Rechtslage Frage ? Gebrauchtwagen Verkauf

  • Hallo Aus Bayern ans Forum ,


    Hab mein e39 Verkauft 530i bj2002
    Mein problem mit dem Käufer
    Hatte das auto ca. 6 monate


    Also auto ins mobile, interresent kommt schaut sich in 3 wochen 3x an macht probefahrten alles besprochen.
    Auto verkauft alles ok vetraglich alles festgehalten
    ( Fahrzeug so wie gesehen ohne garantie ohne rücknahme )
    nach 5 tagen ruft er an ich solle vorbei schauen
    Fahrzeug hatt in der kofferaummulde wasser und rostet bischen
    Wo ich das fahrzeug gekauft habe hatte ich nie probleme gehabt habs auch nicht gewusst wer schaut die ganze zeit unterm reserverad ?
    Naja jetzt ist das schreiben vom anwalt ich solle das richten sonnst tritt der käufer von vertrag zurück. Er hätte es sich anschauen können die option hatte er doch gehabt. Anforderungen : verstellschlüßel vom gewindefahrwerk hab ich ned hab den wagen so bekommen. Rechnungen vom service usw.


    Bitte um ratschläge danke !!!

  • Auch beim Privatverkauf gelten die selben Regeln der gesetzlichen Gewährleistung wie beim Händler. Wenn Wasser im Kofferraum steht dürfte das kaum ein natürlicher Verschleiß sein und gilt somit als Mangel. Ein bisschen Rost ist natürlich was anderes, sofern Altersüblich. Du als Verkäufer wärst in den ersten 6 Monaten in der Pflicht zu beweisen dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Das wird meist nicht gehen.


    Im Gegensatz zum Kauf beim Händler kann der private Verkäufer die Gewährleistung aber ausschließen. Das kann durch einen Zusatz im Vertrag sein, oder durch mündliche Absprache unter Zeugen.
    Habt ihr das wirklich festgehalten? Wie lautet denn die Formulierung?
    Wenn ihr einen Kaufvertrag aus dem Schreibwarenladen verwendet habt gibt es meist hierzu auch einen Passus der angekreuzt werden kann.

  • fordern kann man ja viel ... bedeutet jedoch nicht das dies begründet ist.
    denke wenn du schon post vom anwalt hast solltest du auch via anwalt antworten bzw. diesen antwortbrief könntest du noch so ohne anwalt anzworten.



    schreibe das so wie du uns es geschrieben hast .... 3x angesehen und 3x probefahrt gemacht ... das ist mehr als ausgiebig .... bez. den restlichen forderungen hat er ebenfalls keine ansprüche meiner meinung nach außer es wurde vertraglich so zugesichert ... weise darauf hin das du ohne gewährleistung verkauft hast (ich hoffe für dich du hast das explizit so ausgeschlossen - in wort und schrift )


    da hast echt nen "besonderen" käufer erwischt ... mein beileid

  • Danke erstmal


    Also kaufvetrag ist von mobile.de
    Er hat sich das auto 3x angeschau in abwechselnden tagen mal dort mal da geschaut.
    Das im kofferaum ist mir auch ned aufgefallen in den 6. monaten
    Rost und wasser sind in der mulde.


    Schriftlich haben wir geschrieben


    ( Auto so wie gesehen ohne garantie ohne rücknahme da privat verkauf )


    Sonnst war das auto in einem sehr guten zustand ohne mängel oder ähnliches.


    Gruss Schorschi

  • Da steht ja drin dass ohne Sachmängelhaftung verkauft wird sofern kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorlag.


    Wenn du also versicherst dass du nichts davon wusstest, und das ist ja nun auch kein Bereich den man regelmäßig selbst überprüft, sollte nichts passieren können.
    Wenn du eine Rechtschutz hast würde ich auch zum Anwalt gehen. Ansonsten mit dieser Begründung einfach mal selbst antworten.


