Da der entsprechende Suchbegriff "Spaßbieter" keinen entsprechenden Thread liefert, will ich mich dieses Problems mal annehmen.
Jetzt müsst ihr halt herhalten und Therapeut spielen, da ich sonst Gefahr laufe, jemanden anzuschnautzen der nichts dafür kann.
Ich bin schon oft "Opfer" von entsprechenden "Spaßgeboten" geworden. Ich habe zwar immer die "20% für Spaßbieter-Klausel" drin, habe aber davon noch nie Gebrauch gemacht, da es sich immer um "Pfennigbeträge" gehandelt hat.
Anders sieht bei einer Auktionssumme von 15.600€ aus.
Das ist die Summe, die mein 535d eingebracht hat. Nach der Auktion bekam ich den reumütigen Anruf (unterdrückte Nummer) eines 25 jährigen Studenten, der mir mitteilen wollte, das er das Gebot im Suff des Wochenendes abgegeben habe und den Wagen nicht zahlen könne (alles eigene Angaben). Ich solle doch dem Zweit-höchstbietenden ein Angebot unterbreiten. Um Haaresbreite hätte ich das fast gemacht. Gott sei Dank habe ich kurz nachgedacht und mit meinem RA telefoniert. Da stand meine Entscheidung relativ schnell fest : DEN Nagel ich fest!
Wir sprechen hier nicht über ein Kind, sondern über einen Erwachsenen, auch wenn seine Aktion es nicht vermuten lässt.
Hab ihm also eine Mail aufgesetzt:
ZitatAlles anzeigen
"Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
nach Rücksprache mit meinem RA, werde ich kein Angebot an den unterliegenden Bieter richten, da dies rechtlich gesehen bedeutet, dass beide Parteien, Sie als Käufer und ich als Verkäufer, uns auf Abbruch der Auktion geeinigt haben, was nicht der Fall ist.
Nach erneuter Überprüfung des Sachverhaltes fasse ich zusammen:
Die Gebotsabgabe durch Sie erfolgte am 26.01.2013, um 00:04:45h, laut eigener, telefonischer Aussage am 29.01.2013 (Ihr Anruf um 16:52h), in einem "nicht zurechnungsfähigem Zustand". Sie warteten bis nach Auktionsende, >48 h, um sich mit dem Verkäufer, mir, in Verbindung zu setzen, machten von der Gebotsrücknahme und/oder -korrektur keinen Gebrauch. Hier liegt ein klares "Spaßgebot" mit anschließender, grober Fahrlässigkeit vor.
Ich verweise auf die in meiner Auktion eingebaute Klausel von "20% Strafe für Spaßbieter". Eine solche Klausel hat Sie leider weder von der Gebotsabgabe zurückschrecken lassen, noch danach zum Handeln bewogen.
Daraus resultieren für mich als Verkäufer folgende Kosten:
Auktionskosten:
Verkaufsprovision: 53,96€
Auktionsgebühr: 15,48€ (Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Optionen zusammen: Sofortkauf: 2,99€, Untertitel: 0,50€, Mindestpreisangebot: 11,99€)
Laufende Kosten:
Steuern
Versicherung
Wertverlust
Diese Werte wären bis zu einem neuen Verkaufsdatum hochzurechnen. Von „Imageschäden“ („an dem Fahrzeug muss was Faul sein wenn der Käufer vom Kauf zurückgetreten ist“) bei erneutem Angebot abzusehen.
Da Sie mir telefonisch mitgeteilt haben, dass Sie nicht die notwendigen Mittel haben um das Fahrzeug zu bezahlen, nehme ich Sie hiermit wie folgt in Regress:
20% vom Kaufpreis: 15.600 x 0,2 = 3120,00€.
Diese Summe ist bis Montag, 04.02.2013, via Überweisung zu tätigen. Nach Erhalt der genannten Summe wird der Kaufvertrag aufgelöst.
Kontodaten:
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Sollten Sie dem nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, so wie Sie für den entstandenen Schaden, der durch die laufende Kosten verursacht wird, ebenfalls in Regress zu nehmen. Der Ausgang eines möglichen Rechtsstreits, in dem Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, ist durch den Referenzfall „AZ 16 C1 68/05“ bereits abzusehen.
http://www.heise.de/newsticker…Bay-zulaessig-177209.html
Natürlich steht es Ihnen zu, binnen der eingeräumten Frist, den Kaufvertrag, durch Abholung und Barzahlung, zu erfüllen.
Darüber würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß,
xxx"
Nur zu... beschimpft mich, nennt mich Kleinkariert oder sonstiges, aber das war nicht der Tropfen der das Glas zum Überlaufen gebracht hat, sondern eine ganze Wasserwelle!