Ich habe auch mal eine juristische Frage

  • Werte Kollegen;


    ich habe meiner Frau auch mal einen BMW gönnen wollen, und bin am 25.02.2013 fündig gworden:


    Es ist ein BMW E87 116i von 2004 mit toller Ausstattung und sehr gepflegt.


    Meiner Meinung nach war der Preis relativ hoch, aber ich meinte lieber beim Vertragshändler bzw. im Autohaus kaufen wegen Garantie etc pp.


    Der BMW wurde bei Citroen verkauft.


    Nun ja, eine ausgedehnte Probefahrt brachte zu Tage, daß die Kupplung nicht mehr die tollste ist....


    Nach Beendigung der Probefahrt habe ich diesen Mangel zwecks Preisverhandlung eingeworfen.
    Der Händler meinte, daß für ihn die Reparatur wirtschaftlich sinnvoller wäre als ein Preisnachlass...


    Nun ja, warum nicht. Also auf den Einbau einer Kupplung (mündlich) geeinigt.


    Aufgrund der neuen Kupplung sollten wir den Wagen dann erst am folgenden Freitag bekommen, was ich akzeptiert habe.


    Am Donnerstag fragte ich telefonisch nach, ob es beim zugesagten Termin bliebe, aber der Verkäufer meinte, daß auch die vorderen Stoßdämpfer undicht seien. Durch die Teilebeschaffung ist eine Auslieferung erst am folgenden Dienstag (05.03.2013) möglich.


    Okay, dachte ich mir.... neue Kupplung, neue Dämpfer... was spricht dagegen.... alllet juuut :top:


    Also den Wagen am besagten Dienstag mit meiner Gattin abgeholt und NOCHMALS nachgefragt ob alles insbesondere Kupplung erledigt sei.


    Der Verkäufer bestätigte dies und allet war juuut.


    Ein paar Tage später meinte meine Frau, daß Sie mit "dem Schalten" nicht wirklich klar kommt und der Wagen ruckelt so beim losfahren. Frauen-Jargon halt.


    Nun bin ich am letzten Freitag mal selbst gefahren und stellte fest, daß sich die Kupplung genauso anfühlt wie bei der Probefahrt.... grrrrrrr dachte ich mir.


    Da ich nix schriftliches hatte, dachte ich mir, mach mal schlau und schreib´ den Verkäufer an, ob die Kupplung wirklich gewechselt wurde und er solle mir das bitte per Email beantworten.


    Leider habe ich nix von dem Verkäufer gehört bzw. gelesen und rief dann doch mal in diesem Autohaus an:


    Der Verkäufer ist leider in unserem Autohaus nicht mehr beschäftigt :heul: hieß es....


    Ich habe dann ausrichten lassen, daß man den Fall Kupplung prüfen möchte und bat um Rückruf.


    Es rief mich eben jemand von dem Autohaus an und meinte, daß er zwar bestätigen könne, daß die Kupplung NICHT gewechselt wurde, allerdings könne er eine gleichlautende Vereinbarung auch nicht finden....


    Ich wurde gleich leicht motzig, und habe gesagt, daß der Verkäufer alles auf einem rosafarbenen DIN A4 Zettel notiert hatte.
    ....und ich jetzt nicht davon ausginge, daß man den Zettel nun verschwinden lassen würden, oder?


    Der Mensch wollte das nochmal prüfen und mir morgen bescheid geben.


    Ich glaube aber zu wissen, wie das Enden wird :spinnen: :angry:


    Boaaaah, ich werde in letzter Zeit nur noch betuppt !!! :angry:


    Was haltet ihr davon, bzw. was soll ich tun :?:
    (morgen abwarten ist dabei schon einmal klar)

  • Ich würde hinfahren und versuchen dies vernünftig zu regeln. Mit rumkotzen wirst nicht viel erreichen. Ach ja da geht man am besten zum Schmitt und nicht zu Schmittchen. Sprich ab zum Chef.
    Gewähr hast bei Kupplung nicht, da verschleis.
    Falls die dich querstellen kannst dir den weg zum Anwalt sparen. Der kostet auch nur Geld und soooo teuer ist ne neue Kupplung nicht. Beim e39 540i kam se 280€ ( von sax ) plus Einbau kostet es in ner freien keine 500€.

  • kannst dich bestimmt auf die sachmängelhaftung berufen .... im fall der fälle ... das zeug wird bestimmt immer noch kaputt sein .... wenn morgen kein ergebnis kommt oder ein unglaubwürdiges ... kiste bei bmw checken lassen oder zb tüv bericht , rechnung der teile usw ... da würd ich mir keine sorgen machen ...

