Hallo, ich wollt mal wissen ob ein Austauschmotor beim Verkauf ein manko darstellt? Leider bin ich auch ein Drallklappen geschädigter.
ATM ein Manko beim Verkauf?
- jimy
- Erledigt
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Naja. Wenn es professionell gemacht wurde und mit entsprechenden Unterlagen belegt werden kann, dann ist es bei einer deutlich niedrigeren Laufleistung wohl sogar ein Vorteil. Ich würde das jedenfalls so sehen als potentieller Käufer.
Anders sieht es natürlich aus bei einer Bastelaktion im Hinterhof mit einem Motor vom Schrottplatz...
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Zitat
Original von Alex-Hawk
Naja. Wenn es professionell gemacht wurde und mit entsprechenden Unterlagen belegt werden kann, dann ist es bei einer deutlich niedrigeren Laufleistung wohl sogar ein Vorteil. Ich würde das jedenfalls so sehen als potentieller Käufer.Anders sieht es natürlich aus bei einer Bastelaktion im Hinterhof mit einem Motor vom Schrottplatz...
Das sehe ich genauso.
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Das sieht der Autokundige so. Der Laie sieht bei nem Austauschmotor nur das der Motor ja kaputt war. Da heißt es dann meißt das er kaputtgetreten wurde. Die Drallklappenproblematik kennen Neulinge im Dieselbereich nicht.
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Bei mir wäre das Problem,ich kann es nicht nachweisen das ich ein ATM hab(Privat machen lassen) aber seit 2009 drin c.a 45tkm gefahren ohne probleme. KM stand wäre bei mir 193tkm.
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Dann ist es bei einem Durchschnittskäufer wohl leider eher ein Manko...
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Jup, die Privatumbauten kennt man ja. Kiste Bier, drei Schraubendreher und dann gehts los. Wird schon werden irgendwie...
Auch wenns bei Dir vielleicht nicht so ist, ohne Rechnung ein deutliches Manko. Da würd ich den ATM lieber garnicht angeben, wenn Du sicher bist, das nix fehlt.
Wie gesagt: Wenns ordentlich gemacht wurde, ist es ne Wertsteigerung. Du versuchst hier niemanden über's Ohr zu hauen.
Nur eben die meisten "Kunden" denken so, desshalb würde ich das nicht erwähnen in dem Fall. -
Das ist rechtlich aber ne heikle Angelegenheit.
Ein Austauschmotot muss definitiv angegeben werden beim Verkauf. Auch von einem Privatmann. Sonst hat der Käufer das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und auch auf Schadensersatz.
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Zitat
Original von Alex-Hawk
Das ist rechtlich aber ne heikle Angelegenheit.Ein Austauschmotot muss definitiv angegeben werden beim Verkauf. Auch von einem Privatmann. Sonst hat der Käufer das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und auch auf Schadensersatz.
wäre mir neu ... n ATM mit mehr km als der stachostand ja aber einer der weniger runter hat als der original denke ich nicht ... neue bremsen werde ja auch nicht als arglistiger Täuschung angesehen
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Zitat
Original von Neurocil
wäre mir neu ... n ATM mit mehr km als der stachostand ja aber einer der weniger runter hat als der original denke ich nicht ... neue bremsen werde ja auch nicht als arglistiger Täuschung angesehen
Mein Tacho ist 193tkm Motor müsste 163tkm sein.Leider ohne nachweis. -
ich würde es angeben.
Wenn du ihn nicht angibst und auch nix passiert ist alles gut.
Sollte aber das TEil kaputt gehen und due hat einen Käufer der es drauf anlegt kann er dir die Ohren wegen Täuschung langziehen.
Besonders wenn der ATM nicht beim Händler eingebaut wurde...
Lieber alles offenlegen und sich um 500 Euro deswegen drücken lassen. Die Frist für arglistig verschwiegene Mängel - als das wird der ATM dann im Problemfall sicher ausgelegt - ist soweit ich weiss sehr lang.
mfg
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Zitat
Original von Mixmaster
ich würde es angeben.Wenn du ihn nicht angibst und auch nix passiert ist alles gut.
