Autoverkäufer hat gelogen

  • Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.


    Folgendes. Ich habe im Juli ein Auto gekauft bei einem freien Händler.
    Er sagte mir er verkauft das Auto nur für einen Kunden von ihm da dieser bereits viele Autos bei ihm gekauft hat.
    Er tut ihm nen Gefallen.


    Ich habe den Kunden nie gesehen oder gesprochen. Wir haben den Vertrag gemacht, dort steht auch drin das er im Auftrag verkauft und hat auch so Unterschrieben.
    Sobald sein Kunde bei ihm ist, unterschreibt der ebenfalls den Vertrag und sendet ihn mir zu.



    Erst habe ich es vergessen, dann habe ich im November angerufen wo der Vertrag des "Kunden" bleibt. Der Verkäufer sagt er schickt den Vertrag gleich raus.
    Das zieht sich jetzt hin bis heute. Habe etwa 15 mal angerufen. Entweder war Wochenender, Urlaub,Krank,Kollege schickt ihn los usw


    Ich bin mir zu 100% sicher das es diesen ominösen "Kunden"gar nicht gibt und er das Auto einfach ohne seine Gewährleistung verkaufen wollte.



    Wie ist das jetzt. Er sieht so aus als ob er mir nicht die Wahrheit gesagt hat, und er hat auch in den Vertrag geschrieben im Auftrag von Herrn XXXX verkauft er mir das Auto.
    Der Herr XXX war tatsächlich der der das Auto neu gekauft hat und auch vor mir gefahren hat.


    Ich denke der Herr XXX hat das Auto dem Händler verkauft, der hat ihn dann mir verkauft aber gesagt das es nicht seiner ist.



    Ist das Betrug?????
    Vorspielung falscher Tatsachen??


    Mir war klar das das Auto ohne Gewährleistung ist, nur jetzt ärgere ich mich über den Verkäufer das er mich angelogen hat....

  • Danke ist aber nicht erreichbar bis einschließlich 14.01.2014.



    Mich würde interessieren, wenn es klar ist das er gelogen hat, das Auto gekauft und dann verkauft hat, kann man ihn dafür belangen??


    Nach zu weisen müsste es ja sein. Er hat 14.000 Euro bekommen von mir, wenn er es im Auftrag verkauft hat dürfte niemals das Geld bei ihm auf dem Konto ankommen bzw auf seiner Steuer.
    Ausserdem besteht die Möglichkeit den Vorbesitzer zu kontaktieren was ich noch nicht gemacht habe da ich keine Telefonnummer habe/finde.



    Mich würde interessieren wie das im Gesetz geregelt ist?

  • Zitat

    Original von 535diesel



    PS: Darf ich eigentlich Nummern öffentlich hier posten, zum Beispiel die eines befreundeten Anwalts?? Oder nur per PN weiter geben


    Ich habe damit kein Problem... Wenn der Anwalt keines hat! ;)

  • Zitat

    Original von frost.74
    Mich würde interessieren, wenn es klar ist das er gelogen hat, das Auto gekauft und dann verkauft hat, kann man ihn dafür belangen??


    Für was belangen? Für die Lüge? Was hast du davon? Strafrecht! Für dich keine Kekse!
    Es sei denn, man pellt sich auf so was ein Ei...


    Hast du ein Gewährleistungsfall am Fahrzeug und du kannst dem Verkäufer den getarnten Privatverkauf nachweisen, kannst du ihn zivilrechtlich in die Pflicht nehmen. (Schaden beseitigen. etc.)
    Beweis: Aussage Vorbesitzer, sofern dieser laut Vertrag auch Verkäufer war. (Achtung: Vorbesitzer muss nicht zwangsläufig auch privater Verkäufer sein!)


    Die Telefonnummer vom Vorbesitzer lässt sich mit dem Namen und der Anschrift relativ leicht rausbekommen... Wenn du Hilfe brauchst -> PM mit den Daten! ;)

  • Ich habe keinen Schaden oder ähnliches.


    Wenn er das Auto gekauft und verkauft hat in einem anderen Namen hat er ja schwarz verdient..??


    Soweit ich informiert bin muss ein Händler ja Gewährleistung geben, es sei er verkauft im Auftrag. Was ist wenn das ihm nach zu weisen ist das er hier gelogen hat.....


    Das wäre meine Frage

  • Nein, nicht zwangsläufig... Der Versuch, die Gewährleistung zu umgehen führt nicht automtisch zu einem Schwarzhandelsgeschäft.


    Weil er dich belogen hat? Welcher Nachteil ist dir denn daraus entstanden? Du kannst natürlich Strafanzeige bei der Polizei stellen... Ich wette aber, dass die Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichen Intresses keine Anklage erheben wird.


    Wie schon gefragt... Was willst du? Deine gekränkte Ehre rächen, weil dich jemand belogen hat? --> Keine guten Aussichten für Genugtuung!


    Gewährleistung für dein Auto? --> Kontaktiere den privaten Verkäufer laut Vertrag und lasse dir von ihm bestätigen, dass er gar nicht Verkäufer war.
    Allerdings dürfte das dann nur noch diesen Monat von Bedeutung sein... Kauf im Juli --> 6 Monate brauchbare Gewähr.

  • Zitat


    Gewährleistung für dein Auto? --> Kontaktiere den privaten Verkäufer laut Vertrag und lasse dir von ihm bestätigen, dass er gar nicht Verkäufer war.
    Allerdings dürfte das dann nur noch diesen Monat von Bedeutung sein... Kauf im Juli --> 6 Monate brauchbare Gewähr.


    :top: So ist es ! Warum Unterschreibt man einen Vertrag wenn der Vertragspartner fehlt ?

  • Ja gut... Er schreibt:



    Zitat

    Original von frost.74
    Mir war klar das das Auto ohne Gewährleistung ist, nur jetzt ärgere ich mich über den Verkäufer das er mich angelogen hat....


    Also geht's nur um die gekränkte Ehre... Mein Tip: Daraus lernen und abhaken! Schont die Nerven und spart möglicherweise kostbare Zeit! ;)

  • Zitat

    Original von frost.74


    Ich bin mir zu 100% sicher das es diesen ominösen "Kunden"gar nicht gibt und er das Auto einfach ohne seine Gewährleistung verkaufen wollte.


    um es abzukürzen ... du hast nun volle händler gewähleistung meiner ansicht nach ;)


    dieses im -kundenauftrag- ist ne ganz heikle sache für händler :cool: ... scheinbar begreifen es die meisten händler nicht ...

  • Naja, grundsätzlich ist eine Dokumentenfälschung und auch ein Betrug. Weil allein das er als Künde um den Gewehrleistungsanspruch gebracht worden ist, ist ja ein Betrug, auch wenn erstmal dadurch kein Schaden entstanden ist. So würde ich es als nicht Jurist es sehen. Mal abgesehen davon rufen hier einige bei gedrehten Tachos nach dem Staatsanwalt, bei einem Betrug, wenn es auch nur ums Papier geht, ist das aber in Ordnung. Ich finde Betrug ist Betrug.

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