  • Zitat

    Original von Neurocil
    kannst dich bestimmt auf die sachmängelhaftung berufen .... im fall der fälle ... das zeug wird bestimmt immer noch kaputt sein .... wenn morgen kein ergebnis kommt oder ein unglaubwürdiges ... kiste bei bmw checken lassen oder zb tüv bericht , rechnung der teile usw ... da würd ich mir keine sorgen machen ...


    Ja, sehe ich auch so....
    Bis jetzt hat sich der Ersatzverkäufer ja noch bedeckt gehalten. Aber ich würde im Extremfall den Klageweg gehen wollen, weil ich zumindest meine Ehefrau als Zeugin habe. Zählt nicht viel, ich weiß .... und rein faktisch ist das fast unmöglich....


    ...aber ich zähle in diesem Fall ggf. sogar auf den Verkäufer, denn wenn der "gegangen wurde" wird ihm das ja vielleicht dann auch recht sein, dem "SCHMITT" eine reinzuwürgen....


    Ansonsten verhalte ich mich schon eher diplomatisch, aber wenn man mich Vera...scht kann ich schon unkontrolliert zum Tier werden (leider, manchmal).


    Naaaja, erstmal morgen abwarten....

  • Zitat

    Original von Madmax71
    Ich würde hinfahren und versuchen dies vernünftig zu regeln. Mit rumkotzen wirst nicht viel erreichen. Ach ja da geht man am besten zum Schmitt und nicht zu Schmittchen. Sprich ab zum Chef.
    Gewähr hast bei Kupplung nicht, da verschleis.
    Falls die dich querstellen kannst dir den weg zum Anwalt sparen. Der kostet auch nur Geld und soooo teuer ist ne neue Kupplung nicht. Beim e39 540i kam se 280€ ( von sax ) plus Einbau kostet es in ner freien keine 500€.


    Naja, 500,- oder gar 600,- Euro sind meines Erachtens verdammt viel Kohle. Der 1er war ja auch verhältnismäßig teuer.
    Anwalt dann auf jedenfall, weil ich durch Lebenserfahrung RSV (2x) habe. Dafür ist die ja nun da.....

  • Frage am Rande:
    Theoretisch (und auch praktisch) hat man doch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. So wie ich es lese sind diese 14 Tage (seit Unterzeichnung des Kaufvertrages) schon verstrichen. Ist das richtig?
    Ansonsten würde ich dem Händler einfach vorschlagen, das Auto wieder auf den Hof zu stellen. Das sollte einen Kupplungswechsel beschleunigen...


    Eigentlich sollte die Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten greifen, weil es für den Händler unmöglich ist, dir zu beweisen, dass der Mangel bei diesem Verschleißteil erst nach der Übergabe entstanden ist. Dass das Teil von der Garantie nicht abgedeckt würde, spielt da keine Rolle.


    Es ist bei sowas halt leider immer geboten, alles schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass man mit etwas Freundlichkeit und Verständnis für die Situation des Gegenübers (schwierige Zeiten als Zitronenhändler ;) ) am Meisten erreicht.


    Wünsche dir viel Erfolg denn ärgerlich ist sowas in jedem Fall, weil es ja auch gleich die Freude am neuen Auto etwas trübt.

  • Zitat

    Original von Fabian650
    Frage am Rande:
    Theoretisch (und auch praktisch) hat man doch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. So wie ich es lese sind diese 14 Tage (seit Unterzeichnung des Kaufvertrages) schon verstrichen. Ist das richtig?


    Halt, NEIN! Ein Widerrufsrecht existiert nur im Onlinehandel, also bei Fernabsatzverträgen. Dieses Recht hat man nicht im stationären Handel!


    Aber: sollte im Zusammenhang mit dem Autokauf ein Kredit- oder Leasingvertrag geschlossen worden sein, kann man hier sein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucherkreditverträge ausüben und der Autokaufvertrag erlischt damit ebenfalls, da es ein verbundenes Geschäft ist. Meine ich ...


    Wie gesagt, Vertrag unterschrieben und aus Eigenmitteln bezahlt, kein Widerrufsrecht!

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany:
    Aber: sollte im Zusammenhang mit dem Autokauf ein Kredit- oder Leasingvertrag geschlossen worden sein, kann man hier sein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucherkreditverträge ausüben und der Autokaufvertrag erlischt damit ebenfalls, da es ein verbundenes Geschäft ist. Meine ich ...


