Betrug beim verkauf!

  • Hi leute.


    Heute ist mir beim auto ausräumen und säubern aufgefallen das mein bimmer am hinteren radlauf nen crash drauf gehabt hat da das nicht gerade schön gemacht wurde. Sieht man an dem blech welches nach innen gebogen ist und an der tür blättert etwas klarlack ab. Dürfte aber eine zweite schicht sein da der lack noch gut aussieht. Hab das fahrzeug jetzt seit anfang august und auch extra nachgefragt wegen unfall. Der händler sagte klar nein. Weiters gehen vom multimediasyst die kopfhörer und fernbedienung ab. Muss er aber gehabt haben da ne dvd drin war und ne zweite im ablagefach.


    Muss das jetzt hier loswerden da ich ziemlich stinkig bin.
    Was mich aber etwas nervös macht ist wenn ich die rostgarantie mal in anspruch nehme weil er rost wirft ob die dann nicht ungültig ist weil gepfuscht wurde. Einträget im serviceheft sind komplett.


    Greets
    Willi

  • Zitat

    Original von Diamondblack

    Das fahrzeug war komissionsverkauf und der händler ist 4 stunden autobahn von mir entfernt.


    das sieht das gesetzt nicht vor bei gew. an priv ... soweit mir bekannt .


    was er machen wird .... vermutlich was zu seinem besten ist :lol:


    ich merke schon ... ne wirkliche leucht bist du hiermit nicht deshalb bist du sicher nicht schlecht beraten n fachanwalt aufzusuchen ...

  • ob das in Komission ist oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle.
    Egal wer dir das Auto verkauft hat, ob ein Privatmann oder ein Händler "in Kundenauftrag" - vorausgesetzt es stehe ausdrücklich unfallfrei im Kaufvertrag.


    Wenn das nicht drin steht -> Leuchte ;)
    Sollte das drinstehen, hat man dir den Unfall verschwiegen. Das wäre dann ein "arglistig verschwiegener Mangel" nach dem BGB -> Anwalt


    und bei sowas ne Mail zu senden... Naja ich würde da wohl eher anrufen und sowas von Stunk machen.

  • Zitat

    Original von Neurocil
    ich merke schon ... ne wirkliche leucht bist du hiermit nicht deshalb bist du sicher nicht schlecht beraten n fachanwalt aufzusuchen ...


    Hey Leute - ICH lese daraus eine Leuchte explizit auf diesem Gebiet, also locker bleiben.
    Da ich auch nicht vom Fach bin, zähle auch ich mich nicht zu den Leuchten auf diesem Gebiet.


    Ich würde hier auch zum Anwalt raten.
    Arglistige Täuschung muss es m.E. nur sein wenn der Verkäufer Erstbesitzer war. Es könnte ihm ja beim Ankauf etc. auch verschwiegen/nicht aufgefallen sein.
    Du kannst jedoch aus meiner Sicht wandeln - wenn, ja wenn du nicht irgendwo im Vertrag einen Unfallwagen untergejubelt bekommen und dieses per Unterschrift bestätigt
    hast...


    Viel Erfolg!

  • unfallfreiheit muß nicht expilzit genannt werden ... steht nix drin darf man von unfallfreitheit ausgegangen werden .... ein unfallschaden muß zwingend angegegeben werden ....


    .... im "auftragverkauft" ist auch von gewerbe an privat ist auch so ne unzulässige sache ( ggf ungehung gewährleistung)


    @ schwabenniete


    mach dich locker :D


    die größe deines banner ist äquivalent zum xxxx (such dir was böses aus) :evil:

  • Zitat

    Original von Neurocil
    @ schwabenniete


    mach dich locker :D


    die größe deines banner ist äquivalent zum xxxx (such dir was böses aus) :evil:



    Neuro lass! Der ist ein Tauchsieder und die hängen sich bekannlich gern rein! Könnte auch ein Doppelaccount vom Madmax sein :lol:



    @ Diamond.... Keine Angst, der Neuro hat das nicht böse oder abwertend gemeint!
    Wie schon gesagt wurde! Nochmal versuchen Kontakt aufzunehmen und wenn das nicht fruchtet, dann wende Dich an nen Rechtsbeistand, denn der weiß mit
    Sicherheit was zu tun ist!
    Alles andere stresst nur noch mehr!

  • Also ich hab dem händler ne mail geschrieben weil er übers telefon sehr selten erreichbar ist. Die mail liest er im laufe des tages mal und meldet sich bei mir.
    Darum die mail. Und ich lass mich schon nicht verärgern hier wegen eines dummen kommentars nur hab ich schon viele threads hier gelesen und dem öfteren auf solche kommentare gestossen die man sich eigentlich sparen könnte und professionell antworten und nur weils wem nicht schreiben freut aber trotzdem seinem senf dazu geben will soll ers lieber lassen. Und nein ich bin nicht der madmax oder ein anderer mit doppelaccount.


    Ich werde mich schon mit dem verkäufer einigen und wenn nicht fahr ich zu meinem spengler und der macht das so wie es sich gehört.


    Wollte einfach nur meinem frust ausdruck verleihen. Aufregen tut mich sowas immer nur ne gewisse zeit und dann ists wieder vorbei.


    Trotzdem danke. In zukunft werd ich mich erst sehr schlau machen und dann eine sache hier posten damit ich mich gut auskenne!!


    So ändert sich die sinnhaftigkeit eines forums.


    Greets!

  • @ Diamond .... Du mußt richtig lesen und nicht so viel reininterpretieren!


    1. das mit dem Doppelaccount hatte nichts mit Dir zu tun und


    2. hat der Neuro Dich nur indirekt als "Fachidiot" bezeichnet, welche wir ja alle sind, wenn es um Rechtsbeistand und dergleichen geht! Klar hätte er auch schreiben können " wende Dich an einen Anwalt, wenn Du nicht firm damit bist" aber dann wäre es nicht unser Neuro!



    Wie gesagt.... Calm down, er wollte nur helfen! :top:


  • mir ist es genauso gegangen.
    hab meinen gekauft und hab dann nach ein paar Wochen immer mehr nachlackierungen gefunden.da war ich stocksauer.unfallschaden scheint auch verschiedene Definitionen zu haben,die einen sagen ne tür nachlackiert sei unfall :rollen: die andere erst beim rahmenschaden-tregende teile,ist echt schwer das zu definieren sollte jeder für sich selbst beim kauf ausmachen.
    da hab ich aber schon 1000ocken in die kiste reingesteckt(neue m-leisten und shadowleisten usw.halt gammelige Sachen aufgefrischt,anlasser rep).
    hab mich mit dem Verkäufer geeinigt.der wagen wurde an den mies gemachten nachlackierungen überarbeitet,weiterhin ein lackprotokoll des ganzen wagens erstellt (dabei wurde eine spachtelstelle entdeckt die aber bei BMW in der Historie steht).der Kaufpreis ist ja auch ausschlaggbend auf den späteren palaver.
    immer ruhig bleiben und schauen mit was man leben kann und was nicht geht.
    fakt ist : man kann heut ein 8 jahre altes Auto was stolze 75000 gekostet hat für einen Bruchteil dessen fahren-man sollte aber auch nicht verlangen das er in dieser zeit ohne jegliche Sachen erlitten zu haben bewegt wurde.

  • Also mal zurück zur ursprünglichen Fragestellung. Was für mich die interessanteste Frage wäre, die aber noch unbeantwortet ist: Wer ist denn im Kaufvertrag der Vertragspartner? Der Händler oder der Vorbesitzer?


    Das macht dann schon mal den wesentlichen Unterschied.

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