Ware nie erhalten [EBAY]

  • hallo leute


    ich hab mir am 19.04 von einen ebayer auspuffblenden für meinen dicken gekauft und die wurden auch anscheinend am 23.04 versendet.


    nachdem ich bis heute nicht bekommen hab, habe ich mal den ebayer kontaktiert und ihn gefragt wo die ware bleibt. er hatte dann in der post nachgefragt und die wiederrum meintem das paket ist am 24.04 angekommen, also hat der versand nur 1tag gedauert???


    was soll ich nun machen ?? das paket hat anscheinend jemand angenommen und dafür unterschrieben, weil laut post die ware schon geliefert worden ist...


    mfg

  • Bei DHL sind Versandzeiten von einem Tag nichts seltenes, hatte ich auch schon oft.


    Frag die Post bei wem das Paket abgegeben wurde, denn normalerweise notieren die Zusteller den Namen der Person die das Paket in Vertretung annimmt (ist zumindest bei mir so). Check auf jeden Fall auch ob es einer deiner direkten Nachbarn angenommen hat.


    Auf jeden Fall verdammt ärgerlich...

  • hy


    es wurde mit der deutschen post versendet...


    wie könnt ich da nachkontrollieren?


    habe meine nachbarn schon gefragt, hatte auch nie probleme mit denen habe immer das paket von denen bekommen falls sie eins entgegengenommen haben :trinken:

  • Wenn es eine Tracking-Nummer hat, dann war es kein Päckchen sondern ein Paket. Die Post muss dir sagen können an wen das Paket übergeben wurde. Es kann nicht sein, dass der Paketbote es an jemanden zustellt ohne dem eigentlichen Empfänger eine Benachrichtigung zu hinterlassen bzw. den Namen des Ersatzempfängers zu notieren.
    Habt ihr immer den selben Post-/Paketboten?

  • Zunächst einmal muss er beweisen, dass er das Paket nicht erhalten hat. Die Versicherung greift doch eigentlich nur, wenn das Paket nicht zugestellt bzw. nur beschädigt zugestellt werden konnte.

  • Zitat

    Zunächst einmal muss er beweisen, dass er das Paket nicht erhalten hat


    das ist ja dann auch leicht.. es wurde ja nicht bei ihm abgegeben.. und er hat auch nix unterschrieben..


    also ist nun "Postmen" in der Pflicht..

  • Zitat

    Original von Whiskey
    wenn Du den Beleg hast greift doch die Versicherung.... :cool:



    welchen beleg? der von der überweisung?
    den hab ich glaub ich nicht mehr aber der lässt sich bestimmt bei der bank neu ausdrucken?

  • Zitat

    Original von shadow530
    er meint die tracking nummer


    den beleg hat nur der versender!


    wenn die sendung versichert war muss die post das ersetzen!



    so der ebayer hat mir geschrieben, falls die wahre nächste woche nicht ankommt dann schickt er mir neue blenden :top:


    mal sehn ob er dass einhällt was er verspricht :trinken:


    mfg



  • Schön und gut....ich würde die Sache mit der Post trotzdem nicht auf sich beruhen lassen....wo kommen wir denn da hin :spinnen:

  • Zitat

    Original von GiMaMi530
    Schön und gut....ich würde die Sache mit der Post trotzdem nicht auf sich beruhen lassen....wo kommen wir denn da hin :spinnen:


    Und wo kommt die nächste Auspuffblende hin?


    Würd da auch mal nachhaken.

  • genauso isses !!


    man kann doch in diesem falle diesen nachforschungsantrag stellen!


    das würde ich durchziehen!


    1. wo is das paket


    2. welcher nachbar krallt sich deine ware und gibt es nicht zu?


    so weisste gleich welchem nachbar du nicht vertrauen kannst!

  • Zitat

    ja die verfolgungsnummer hab ich...


    damit muss es auffindbar sein....


    wenn man online danach sucht, steht manchmal sogar dabei wer es angenommen hat...

  • Erstmal stellt sich die Frage, ob es ein Paket oder ein Päckchen war. Päckchen bekommen auch eine Trackingnr. lassen sich aber im Internet nicht nachverfolgen. Diese Nummer dient mehr der "internen" Verfolgung.


    Ein Päckchen ist grundsätzlich nicht verischert. Bei Verlust haftet DHL nicht.


    Wenn es ein Paket oder ein versichertes Päckchen war, lass dir die Trackingnr. geben und schau bei DHL nach, wer es wann angenommen hat.


    Der Empfänger selbst kann bei DHL nicht viel erreichen, da laut DHL der Absender der Auftraggeber/Vertragspartner ist und er auch den Nachforschungsauftrag, Versicherungsangelegenheiten etc. klären muss.




    Gruß

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