt und kann nicht umgangen oder reduziert werden. Nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr. Ab dann musst du beweisen, dass der Fehler schon vorhanden war und nicht du ihn verursacht hast. Das ist in der Regel unmöglich, was im Endeffekt bedeutet, dass du nur 6 Monate brauchbare Gewährleistung hast.


    6 Monate sollten aber ausreichnen um festzustellen ob der Wagen tatsächlich einen Ölverlust (oder anderen Mangel) hat. Innerhalb dieser Zeit kannst du also vom Händler verlangen, dass er sich darum kümmert. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass der Händler alle Kosten dafür übernimmt. Also wird die Karre sogar von zuhause abgeholt und wieder hingebracht. Man sagt es muss alles so geschehen als ob es gefühlt keinen Gewährleistungsfall gab.
    Das Problem an der Sache ist, dass weder viele Privatpersonen noch viele Händler mit diesem Thema gut vertraut sind. Nachzulesen ist es im BGB. Wer kein Bock dazu hat kann sich auch einen Anwalt nehmen. Über eine Rechtsschutzversicherung wäre das elegant zu lösen.


    Sinnvoller ist es aber in den meisten Fällen sich freundlich an den Händler zu wenden, natürlich auch mit Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung. Bei mir hat das jedenfalls (4x bei meinem E60 in 6 Monaten ;) ) gut geklappt.

  • Zitat

    Original von Heimdall
    das ist ja der Hammer. ...


    Findest du? Ganz so schlimm muss das nicht sein.


    Zitat

    Original von Heimdall
    Ist definitiv nicht korrekt gelaufen, ...


    Zitat

    Original von Heimdall
    Wie sie die kurze Zeitspanne erklären wollen, entzieht sich meiner Kenntnis, ...


    Jein, nur fällt bei so einer Spanne zwischen Mangelfeststellung und Behebung kein Auto durch, dafür gibt es das Instrument der Mängelschleife, die eine ordentliche Dokumentation an einem Arbeitstag zulässt. Bedeutet: Mangel morgens festgestellt -> Mangel beseitigt -> HU anschließend positiv abschließen. Voraussetzung ist natürlich, dass nur ein Prüfer tätig wird und dieser auch Zeit dafür hat.


    Zitat

    Original von Heimdall
    ... bezweifle aber, dass man dem TÜV was kann. Die sind ja immer im Recht.


    Nö, aber man muss eben erst einmal wissen, wie das System funktioniert, bevor man sich beschwert. ;)


    Zitat

    Original von Heimdall
    Zum Verhalten des Prüfers und der Auffassung von Pflicht, Verantwortung und Ehrgefühl seinem Berufsstand gegenüber sage ich besser auch nichts.


    Das ist auch besser so, denn da du scheinbar keine Ahnung von der Materie hast, ist es besser zu schweigen, als gleich wieder andere Leute zu beschuldigen. Wirklich traurig sowas. Normalerweise fragt man zuerst mal nach dem Hintergrund und lässt sich aufklären.


    -----


    Zum Thema:


    Motor und Getriebe ölfeucht müssen ja nicht schlimm sein. Der Mangel bedeutet lediglich, dass an den betreffenden Teilen eine Ölanhaftung sichtbar ist, die noch nicht abtropft. Über die Menge sagt das nichts aus. Da ein Auto in seinem Leben immer etwas Öl verliert weil Dichtungen schwitzen und/oder verschleißen, reicht eine schnelle Reinigung mit Bremsenreiniger und Luft/Lappen oftmals aus.


    Ein defekter Spurstangenkopf ist auch nicht so dramatisch, wie es aussieht. Für die HU muss ein Spurstangenkopf lediglich spielfrei sein. Wenn die Werkstatt also einen am Lager hatte, ist dieser meist in wenigen Minuten ausgetauscht. Die anschließende Vermessung kann nach der HU erfolgen. Es gibt keine Vorgabe, dass eine Achsvermessung vorgelegt werden muss, um die HU zu bestehen. Die Werkstatt sollte diese im Rahmen einer fachgerechten Reparatur natürlich durchführen und der Rechnung beilegen.


