M5 Bremsanlage Gutachten / Einzelabnahmebescheinigung

  • Also Patrick du bist leider alles andere als lustig.


    Kein begründetes Kommentar sondern nur irgendwas daher gesagt macht sich gut für den counter ich weiß.


    Abnehmen tun die das nicht sonst hätte ich hier nicht gefragt aber trotzdem danke für deinen außerordentlich produktiven Beitrag.

  • Zitat

    Original von Susanne80
    Also Patrick du bist leider alles andere als lustig.


    Kein begründetes Kommentar sondern nur irgendwas daher gesagt macht sich gut für den counter ich weiß.


    Abnehmen tun die das nicht sonst hätte ich hier nicht gefragt aber trotzdem danke für deinen außerordentlich produktiven Beitrag.

    schreib doch mal den User "M-joy" an, er hatte an seinem alten 61 35d eine m5 Anlage verbaut,allerdings weiß nicht ob es auch eingetragen war?!?

  • Zitat

    Original von Susanne80


    Abnehmen tun die das nicht sonst hätte ich hier nicht gefragt aber trotzdem danke für deinen außerordentlich produktiven Beitrag.


    Dann werden die das auch "mit" nicht abnehmen.
    Mit etwas sachkundigem Verstand begründet sich das dann auch.


    Den Unterschied zw Teilegutachten , ABE etc und einem Dokument zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ist Dir bekannt ?

  • Mit einem Festigkeitsgutachten, unbedenklichkeitsbescheinigungen oder einem der das bereits durch einzelabnahme abgenommen bekommen hat mit Gutachten geht das ja.


    Dir ist das aber anscheinend nicht bekannt deine Aussagen sind weder begründet noch ergeben wirklich viel Sinn und wenn man dich damit konfrontiert dann schweift du umso mehr ab.


    Also von einer ernstzunehmenden Diskussion schießt du dich mehr und mehr aus. Der Prüfer sagt nicht umsonst das er das ganze mit entsprechenden nachweisen entgegenkommt also brauchst du dir dein wird er eh nicht sonst wohin schieben fertig. Danke.

  • Zitat

    Original von Susanne80
    Mit einem Festigkeitsgutachten, unbedenklichkeitsbescheinigungen oder einem der das bereits durch einzelabnahme abgenommen bekommen hat mit Gutachten geht das ja.


    Dir ist das aber anscheinend nicht bekannt deine Aussagen sind weder begründet noch ergeben wirklich viel Sinn und wenn man dich damit konfrontiert dann schweift du umso mehr ab.


    Also von einer ernstzunehmenden Diskussion schießt du dich mehr und mehr aus. Der Prüfer sagt nicht umsonst das er das ganze mit entsprechenden nachweisen entgegenkommt also brauchst du dir dein wird er eh nicht sonst wohin schieben fertig. Danke.


    Hej Neuro, jetzt hast du aber einen vor den Latz bekommen :lol:

  • @ Susanne
    Ich habe mir ebenso gerade die M5 Bremsanlage eingebaut und kann dir daher berichten, dass eine Eintragung von einem anderen FZG bei einem Prüfer nicht berücksichtigt wird. Mir haben nun mehrfach Prüfer gesagt, dass in der Abnahme des jeweiligen FZG's ein Fehler passiert sein könnte und dadurch der Fehler bei Übernahme der Eintragung weiter getragen würde. Daher Einzelabnahme zu jedem FZG bzgl. der Individualität jedes FZG's.
    Manche verlangen eine Bestätigung von BMW. Die ist nicht realisierbar, zumal BMW nie z.B. einen 530d, 530i usw mit einer M5 Bremse aus- bzw. nachgerüstet hat. Daher gibts von BMW nichts und die verlangte Bescheinigung gibt es auch nicht.
    Wenn ein Prüfer im Gespräch eilenkt und den Umbau für realisierbar ansieht, dann reichen ihm die Auszüge aus dem ETK. Ich glaube, daher bitte nicht festnageln, dass ab den 530i/d HBZ und BKV gleich mit der M5-Anlage sind. Bei meinem 530d ist das so. Bitte daher selber im ETK prüfen mit deiner FZG-Nummer. Bei den Hydroaggregaten gibt es die Standard's und mit Aktivfahrwerk. Ich habe es dahin gelengt, dass es auf die Anlage keinen wirklichen Einfluss hat und es sich auf das FZG und Ausstattung sich bezieht, zumal es ja auch M5's ohne und mit Aktivfahrwerk gibt.
    Was dann noch punktet ist, dass du laut ETK als Winterreifen nur noch die originalen Styling 184 mit 245/45/18 fahren darfst. Einpresstiefe bzgl. Limousine und Touring beachten. Zubehörfelgen steht auf einem anderen Blatt Papier.
    Wenn du die Sachen hast und so vorträgst, sollte einer Abnahme nichts im Wege stehen. Daher good Luck...

  • Also die TN unterscheidet sich ja beim BKV, und BKZ.


    Weiß jemand ob sich das TECHNISCH ebenfalls verändert hat? Oder hat BMW hier einfach wieder wild und sinnlos TN getauscht, genewt?