Sollte aber das TEil kaputt gehen und due hat einen Käufer der es drauf anlegt kann er dir die Ohren wegen Täuschung langziehen.
Besonders wenn der ATM nicht beim Händler eingebaut wurde...
Lieber alles offenlegen und sich um 500 Euro deswegen drücken lassen. Die Frist für arglistig verschwiegene Mängel - als das wird der ATM dann im Problemfall sicher ausgelegt - ist soweit ich weiss sehr lang.
mfg
Ne lieber sag ich sowas und hab dabei paar euro weniger, ich will ja auch alles wissen wenn ich mir ein Auto kaufe oder nicht? -
Zitat
Original von Mixmaster
Lieber alles offenlegen und sich um 500 Euro deswegen drücken lassen.
mfgDas wird schon mehr als 500 Euro ausmachen. Viele werden sich den aufgrund des ATM garnicht ansehen und dann muss er von Haus aus schon mit dem Preis unter Wert um überhaupt erstmal welche anzulocken.
Und dann beim Ansehen geht wieder das Handeln los wegen dem ATM.Wirst sehen...
Ich hab mir viele M3's in mobile angeschaut und jeder zweite hat ne ATM. Erste Frage bei mir immer: "Rechnung vorhanden?", wenn nein, war das schon erledigt. Und die waren wirklich schon billig.
Ich bleib dabei, ich würd's nicht angeben, wenn er in Ordnung ist. Damit schießt Du Dir finanziell ins Knie. Andererseits kannst Du aber auch wieder sagen: Wenn Du nen neuen von BMW eingebaut hättest, hättest Du auch mehr bezahlt.
Von daher gleicht sich das wieder aus.
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Angabe von solchen Umbauten ist Pflicht! Wenn der Motor vom Schrott kommt kann man sich die KM vom Schrotti belegen lassen. Der andere Motor fällt bei dummen Geschichten auf und kann einen echt teuer zu stehen kommen. Und da die Motoren alle ne Nr haben läßt es sich nachvollziehen wo der Motor herkommt. Wenn der geklaut ist, sieht's düster aus. Weiter darch nach Gesetzeslage auch kein älterer Motor in ne neue Karrosse eingebaut werden. Wenn zum Beispiel nen N53 drin ist darf man keinen N52 einbauen.
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Zitat
Original von Neurocil
wäre mir neu ... n ATM mit mehr km als der stachostand ja aber einer der weniger runter hat als der original denke ich nicht ... neue bremsen werde ja auch nicht als arglistiger Täuschung angesehenDer Motor gilt allerdings nicht als Verschleissteil. Deshalb hinkt der Vergleich.
Bin übrigens vom Fach. Vielleicht finde ich ja passende Rechtsprechung.
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Zitat
Original von Facelift
Da würd ich den ATM lieber garnicht angeben, wenn Du sicher bist, das nix fehlt.dito ... man liefert sich nur weiteren schwierigkeiten aus.
verkauf die kiste an nen batschack zum außer eu export ...
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Zitat
Original von 530xit
Angabe von solchen Umbauten ist Pflicht! Wenn der Motor vom Schrott kommt kann man sich die KM vom Schrotti belegen lassen. Der andere Motor fällt bei dummen Geschichten auf und kann einen echt teuer zu stehen kommen. Und da die Motoren alle ne Nr haben läßt es sich nachvollziehen wo der Motor herkommt. Wenn der geklaut ist, sieht's düster aus. Weiter darch nach Gesetzeslage auch kein älterer Motor in ne neue Karrosse eingebaut werden. Wenn zum Beispiel nen N53 drin ist darf man keinen N52 einbauen.Ich sagte ja: Wenn alles in Ordnung ist. Er hat ja nur das Problem, daß er es nicht schriftlich nachweisen kann. Wo *er* den Motor her hat, wird er ja wohl wissen... Dann muss er das mit seinem Gewissen vereinen.
War nur ein Tip, keine Pflicht. Wenn er's nicht reinschreibt *kanns* teuer werden. Wenn ers reinschreibt *wirds* teuer. Das ist der Unterschied.
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