Einzelabnahme???

  • Hey ich möchte gerne ENKEI felgen haben. Es gibt die leider nur in den staaten. Ich habe bei unserer Tüv hauptstelle(in Osnabrück) nachgefragt und mir wurde mehrmals gesagt das die keine einzelabnahme mehr machen. Dekra war auch der meinung :motz:


    Jetzt mal die frage: Kennt jemand in der nähe ein Prüfer der einzelabnahmen macht?


    Oder ist das bei euch auch so das sie ohne teilgutachten nix mehr abnehmen :O

  • Na ja, mit Felgen aus den Staaten bzw. komplett ohne Papiere ist das immer so ne Sache.


    Hast Du zumindest ein Festigkeitsgutachten, denn sowas in der Art, hinsichtlich Traglast etc. wird der TÜVer zumindest sehen wollen (btw: der "legale" TÜVer ;) )

  • Zitat

    Original von andiwbmwe60
    münster tüv nord...also tüv nord macht das immer :top:




    Nix da! Wir haben hier Tüv nord. War bei 3 verschiedenen Prüfer ubd wirklich jeder von dennen hat mir gesagt ne machen wir nicht. Musst du nach hannover und dein fahrzeug testen lassen ob die teile(felgen) den daten deinem auto entsprechen :?: :motz:


    Die wollen mich doch verarsche?!?!? :angry:

  • Zitat

    Original von JiKt
    dein fahrzeug testen lassen ob die teile(felgen) den daten deinem auto entsprechen :?: :motz:


    Die wollen mich doch verarsche?!?!? :angry:


    Ne, wie oben gesagt, KOMPLETT OHNE Papiere wird das nix legales werden. Zumindest ein Gutachten über die Traglast oder so wollen die sehen.
    (Ist ja auch irgendwie nachzuvollziehen, sonst kommst Du mit Felgen für nen Kleinwagen (Traglast/Achslast) und willst die auf das Dickschiff eintragen lassen....) also müssten etweder teure und aufwendige Prüfungen gemacht werden oder Du hättest eben entsprechende Unterlagen, die die Zulässigkeit nachweisen. Andernfalls wird es mit einer legalen Eintragung schlecht aussehen....

  • Sind denn keine Daten in die Felge eingepresst? Sollte von Innen zu lesen sein. Größe/Einpresstiefe/Traglast/Prüfzeichen müsste dort stehen. Diese Angaben kann der Prüfer zur Einzelabnahme verwenden.

  • Zitat

    Original von stussy
    Sind denn keine Daten in die Felge eingepresst? Sollte von Innen zu lesen sein. Größe/Einpresstiefe/Traglast/Prüfzeichen müsste dort stehen. Diese Angaben kann der Prüfer zur Einzelabnahme verwenden.


    Ja kann er, muss er aber nicht. Da verkrampfen 99% der Prüfer, wenn kein Datenblatt der Felgen vorliegt. :angry:

  • Zitat

    Original von Mfetischist


    Ja kann er, muss er aber nicht. Da verkrampfen 99% der Prüfer, wenn kein Datenblatt der Felgen vorliegt. :angry:


    Ok kann da nur von Erfahrungswerten in meiner Region reden. Relativ problemlos. Bisher zumindest.

  • Zitat

    Original von stussy


    Ok kann da nur von Erfahrungswerten in meiner Region reden. Relativ problemlos. Bisher zumindest.


    Kann ich so unterschreiben. An meinem Vorgängerauto war auch vieles nicht mehr Serie und den TÜV habe ich immer im "Osten" aufgesucht. Aus gutem Grund, denn ich war hier in der Gegend (Raum Stuttgart) 2x heftig auf die Schnauze gefallen. Wenn Du die Möglichkeit hast, machs im wilden Osten. Die Chance stehen verdammt gut, dass sich der TÜVer nicht für den Mittelpunkt der Welt hält und/oder auf einem Powertrip ist.

  • Die Thematik der Begutachtungen nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO wird zunehmend schwieriger. Es hat gerade vor wenigen Monaten neue (und verschärfte) Arbeitsgrundlagen für jegliche Änderungsabnahmen gegeben, an die sich alle Prüfer halten müssen. Klar, es wird natürlich immer noch Prüfer geben, die "Fünfe gerade" sein lassen, aber Risiken wird kaum mehr jemand eingehen.


    Grundsätzlich gilt: Eintragungen mit alten Fahrzeugscheinen oder Vergleichsgutachten sind Geschichte, ebenso Eintragungen wo Daten rein aus der Felge abgelesen werden. Ohne Material- und Traglastgutachten bewegt sich jeder Prüfer auf extrem dünnen Eis. Auch wenn es für manchen sicher ärgerlich ist sollte man bedenken, dass der Prüfer eine Sicherheitsentscheidung fürs Autoleben (...und natürlich das Leben der Insassen) fällen muss. Wenn bei einem Unfall z.B. eine Felge als Ursache festgestellt wird, eventuell sogar Menschenleben betroffen sind, dann geht es für den Prüfer vor Gericht - mit Strafanzeige wegen Körperverletzung und im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Dabei kommen hohe Geld- und Gefängnisstrafen zu stande. Ernsthaft? Ich würde meinen Beruf auch nicht für so etwas aufs Spiel setzen wollen. :rollen:


    @ Snatch
    Es sind schon immer (seit der elektronischen Erfassung von Berichten) deutschlandweit alle Dienstleistungen rund um ein Auto nachvollziehbar. Man muss eben nur nachsehen. Grundlage sind Kennzeichen und FIN - also jederzeit identifizierbar.

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