    Die fehlenden Teile können nicht im Nachhinein reklamiert werden und auf Rechnungen vom Service gibt es schon gar keinen Anspruch.
    Event. weiß der gegnerische Anwalt, der ja auch den KV gesehen hat, dass es wenig Chancen gibt und hat die Hoffnung über die Rechnungen beweisen zu können dass du von den Mängeln gewusst haben musst. (Könnte ja sein dass das Auto deswegen mal in der Werkstatt war oder dies bei einem Service aufgefallen und notiert wurde.)

  • Rechnungen sind oder waren vom öl service filter tüv ohne mängel ist ja aktuel gewesen.


    Wo ich das Fahrzeug gekauft habe hab ich auch nicht reingeschaut nach paar wochen erst kurz ob reserve drin ist und luft mehr auch nicht.
    Vorallem bin mir aber ned sicher ich glaub das er auch nachgeschaut hat eim zweiten mal wo der da war ob reserverad drin ist.


    Rechtschutz hab ich keine leider.
    Aber werde morgen mit der copie vom vorbesitzer sein kaufvetrag
    Und die whatsapp verlauf zu ihm gehen und sagen was die überhaubt wollen


    Klar mich würde es auch ärgern aber selbst bei meinem neuen e60 hab ich defekte gehabt. Ccc laufwerk , pdc usw. Na und hab bischen investiert und ist auch kein neuwagen !!!


    Gruß Schorschii

  • Oh das ist blöd. Ich habe auch mein altes Auto (Ford Focus) mit dem mobile-Kaufvertrag verkauft aber alles rausgestrichen. Nichtmal die km-Angabe hab ich bestätigt. Heutzutage musst du aufpassen - und wenn der werte Herr schon mit dem Anwalt kommt wird er wohl noch öfters "vorbei" kommen. :motz:

  • Das ist doch alles nur Heise Luft.
    Er hat doch unterschrieben ohne Gewährleistung, was will er denn??
    Auch der gegnerische Anwalt weiß das, aber man kann es ja mal versuchen.
    Viele erschreckt es ja wenn ein Anwalt schreibt, aber Papier ist geduldig. Wenn man Post von nem Staatsanwalt bekommen würde, da würde ich auch in die Spur gehen.
    Schreib dem Anwalt das es dir leid tut, du von dem Mangel nichts gewußt hast und das Auto ausdrücklich ohne Gewähr verkauft wurde.
    Irgendwelche Belege über den Service würde ich gar nicht hinschicken.
    Sie sollen doch mal versuchen dich zu verklagen ( was sicher nicht passieren wird) wenn ein Richter den Vertrag sieht, schmettert er eh die Klage ab.

  • Heute war ich bei seinem Anwalt


    Ich : Hallo hallo bin der .....
    Anwalt : aah kommen sie
    Ich : was wollen sie machen ? ja was schlagen sie vor ?
    Anwalt : Ja ganz einfach sie reparieren das fahrzeug In einer werkstatt mit rechnung und gut ist.
    Ich : schildere ihn vor mit schriftlichen aus dem whatsapp er habe das fahrzeug 3x gesehen ink. Kofferaum
    Anwalt : 5x richten sie es ja oder nein
    Ich : haben sie den kaufvetrag gesehen ?
    ( Auto so wie gesehen gekauft ohne garantie keine rücknahme da privat. )
    Anwalt : richten sie ihn ja oder nein ?


    Ich : nein
    Anwalt : Raus hier !!!


    Super anwalt oder ?


  • Geht das auch auf Deutsch oder zumindest mit irgendwelchen Satzzeichen??
    Was soll man sich da zusammenbasteln als Leser?

  • Scheint ja ein sehr seriöser Top-Anwalt zu sein :top:


    Ich habe aber auch die Befürchtung (und sei jetzt bitte nicht sauer) daß er Dich schon aufgrund Deines schlechten Deutsches nicht ernst genommen hat.


    Ich würde auch zunächst folgendes machen:


    Du weist gegenüber dem gegnerischen Anwalt alle Vorwürfe zurück und lässt Dich auf absolut gar nichts ein....


