Bei meinem 530i E60 ist lt. BMW-Diagnosepotokoll die Sitzbelegungserkennungsmatte des Beifahrersitzes defekt. Ein Ausstausch soll rd. 700 € kosten. Eine Alternative hierzu wird von BMW nicht gesehen.
Die Sitzerkennung ist für den TÜV nicht das Problem, wenn die anderen Rückhalte- bzw. Sicherheitssysteme (Gurte, Airbags) arbeiten. Dass diese Systeme auch dann noch problemlos arbeiten, wenn nur die Sitzerkennungsmatte defekt ist, wurde mir von BMW zugesichert.
Eine funktionierende Sitzerkennung bewirkt nur, dass im Crash-Fall der Airbag des Beifahrersitzes dann nicht ausgelöst wird, wenn der Beifahrersitz unbesetzt ist - oder anders ausgedrückt, im vorliegenden Fall (defekte Sitzerkennungsmatte) wird bei einem Unfall der Beifahrerairbag immer ausgelöst. Und damit bin ich (und auch der TÜV) einverstanden, den der TÜV teilte mir hierzu mit, dass bei aufleuchtender Meldung: „Rückhaltesysteme gestört“ nicht klar ist, ob nur die Sitzmatte oder ein anderes sicherheitsrelevantes Teil defekt ist und dass ausschließlich deshalb eine TÜV-Abnahme verweigert wird.
Vor dem Hintergrund, dass die aus meiner Sicht und auch aus der Sicht des TÜV absolut unnötige Reparatur 700 € kosten soll - meine verständliche Frage: Wie ist zu erreichen, dass die Anzeige nur noch bei allen anderen wirklich sicherheitsrelevanten Mängeln aufleuchtet?
Ist es z.B. möglich, diese Matte über das DIS ganz einfach deaktivieren zu lassen?
Gruß
Peter