    Insgesamt hätte das Fahrzeug einfach nicht durchfallen müssen (siehe oben -> Mängelschleife). Wenn aber mehrere Prüfer im Spiel sind, oder die erste HU in der Werkstatt stattfand und die Nachkontrolle in einer nahegelgenen Prüfstelle, dann ist soweit alles ok.


    Wenn du mir die Berichte als Foto schickst, kann ich dir eventuell Genaueres sagen.

  • Na, da ist wohl jemand beim TÜV tätig oder Rechtanwalt.
    Ich habe nie behauptet, Ahnung von der Materie zu haben. Lediglich meine subjektive Meinung kundgetan, da auch gebranntes Kind. Das wird ja noch erlaubt sein. Letzten Endes spielen bei ähnlichen Erfahrungen immer die Gefühle mit. Rationalität hin oder her. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist es schade. Die Wahl meiner Worte, würden, denke ich (keine Ahnung von der Materie), nicht mal eine Anzeige zulassen, bzw. diese hätte keine Aussicht auf Erfolg. Große Reden zu schwingen, mit dem Hintergrund, andere mit allumfassenden Wissen einzuschüchtern, ist auch nicht sooo doll und beindruckt mich leider aber auch gar nicht....


    Die einen schönen Abend
    Heimdall

  • Also ich kenne das auch von einer kleinen Werkstatt bei mir, wenn da der Prüfer was findet was schnell behoben werden kann, dann wird das direkt gemacht und der Wagen bekommt die HU. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Bericht gleich erstellt wird und der Mangel dann im Laufe des Tages behoben wird.
    Würde daher erst mal nachfragen ist vielleicht alles gar nicht so schlimm ;)

  • Danke für eure Antworten.
    Um das nochmal klarzustellen. Es war nicht der Händler beim TÜV, sondern die Vorbesitzerin, was ein klein Wenig den Verdacht schmälert das der Händler etwas vertuschen will.
    Ich werde alle verfügbaren Informationen wie gesagt in Erfahrung bringen (Vorbesitzerin, mein BMW Händler, TÜV Gutachten) und dann schauen wir weiter.
    Darf mich da nicht verrückt machen, hat jetzt heute aber den freudigen Tag doch etwas eingeschmälert...

  • @ Heimdall


    Es tut mir ja leid, dass du scheinbar schon schlechte Erfahrungen gemacht hast, aber wie ich bereits geschrieben habe nutzt es anderen wenig, wenn man gleich die wildesten Dinge in ein Forum schreibt. In letzter Zeit passiert es einfach viel zu oft, dass z.B. ohne korrektes Wissen oder technische Hintergründe erst einmal der größte Shitstorm über Hersteller, Werkstätten, Prüforganisationen oder Verkäufer losgelassen wird. Das muss nicht sein und hilft hier niemandem.


    Zitat

    Original von Barricade
    Also ich kenne das auch von einer kleinen Werkstatt bei mir, wenn da der Prüfer was findet was schnell behoben werden kann, dann wird das direkt gemacht und der Wagen bekommt die HU.


    So weit ist das auch sehr schön und ebenfalls mein tägliches Geschäft. Würde das in Werkstätten nicht so laufen, dann würde ein Vielfaches an Fahrzeugen durchfallen. Das geht heute bei ~3.1000 möglichen erheblichen Mängeln von ~3.600 Mängeln sehr schnell.


    Zitat

    Original von Barricade
    Da kann es schon mal vorkommen, dass der Bericht gleich erstellt wird und der Mangel dann im Laufe des Tages behoben wird.


    ...und genau das ist wohl auch das, was Heimdall Prüfern beim Ernst ihrer Arbeit vorwirft. Wenn der Bericht gleich erstellt wird, dann kann das Fahrzeug ja keine erheblichen Mängel haben, die im Laufe des Tages dann behoben werden und einen positiven Abschluss der HU verhinderten. Diese Praxis ist alt und sollte seit Ewigkeiten nicht mehr angewendet werden, denn das ist eine Falschbeurkundung.


    Mängelschleife zum Abstellen erheblicher Mängel eines Tages -> ja
    HU trotz erheblicher Mängel positiv abschließen (und diese nicht dokumentieren) -> Nein

  • War bei unserer kleinen Klitsche auch immer so mit unserem Stammprüfer. Man kannte sich seit Jahren und meist haben wir die HU bekommen und die Kleinigkeiten dann danach repariert. Es handelte sich aber oft nur um Sachen, die uns vorher auch nicht aufgefallen waren. Man schaut sich das Kundenauto ja schon vorher an.