    Stimmt. Dass dieses Widerrufsrecht nur im Online-Handel (bei Fernabsatzverträgen) besteht, habe ich nicht bedacht. Ich kannte es nur im Zusammenhang mit einer Finanzierung und da ist es so, wie von dir beschrieben.

  • Oft steht im Kaufvertrag sowas wie"mündliche Verabredungen sind nicht Bestandteil des Vertrags"


    Dann bleibst du wohl auf deinem Schaden sitzen, es sei denn der Citroenhändler ist an dir als Junde interessiert...


  • Ja, über beides habe ich mich im Vorfeld mit meinem RA gestern noch unterhalten.
    14-tägiges Rückgaberecht is nicht. Das mit dem Widerrufsrecht bei einem Kredit stimmt auch.


    Abgeholt haben wir den Wagen am 05.03.2013. Somit ist strittig, ob die 14 Tage gestern oder heute verstrichen sind. Und wenn es bis heute gelten würde, müsste ich ohne weitere Klärung und auf Verdacht das ganze auch HEUTE einleiten :apaul: .


    ....ob die Sachmängelhaftung greift, glaub´ ich eigentlich nicht. Ist ja letztendlich ein Gebrauchtfahrzeug welches einem gewissen Verschleiß unterliegt. Das kann m.E. höchstens für sicherheitsrelevante Verschleißteile wie Bremsen gelten, oder?

  • Die sachmängelhaftung greift nicht bei verschleisteilen. Also du fährst mit intakten Bremsen vom Hof und nach 1000km leuchtet die Lampe ( bremsverschleis ) ist das dein Bier. Da du die Kupplung nach der Probefahrt moniert hattest und ne rv besitzen tust, kannst natürlich bedenkenlos das Autohaus verklagen. Ohne rv würde ich das nicht tuen, da es meist zum Vergleich kommt und man Gerichtskosten und den Anwalt ja auch zahlen muss. Dies ist in meinen Augen teurer wie die Kupplung, vom streß ganz abgesehen.
    Versuch es sachlich beim Schmitt, Event findet sich ne lößung. Man weis ja auch nicht ob der Verkäufer der gegangen wurde, seine Kompetenzen überschritten hatte und sich ins eigene Fleisch schneidet wenn er für dich aussagt.

  • Hab´ grad beim googlen über den ADAC herausgefunden, daß die Sachmängelhaftung durchaus gelten kann-darf-soll :top: .


    Und das die Kupplung bereits beim Kauf verschlissen war, lässt sich m.E. wohl eindeutig nachweisen :D . (Sind ja erst 300km mit dem Auto gefahren)

  • Zitat

    Original von Madmax71
    Die sachmängelhaftung greift nicht bei verschleisteilen. Also du fährst mit intakten Bremsen vom Hof und nach 1000km leuchtet die Lampe ( bremsverschleis ) ist das dein Bier. Da du die Kupplung nach der Probefahrt moniert hattest und ne rv besitzen tust, kannst natürlich bedenkenlos das Autohaus verklagen. Ohne rv würde ich das nicht tuen, da es meist zum Vergleich kommt und man Gerichtskosten und den Anwalt ja auch zahlen muss. Dies ist in meinen Augen teurer wie die Kupplung, vom streß ganz abgesehen.
    Versuch es sachlich beim Schmitt, Event findet sich ne lößung. Man weis ja auch nicht ob der Verkäufer der gegangen wurde, seine Kompetenzen überschritten hatte und sich ins eigene Fleisch schneidet wenn er für dich aussagt.


    Ja, explizit auf Verschleißteile wurde bei der Erklärung beim ADAC nicht hingewiesen, aber scheint mir vom logischen Verständnis auch klar zu sein.
    Ich warte mal ab, was man mir heute Nachmittag sagt, und wenn alle Stricke reißen kommt die RV zum Einsatz !!!


    ...werde im Laufe der Woche den Wagen auch auf weitere Mängel beim örtlichen BMW-Dealer durchchecken lassen.
    Wenn der Zitrööön-Dealer in Borken mich weiter veräppeln will, soll er mich mal kennenlernen :evil:

  • jo, wenn sich heute seitens des Autohauses nichts positives ergibt, werden wohl die Gerichte darüber entscheiden, ob Sachmängelhaftung oder nicht....


    Ich hoffe aber wirklich, daß man auf Verkäuferseite einsichtig ist. :anbet:

  • gewährleistung? :?:


    mein kollege hatte einen 7er bmw und nach 3 reperaturen innerhalb von 2 monaten durfte er den abgeben weil es garantiefälle waren und er keine lust mehr hatte dass noch mehr fehler auftreten werden...am ende hatte er einen verlust von 200€ wegen den gefahrenen kilometern

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!