    Erst wenn es richtig ernst wird und Du eine gerichtlich Einladung bekommst, kannst Du Dir immer noch einen vernünftigen RA nehmen. Hier würde ich allerdings in Deinem Falle einen Freund oder Verwandten mitnehmen, der es in vernünftigem Deutsch in Deinem Interesse darlegen kann....

  • Tante Edit ist was aufgefallen:
    Sehe jetzt erst, daß Du bei dem gegnerischen RA warst.... Was soll das denn?
    Das musst Du alles schriftlich machen. Den RA besuchen bringt absolut gar nichts. Der will nicht Dir, sondern seinem Mandanten helfen.
    Was hast Du erwartet ???


    Das der sagt: "Nööö, Sie haben Recht und mein Schreiben war nur ein Scherz" ??? :spinnen: :spinnen: (sorry)


    Sorry, daß ich Dich wegen Deiner schlechten Aussprache bzw. Ausdrucksweise angesprochen habe.... dachte, Du wärst nicht aus diesem Lande ;) . Das war aber eh nicht negativ gemeint.

  • Kein Problem ich Weiss mein Schriftliches ist zum kotzen.


    Nein ich wollte Ihm sagen er soll sich den Kaufvetrag nochmal anschauen
    Weil sein schreiben ein witz ist.
    Und Ihm die schriftliche unterlagen zeigen aber das hat ihn wenig gejuckt


    Ja montag hab ich bei meinen anwalt ein termin.






  • Keine sorge ... der Käufer hat Null Chancen...der Gesetzgeber hat das klar geregelt...


    Er müsste dir Arglist nachweisen und das ist in diesem Fall praktisch unmöglich.


    Arglistiges Verschweigen von Mängeln ist die einzige Möglichkeit einen Kaufvertrag anzufechten bzw. Nachbesserung oder Schadenersatz einzufordern.

    Du hast den Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung sowie Sachmängelhaftung verkauft und damit ist der Fall definitiv erledigt.


    Glaub mir, du solltest dich zurücklehnen und ruhig schlafen. Der Anwalt des Käufers weiß natürlich dass er keine Chance hat, bekommt aber Kohle von seinem Mandanten - deshalb nimmt er jeden noch so unsinnigen Auftrag an - so auch diesen hier, in der Hoffnung dass du keine Rechtschutz hast und klein bei gibst.


    Zur Klage wird es nicht kommen, denn sollte der Käufer eine Rechtschutz haben wird diese maximal 2 Briefchen an dich bezahlen (zur Einschüchterung) aber nicht mehr.

  • Ich schliesse mich dem mal an.


    Scheint eine Masche zu sein. Mein Dad hat vor Jahren seinen E39 mit knapp 350.000km an einen osteuropäischen Aufkäufer verkauft. Der Wagen war wirklich top. Reines Langstreckenfahrzeug.


    Kurz danach kam auch ein Anschreiben vom Anwalt. Der Wagen hätte kurz vor der Autobahn einen Motorschaden gehabt. Jetzt wollte man entweder


    a) vom Kauf zurücktreten oder
    b) eine kleine Aufwandsentschädigungen (Abschleppen bzw. Überführung, etc) von 2.000 Euro haben.


    Wenn die Jungs am Tag 2-3 LKWs an Autos verfrachten reicht es doch, wenn bei jedem 50. Auto die "Drohung" funktioniert. Ist letztendlich, da gekauft von Privat unter Auschluss jeglicher Gewährleistung, auch im Sande verlaufen.


    Gruß,
    Phil

  • Im brief vom anwalt steht drinnen das ich ihn auf gut deutsch verarscht habe und es ihm verschwiegen habe.


    Er hat sich wirklich das fahrzeug auch unter zeugin von meiner freundin das auto angeschaut und extra nach dem reserve rad gefrag un angeschaut.
    Er kann nicht behaubten wie der anwalt sagt er hat ihnen vertraut er kennt mich nicht seit gesten oder sind verwante.


    Danke jungs

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