Rechtslage Frage ? Gebrauchtwagen Verkauf

  • Bleibt ja jedem selbst überlassen. Ich habe nur Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder Risiken die ich finanziell nicht stemmen kann. Diese Vollkaskomentalität ist doch der Grund für die horenten Versicherungsbeiträge und unnötige Rechtsstreits (ich hab ja Rechtsschutz, jetzt wird mal jemand verklagt weil er mich genötigt hat mimimi), wie man auch hier in einigen Beiträgen lesen kann.
    Dies ist der Grund, warum unsere Gerichte überlastet sind und sich um die eigentlichen wichtigen Fälle nicht mehr kümmern können.

  • Zitat

    Original von Naaro
    Es lebe die Vollkaskomentalität in Deutschland. Warum wid man denn von jedem Depp angepisst....? Weil alles die Rechtsschutz zahlt.


    Kannst mir glauben,brauche die lediglich zu meiner Verteidigung.
    In meiner Freizeit verbringe ich die Zeit lieber für Familie und mich und nicht um irgendwelche fehlverhaltenfuzzis anzuzeigen,
    Die Zeit nehm ich mir nicht für solch unbedeutende Sachen so wie vll. Andere die rechts überholt werden weilse auf der Überholspur schon stundenlang stur abparken und nu ihr verletztes Ego wieder herstellen müssen.

  • Und wieder brief vom Anwalt heul :(


    Sie erheben klage


    Begründung das auto hatte ein unfall durch den Erstbesitzer so schwer und wurden die Airbags in der C-Säule ausgebaut.


    Mein verkäufer hat in mein kaufvetrag nix von dem geschrieben


    Ich hab den Käufer gesagt auto unfallbeschädigung mehr nicht


    Ich dreh ab im moment bin ich am verzweifeln.


    Gruss Georg

  • Da bleib mal ganz ruhig.
    Wenn in dem Auto nie diese Airbags drin waren wird ein Gutachter oder BMW das bestätigen.
    Wenn du keinen Unfall mit dem Auto hattest kann das deine Versicherung bestätigen. Wenn der Schaden vom Vorbesitzer wirklich nur die Stoßstange war hat dein Gegner schlechte Karten, oder der Vorbesitzer hat gelogen. Du brauchst nen guten Anwalt, oder dreh den Spieß doch um und behaupte der jetztige Besitzer hat schon einen Unfall gehabt.


    Gruß Uli07

  • Naja .... Gesagt .... Reinschreiben sollt es :rollen:


    Kollege ganz die Unschuld vom Lande wirst du nicht sein .... So liest es sich zumindest zw. Den Zeilen ..... Solltest du von dem umfall nicht gewusst haben .... Dann kannst dich ja schadlos an dem halten von dem du das Auto hast ....

  • Also das der wagen den angeblichen totalschaden hatte wuste ich nicht
    Vorallem mein verkäufer meinte nur kleiner rämpler mehr nicht.
    Im kaufvetrag stand auch wie in meinen unfallbeschädigt ja.
    Aber das airbags ausgebaut wurden in keinem.
    Doof das wochenende ist und ich mein anwalt nicht erreichen kann.


    Vorallem hatte ich den wagen 6monate ohne problem usw.
    Laut BMW austattungsliste gab es kein e39 mit airbags in der C-Säule


    Gruss Georg

  • Ungute Sache ... Also wenn nun klage beantragt wurde bei Gericht solltest du hurtig nachlegen .... Sonst hat der Richter von dir nix und dem Käufer ne ganze liternei .... Bedeutet das dies dann eher ungünstig für dich ist .... Der Richter bildet sich ja in dem er die jeweiligen Schriften der beiden Seiten liest ..... Und das schon vor einem Prozess ;)

  • Für einen Richter gelten nur Fakten und Beweise.
    Hatte er nen Unfall, der nicht im Kaufvertrag belegt ist, ist es arglistige Täuschung und der Vertrag wird rück abgewickelt. Dann kommen die kosten für Anwälte, Gutachter usw oben drauf. Sind mal locker 3000€

  • Zitat

    Original von Madmax71
    Für einen Richter gelten nur Fakten und Beweise.
    Hatte er nen Unfall, der nicht im Kaufvertrag belegt ist, ist es arglistige Täuschung und der Vertrag wird rück abgewickelt. Dann kommen die kosten für Anwälte, Gutachter usw oben drauf. Sind mal locker 3000€


    In mein Kaufvetrag stand davon nix ! Das die airbags offen waren z.b oder ausgebaut waren.


    Nur als klein unfall z.b stoßstange usw.
    Das gleiche hab ich dem käufer auch reingeschrieben

  • Ja und wenn ein größerer vor-Schaden nachgewiesen wird, hast du die a-Karte. Könntest Event den Vorbesitzer in Regress nehmen, wobei du dann nachweisen musst das es vor dir passiert ist.
    Aber in aller Regel läuft es auf einen Vergleich hinaus. Wo dann der aktuelle Zeitwert ermittelt wird und du die Differenz an den Käufer erstatten darfst, oder nimmst den Wagen zurück abzüglich Nutzungswert.

  • Dazu kann ich es nachweisen vorallem versicherung kein unfall
    Freunde verwante frau usw.


    Beim vorverkäufer wurde ja nachgefragt und er hat gesagt er hatte ein unfall mein verkäufer hat mir nix gesagt.


    A. Nehm ich den wagen nicht zurück kein geld
    B. Dazu muss doch mein verkäufer dafür haften denk ich mal
    C. Hab ich geschrieben gekauft wie gesehen steht weiter oben

  • Richtig!!!
    Wenn du kein Geld hast, ist das dein Problem. Dass interresiert einen Richter herzlich wenig. Wenn dir der Unfall nachgewiesen wird, zahlst du auch die ganze Musik. Mit Gutachter, Anwälte, Gerichtskosten usw ist der Rückkauf dein kleinstes Problem. Der Satz gesehen wie gekauft rettet dich da nicht. Du bist als Verkäufer für das Produkt verantwortlich. Sprich nachweisbarer unfallschaden, dadurch ist das Auto wesentlich weniger Wert das ist arglistige Täuschung. Wenn der Käufer dadurch vom Kauf zurücktreten will, wirst du aus der Nr nicht rauskommen.
    Ich würde versuchen mit dem Käufer zu verhandeln. Event gehst vom Kaufpreis etwas wieder und gut ist. Das ist allemal günstiger wie 3-4tsd Euro für Anwälte Gutachter usw zu zahlen.
    Sorry wirst wohl in den sauren Apfel beisen müssen.

  • Nochmals aussagen was ich nicht wuste von besitzer 1


    Besitzer 1 Unfall mit airbags offen
    Besitzer 2 kein unfall nur rempler
    Ich Kein unfall nur rempler im kaufvetrag geschrieben


    Mir wird vorgeworfen arklistische täuschung


    Naja ich verkauf mein e60 ganz sicher ned damit der den überteuerten e39 zurückgeben will.


    Kontakt nehme ich nicht mit dem käufer weil das link war von ihm er hätte sich melden sollen. Aber so nicht. Ich warte auf montag und dann gehts weiter

  • N bisschen stur bist scho .... Naja ... Je nach aktenlage solltest du dich darauf vorbereiten ggf erhebliche Kosten tragen zu müssen und ggf dich mit deinem Verkäufer auseinandersetzten zu müssen .....


    Dir bleibt nur die Hoffnung nix falschgemacht zu haben und das es der Richter auch so sieht ... Glück auf Kamerad :top:

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