Frage an die Anwalts Experten

  • Also Leute ich bin gerade auf 180 :angry:
    Werde kurz den Vorfall erklären: Im Mai bin ich in meiner Mittagspause mit einem Radfahrer "kollidiert" bzw er ist ausgewiechen und hat eine Laterne leicht toschiert und gestürtzt. Er meinte ich sei bei Rot über die Ampel und habe deswegen Ihm den Weg abgeschnitten was absolut nicht stimmt.Naja ihm aufgeholfen und er hatte zuerst absolut nichts meinte danach ich solle doch die Rettung rufen da er bei mir Geld witterte(Ausländer und arbeitlos,ich denke ihr wisst auf was ich hinaus will) der ganze Vorfall fand ich schon merh als lächerlich da ich nun auch alles der Polizei schildern musste, wurde auch alles aufgenommen und ein Alkohol test gemacht der Negativ war! Der Polizist selbst fand das auch sehr lächerlich und sagte mir das er ein altbekanntert Fall sei....
    Jedenfallfs wurde ca. 4Wochen später das Verfahren gegen mich eingestellt.
    Jetzt bin ich gerade von der Arbeitz heim und habe einen Brief von einem Anwalt im Kasten das er mich auf Schadenersatz verklagt :spinnen:
    Ich solle Rückmeldung geben ob ich eine Haushaltsversicherung habe oder einen Rechtsschutz...
    Jetzt 2 Fragen: welche Chance hat er wirklich auf Schadenersatz??
    Kann meine Autoversicherung greifen wo ich einen Rechtsschutz dabei habe da es sich ja um einen "Verkehrsunfall" handelt???


    Ich könnte echt kotzen im Moment....


    Danke für eure Antworten im Voraus!

  • Zitat

    Original von chri3333
    Ich solle Rückmeldung geben ob ich eine Haushaltsversicherung habe oder einen Rechtsschutz...
    Jetzt 2 Fragen: welche Chance hat er wirklich auf Schadenersatz??
    Kann meine Autoversicherung greifen wo ich einen Rechtsschutz dabei habe da es sich ja um einen "Verkehrsunfall" handelt


    1. geht es ihn nen Scheiß an, ob Du ne Rechtschutzvers. hast!


    2. wenn Du in der Kfz-Vers. Rechtschutz mit drin hast, sollte die auch greifen! Im Zweifel einfach dort nachfragen...die beißen nicht!!


    3. wo kein Schaden, da kein Anspruch :D


    Nee, ernsthaft...Vers. prüfen und dann den Anwalt machen lassen!!!

  • Ja danke einmal für deine Antwort, ich bin was Gesetzliche Sachen betrifft komplett Grün hinter den Ohren weil ich zum Glück noch nie einen solchen Fall gehabt habe....
    Normal müsste ich Ihm ja verklagen wegen verfahrenen Sprit und verlorener Zeit die ich wegen diesem Penner habe bzw. hatte :O
    Versicherung werde ich morfen einmal befragen wie die ganze Sache aussieht mit dem RechtSchutz...
    Wie schätzt du seine Chance auf Schadenersatz ein??


    Edit: achja ich war zu Fuss unterwegs nicht mit dem Auto!

  • Ich bin auch Laie, aber wenn Du zu Fuß unterwegs gewesen bist...warum sollte Deine KFZ-Versicherung nebst Rechtsschutz dafür aufkommen?

  • Von Mai bis jetzt hat das gedauert?? Komisch.
    Die Polizei / Staat geht nicht gegen dich vor, also hat der Staat kein Interesse an dem Fall, bzw. kann kein Geld an einem von euch beiden verdienen.
    Es wird darauf hinauslaufen das deine KFZ-Versicherung bezahlen muß.
    Was hat die Haushaltsversicherung damit zu tun?
    Sprich mal mit deinem Versicherungsvertreter, bei so einem Streit entscheidet die Versicherung ob sie zahlt oder nicht und nicht du.


    Gruß Uli07

  • Ja dachte das es sich hierbei ja um einen Verkehrunfall laut Polizei handelte das es vielleicht greifen könnte. ja weiß auch nich stand in dem Brief drinnen ob ich eine Haushaltversicherung habe keine Ahnung warum.
    Na das ist ja toll das ich jetzt auch noch einen Anwalt einschalten muss :apaul:

  • Um einem Missverständnis vorzubeugen, es war keine Feststellung meinerseits, sondern eine Frage :)

  • Als Fussgänger könnte unter Umständen Deine Privathaftpflicht zuständig sein. Die ist, was viele nicht wissen, nicht nur zum Zahlen da, sondern auch um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Du eine hast, nicht den Anwalt anrufen, sondern es wäre morgen an der Zeit, diese anzurufen.