  • Mehrfach, weil ich einen Nebenjob habe und ich in diesem Autos bei einem Teilehändler schlachte. Bevorzugt die Marken BMW und es waren schon einige E60/61 dabei. Bei meinem Umbau ging der HBZ kaputt. Konnte ihn natürlich auf Grund der günstigen Ersatzteilversorgung bei meinem Schlächter gleich einen neuen/gebrauchten einbauen.
    Es geht, ist nur 'ne kleine Fummelei bzgl. der zwei Muttern vom HBZ. Du musst den HBZ und BKV getrennt von einander aus- und wieder einbauen. Dann funktioniert es. Rechne mal eine halbe Stunde bis Stunde hierfür ein. Aber der Aufwand lohnt sich. :D
    Wenn du den Umbau hinter dir hast und bei den ersten Bremsversuchen feststellt, dass wenn du nur einen leichten Druck auf das Pedal gibst und das Dingen gleich einen Anker wirfst, muss das Hydroaggregat programmiert werden. Dies empfehle ich auch, wenn du ein Anhängerbetrieb betreibst. Im Anhängerbetrieb reagiert und regelt ABS/ASC usw anders.
    Es lässt sich auch rausfinden ob das Steuergerät programmiert werden muss, wenn z.B. bei einer starken Bremsung in einer Kurve das ABS/ASC nicht oder komisch regelt. Also hier bitte aufpassen. Ansonsten Plug'n'Play mit "etwas" Aufwand...

  • Zitat

    Original von Francis76
    Mehrfach, weil ich einen Nebenjob habe und ich in diesem Autos bei einem Teilehändler schlachte. Bevorzugt die Marken BMW und es waren schon einige E60/61 dabei. Bei meinem Umbau ging der HBZ kaputt. Konnte ihn natürlich auf Grund der günstigen Ersatzteilversorgung bei meinem Schlächter gleich einen neuen/gebrauchten einbauen.
    Es geht, ist nur 'ne kleine Fummelei bzgl. der zwei Muttern vom HBZ. Du musst den HBZ und BKV getrennt von einander aus- und wieder einbauen. Dann funktioniert es. Rechne mal eine halbe Stunde bis Stunde hierfür ein. Aber der Aufwand lohnt sich. :D
    Wenn du den Umbau hinter dir hast und bei den ersten Bremsversuchen feststellt, dass wenn du nur einen leichten Druck auf das Pedal gibst und das Dingen gleich einen Anker wirfst, muss das Hydroaggregat programmiert werden. Dies empfehle ich auch, wenn du ein Anhängerbetrieb betreibst. Im Anhängerbetrieb reagiert und regelt ABS/ASC usw anders.
    Es lässt sich auch rausfinden ob das Steuergerät programmiert werden muss, wenn z.B. bei einer starken Bremsung in einer Kurve das ABS/ASC nicht oder komisch regelt. Also hier bitte aufpassen. Ansonsten Plug'n'Play mit "etwas" Aufwand...


    ahh Perfekt :trinken:


    Bei deiner Recherche bzw deines wissens, kannst du wenigstens eine Aussage darüber treffen ob die sich Technisch irgendwie unterscheiden?


    Ansonsten.. Muss man nicht noch irgendwas im Fahrerfußraum wegbauen?


    Also lediglich Motorraum unterhalb des Microfilters?


    :trinken:

  • Die Befestigungspunkte des BKV's sind immer die gleichen. Und klar musst du die Verkleidung im Fußraum Fahrer abnehmen. Kolbenstange am Bremspedal entfernen und die Muttern des KBV's lösen.
    Im Motorraum Microfiltergehäuse abbauen und dann wie gesagt, HBZ als erstes ausbauen und dann den BKV. Was auch noch ein wenig mehr Platz verschafft ist die kurzen Leitungen von HBZ zu den Leitungsverbinder abschrauben und auch erst wieder einbauen, wenn BKV und HBZ drin sind. Ich denke, dass sich dies für dich selbst erklärt, wenn du es siehst. In dem Sinne good luck

  • Zum Thema BKV, was für ein BKV eingebaut ist hängt nicht mit der Bremsanlage oder der Leistung etc zusammen sondern mit der eigenschaft ob der Motor unterdruck berreitstellt oder ebend nicht.


    Bei allen Motoren mit Valvetronik gibt es prinzipbedingt nicht viel Unterdruck (da Drosselklappe normal immer offen), das gleiche gilt für Dieselmotoren. Hier hat man eine Unterdruckpumpe die den benötigten Unterdruck (für z.b. BKV) bereitstellt.


    Wenn man mit diesen Hintergrund im ETK die BKV vergleicht, dann stellt mal schnell fest das alle Motoren die den Unterdruck über eine Pumpe beziehen den selben BKV haben, und alle Motoren die selbst Unterdruck erzeugen (z.b. M54) einen anderen BKV haben.


    Es ist somit wohl nicht im Sinne der Erfinders die untereinander zu tauschen..


    Just my 2 cent... :D


  • Sehr belegbare Aussage, Danke dir :D :D

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