    Es gab aber nie einen zweiten Bericht. Das ist das Merkwürdige.


    Evtl kannte die Vorbesitzerin ja jemanden beim TÜV und hat den nach der ersten Prüfung angerufen oder ist zu einer anderen Prüfstelle gefahren?


    Schau doch erstmal ein paar Tage, ob da Öl austritt irgendwo. Das wird sich schon nach ein paar 100 km spätestens gezeigt haben.

  • Ich weiß, dass das wohl in gewissen Werkstätten ein gängiges Vorgehen ist. Es ist aber falsch und kann auch schnell nach hinten losgehen.


    Überlege mal:

    • Kunde schiebt seinen 535d zur HU in die Werkstatt
    • Prüfer beginnt die HU
    • Prüfer stellt fest, dass die Bremse an VA und HA runter ist
    • Die Werkstatt sagt, dass sie die Bremse neu machen und holen sich eine einfache Freigabe mit grober Preisangabe (z.B. 700€) beim Kunden
    • Der Prüfer glaubt seiner Werkstatt, schließt die HU positiv ab und bringt eine Plakette an
    • Der Prüfer verlässt die Werkstatt
    • Später stellt sich raus, dass Leichtbaumaterial verbaut ist, die Kosten inkl. original BMW-Scheiben steigen auf 1.300€
    • Die Werstatt ruft den Kunden wieder an, dem ist das aber zu teuer, er will das Auto abholen - sein gutes Recht
    • Kunde holt sein Auto mit bestandener HU trotz verschlissener Bremse ab :top:
    • Kunde will daraufhin sein Auto verkaufen, HU ist ja 2 Jahre gültig.
    • Auto wird verkauft, der Käufer fährt kurze Zeit später ohne Bremsbeläge (Metall auf Metall)
    • Käufer lässt sein neues Auto beim TÜV/Dekra checken und sagt, dass die HU vor dem Kauf gerade durchgeführt wurde
    • Käufer und jetziger Prüfer vermuten Schummel-TÜV und haben Recht. :top: :top:


    ...und jetzt überleg mal bitte, wer da jetzt am Ende der Dumme ist - der Prüfer, der im guten Glauben aber vorsätzlich einen Fehler begangen hat. Übersehen konnte man den Verschleiß nicht ...hat er ja eigentlich auch nicht.

  • Der adäquate TüV Fuzzi würde sicherlich so vereinbarungen schriftlich niedelegen .... oder nicht ;)
    - also ich täte das -


    "oh gott ich möchte mich nicht haftbar machen" sind doch
    mittlerweile zum credo geworden .... kaum vorstellbar das hier noch n tüvler
    für n feuchten händedruck alle 5e grade sein läßt ... :cool:

  • Man kann da nichts schriftlich niederlegen, denn man ist einzig dem Gesetz verpflichtet und ist entsprechend seinem Bundesland eine Verpflichtung eingegangen. Das wird aber oftmals (sowohl Werkstatt, Kunde und einige Prüfer) nicht so gesehen, da wenig kontrolliert wird. Dass muss dann jeder mit sich selbst vereinbaren, denn die Stempel können im Ernstfall auch schnell weg sein. Bei einem ehemaligen Kollegen konnte ich das live erleben. Der hat bei einer anderen Organisation (die einzige, die nicht überwacht wird) angefangen und schwupps waren 6 Monate später die Stempel (und damit auch der Job) weg. Er hat dann wohl ein paar Mal zu viel Fünfe gerade sein lassen. Und gegen eine Behörde ist man danach machtlos.


    Das von mir genannte Beispiel ist eigentlich ganz gut und in mir der Form schon häufig passiert. Nicht unbedingt mit der Bremse, aber es gibt ja genug andere Ecken, die schnell mal teuer werden. Meine Werkstätten haben das auch eingesehen und reparieren lieber in Ruhe nach Bericht, als sich auf so etwas einzulassen, wo es am Ende immer Ärger gibt - egal in welche Richtung. Ausnahme sind halt Kleinigkeiten, die in der Zeit erledigt sind, die man in der Werkstatt verbringt.

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