    Und sag nicht, Du hast keine. Die gehört nämlich zu den sogenannten drei Muss-Versicherungen.

  • Jein. Diese übernimmt Deine Kosten des Rechtsstreits, d.h. Anwalts- und Gerichtskosten. Schadenersatz müsstest Du selbst zahlen.


    Habs auf der Allianzseite nicht gefunden. Du bräuchtest sowas: https://www.generali.at/privat…tpflichtversicherung.html


    Steht sogar im ersten Satz. ;)


    Zitat

    EIN MOMENT DER UNACHTSAMKEIT GENÜGT ... Sie laufen blind über die Straße und verursachen einen Unfall. Ihr Bekannter zeigt Ihnen ein paar Urlaubsfotos auf seinem neuen Laptop. Sie sind einen Moment unachtsam und schütten Kaffee über seine neueste technische Errungenschaft. Ihr Hund entdeckt beim morgendlichen Spaziergang eine Katze auf der anderen Straßenseite, läuft los und bringt einen Radfahrer zu Sturz.

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany
    Ja, das tut sie. Wie oben geschrieben.


    Denke ich zumindest. In D gilt die Verkehrsrechtschutz in der Regel auch für Fussgänger im öffentlichen Verkehrsraum.


    Ok danke muss das jetzt erstmal verarbeiten und morgen mit meinem Versicherungsberater reden...
    Werde auch sehen ob ich meine Cousine erreiche die ist Anwältin vielleicht kann sie mir auch näheres erklären!

  • Die Verkehrsrechtsschutz trägt auf jeden fall die kosten von Anwalt Gericht usw.
    Falls du verlieren solltest, müsstest den Schadensersatz logischer weise tragen, es sei den deine privat Haftpflicht zahlt.
    Währe gut wenn die Rechtsschutz und die privat Haftpflicht bei einer Gesellschaft ist, da gibt's kein hin und her. Die Allianz Rechtsschutz stellt sich in aller Regel nicht an ( brauchte se schon 2x ). Dein Anwalt sollte auf jedenfall eine deckungsanfrage stellen.
    Dem gegnerischen Anwalt keine Infos geben!! Der soll sich mit deinem auseinander setzen. Ach ja du kannst ihm natürlich sagen das du ne Rechtsschutz hast und sie auch in Anspruch nimmst. Damit nimmst dem Gegner schon etwas Luft raus.

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany
    Als Fussgänger könnte unter Umständen Deine Privathaftpflicht zuständig sein. Die ist, was viele nicht wissen, nicht nur zum Zahlen da, sondern auch um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Du eine hast, nicht den Anwalt anrufen, sondern es wäre morgen an der Zeit, diese anzurufen.


    Und sag nicht, Du hast keine. Die gehört nämlich zu den sogenannten drei Muss-Versicherungen.


    Genau das ist der springende Punkt. Die Privathaftpflichtversicherung ist der richtige Ansprechpartner. Das ist für Dich der allereinfachste Weg: Du meldest die Ansprüche Deiner Privathaftpflicht, die prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und Du bist ab jetzt aus dem Schneider.


    Sollte Deine PH bezahlen, ist das für Dich quasi genau so egal als wenn sie die Schadenersatzansprüche ablehnt. Im Falle eines Rechtsstreits hast Du nichts damit zu tun, das macht die Versicherung ganz alleine, unabhängig davon, ob Du selbst nun eine Rechtsschutzversicherung hast oder nicht.


    Leider hast Du uns noch nicht gesagt, ob Du eine PH hast. Wenn Du keine hast, gehört Dir zuerst mal der Hintern versohlt und dann solltest Du, nachdem Du Dich davon erholt hast, beim Anwalt anklopfen.

  • Also habe Gestern noch mit meiner Cousine Telefoniert die eine gute Anwältin ist. Sie meinte 1. wie schon oben erwähnt geht es der Anwältin überhaupt nichts an ob ich eine Versicherung oder ähnliches habe und 2. müsste ich Ihr nicht antworten aber Sie erledigt das auf meinen Wunsch hin jetzt doch erstmal mit einem schreiben.
    Habe ihr das Polizei Einvernehmen,den Anwaltsbrief, meine Polizzen vom Rechtsschutz und meiner Haushaltversicherung eingescannt die einen Privathaftschutz Versicherung beinhaltet zugesendet. Sie werde erstmal alles prüfen und daraus ein passendes schreiben senden :)
    Aber manchmal fragt man sich doch warum man überhaupt Erste Hilfe leisten soll :rollen:

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