3 Wochen nach Autokauf DPF möglw. defekt, Gewährleistungsanspruch?

  • Wenn man ein Fahrzeug beim Händler gekauft hat und 3 Wochen nach Kauf, geht die MKL an und es besteht der Verdacht, das der Dieselpartikelfilter defekt ist, hat man dann einen Gewährleistungsanspruch, dass der Händler einen neuen verbauen muss?
    Ich hatte einen Fall im Internet gelesen, da wurde dem Käufer die Klage vor Gericht abgewiesen, dieser hatte allerdings schon 5 Monate das Fahrzeug und ihm wurde unterstellt, nicht genügend Regenerationsfahrten gemacht zu haben.


    Welche Aussicht ist allerdings nach 3 Wochen gegeben, da der Händler jetzt schon abblockt zahlen zu wollen, bzw. die Gewährleistung zu übernehmen?

  • Zitat

    Original von Mfetischist
    Das heißt dann wenn beim Vorbesitzer nicht oft genug regeneriert wurde, hätte ich eine Chance auf einen Gewährleistungsanspruch beim Händler?


    das würde ich nicht sagen, aber du kannst sehen, ob der Wagen nur im Stadtverkehr gefahren wurde und die durchschnittlichen Kilometerwerte. Ab und an muss so ein Wagen Mal auf die Bahn und 50 - 60 km mal Feuer bekommen.

  • Das ist doch scheißegal wie oft der beim Vorbesitzer regeneriert hat. Fakt ist das er jetzt zusitzt. Soll der Händler doch sehen wie er den sauber kriegt oder gleich nen Neuen einbauen.

  • Auto gekauft, DPF zu, Pech gehabt.


    Wenn du dem Händler nicht nachweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und er ihn vertuscht hat, hast du keine Chance.
    Ein DPF ist irgendwann voll und dann kommt die Meldung, kann auch purer Zufall sein, dass die Meldnung nun - zum ersten Mal - kommt.


    Kaufst du ein Auto und die Reifen sind nach ein paar Monaten abgefahren kannst Du auch nix machen, ausser wen du beweisen kannst, dass die Reifen schon vorher abgefahren waren.
    (Ja ich weiß, dass Beispiel hinkt ein wenig und soll auch nur exemplarisch sein um zu verdeutlichen was ich meine!)

  • Schwieriger Fall in Sachen Gewährleistung. Ist es denn ein BMW mit CBS und ablesbarer Restlaufstrecke des DPF?


    Dann hätte man natürlich vorher mal reinsehen können? Gilt halt sowohl für Händler als auch Käufer.


    Mein Rat: höflich den Händler kontaktieren und ihm die Sache sachlich schildern, ggf. Fahrzeug zu ihm bringen und dann weitersehen. Man wird sich sicher einig, so würde ich es zumindest handhaben... :top:

  • Wäre gut wenn der TE sich hier mal zu Wort meldet.


    Um welches Fahrzeug handelt es sich?
    Motorisierung?
    Baujahr?
    Kilometer?


    Davon abhängig würde ich schauen ob der Verschleiß üblich oder unüblich ist.


    Beispiel 330d mit 70tkm - unüblich
    Beispiel 330d mit 250tkm - unüblich

  • Gemäß Keimtheorie ist davon auszugehen dass der Mangel bereits bei übernahme bestanden hat.
    Da du den Wagen erst 3 Wochen hast ist der Verkaufende Händler verpflichtet den Mangel zu beseiigen.
    Ich würde definitiv eine Frist setzen und ggf. die Rechtschutz bereithalten.

  • Seid wann ist ein voller DPF ein Mangel?
    Das ist so wie wenn ein leerer Tank ein Mangel wäre, oder (s.o.) abgefahrene Reifen.
    Kein Händler hat die Pflicht ein Auto mängelfrei zu verkaufen, er muss auf vorhandene Mängel hinweisen.
    Und - wieder, siehe oben - wenn der DPF sich bei ihm noch nicht gemeldet hatte (warum auch immer) hat er ein mängelfreies Auto weiter verkauft. Und wenn nach 3 Wochen oder auch nach nur einem Tag der DPF sich dann meldet, dann kann das Pech sein.


    Ich bleib dabei, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er faktisch von dem Mangel wusste und ihn billigend verschwiegen hat, kann man da nix machen.

  • Kennst dich ja richtig gut aus ;)


    Also wenn die Motorkontrolle angeht, handelt es sich hier um einen Mangel bzw. defekt und nicht einfach um "einen vollen Filter".


    Der Filter hat wahrscheinlich keinen Wartungsintervall, demnach ist es kein Verschleißteil. -> Gewährleistung


    Selbst wenn der DPF nach 2 Monaten hops geht, ist der Gewerbetreibende Verkäufer in der Pflicht, dafür gibt es ja den Verbraucherschutz, die sog. Gewährleistung. Zum Schutz des Endverbrauchers.
    Nach den ersten 6 Monaten allerdings gilt die sog. Beweislastumkehr.


    Und das Risiko ist einkalkuliert, defekte am Fahrzeug im nachhinein zu reparieren.
    Auch wenn immer wieder versucht wird, die Sache den Kunden zahlen zu lassen.


    Solltest dich bisschen besser informieren bevor du hier solche Sachen schreibst.

  • Dito ;)


    Ich verweise noch mal auf meinen ersten Post:
    "Wenn du dem Händler nicht nachweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und er ihn vertuscht hat, hast du keine Chance."


    Ich verweise auf meinen zweiten Post:
    "Ich bleib dabei, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er faktisch von dem Mangel wusste und ihn billigend verschwiegen hat, kann man da nix machen."


    Und nun verweise ich noch weiter:
    Artikel zu Entscheid des OLG Düsseldorf
    Entscheid des OLG Hamm, voller DPF selbst bei Neuwagen nach 31.000 kein Mangel
    Aktuelles Urteil: Wer seinen Diesel nicht regelmäßig auf längeren Strecken bewegt, hat bei verstopftem Partikelfilter keinen Anspruch auf Gewährleistung.


    Zusammenfassung: Wenn man nachweisen kann, dass man nach dem Kauf das Fahrzeug (egal ob Neuwagen oder Gebrauchter) entsprechend bewegt hat das der DPF (regelmäßig) regenerieren konnte, ist es ein Mange den der Händler regulieren muss. Kann man das nicht, muss der Händler nicht haften. :faq:

  • Die Urteile bezeihen sich auf falsche Nutzung.


    Aber wer sagt, dass der DPF voll ist aufgrund falscher Nutzung.


    Es kann auch ein Temperatursensor defekt sein, sodass die Regeneration nichtmehr stattfinden kann.


    Demnach ist die ganze Panikmache erledigt.

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