lampe nebelscheinwerfer

  • [quote]Original von VeNLooP
    kann das sein, das im ETK ein falsches bild einer HB4 birne für die m-technic NSW angezeigt wird ??
    quote]
    Hallo,
    ja Du hast recht!
    Die Lampe wurde falsch abgebildet!


    Gruß BMW Freund

  • Hy @ all,


    habe meine HB4 Birne im NSW rechts gestern gewechselt von unten im liegen :)


    als ich die Neue geholt habe stand auf dieser HB4 12V 55W und nicht 12V 51W der Verkäufer hat mit bestätigt das es die HB4 nur so gibt.


    Alles kein Thema, wieder zusammen gebaut und funtioniert.


    Gruß :top:

  • ...hab mir in HONG KONG ein set gelber 3000k HB4 birnen gekauft.


    hoffentlich gibt es hier in "D" kein stress mit der rennleitung !


    lt. StVZO könnte es klappen:


    § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.


    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder (hell)gelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


    was meint ihr ???

  • Hallo,
    wegen der Farbe würde ich mir eher keine Sorgen machen, aber:


    § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
    ...
    10. Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);
    ...
    (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
    ...
    4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.
    ...




    Da ich mir nicht vorstellen kann, das auf diesem Produkt ein o. g. Prüfzeichen vorhanden ist, wirst du wohl um eine teure Einzelabnahme nicht herumkommen.


    Ich bin ja auch jemand, der sein Fahrzeug nur gesetzeskonform verändert, aber mal ehrlich, wer kontrolliert die Prüfzeichen der NSW? Aber ich bin auch noch nie in eine Polizeikontrolle gekommen (12,5 Jahre).

  • ...die regelwut in diesem land ist einfach nur noch zum... :kotz: !!!


    ich frage mich aber, wie man dies z.b. bei einer polizeikontrolle nachprüfen will, ohne die NSW mit dem dazugehörigem aufwand zu demontieren ??


    von einer ABE für NSW-leuchtmittel habe ich auch noch nichts gehört !!! :D
    demnächst muß so etwas im fahrzeugschein neben den felgengrößen stehen. :lol:


    naja, seit ich 5er fahre, wurde ich auch noch nicht von der rennleitung angehalten !!


  • Du brauchst keine ABE du brauchst ein E-Prüfzeichen.


    Das Problem ist ja nicht die Rennleitung oder der TÜV. Du musst schon Pech haben wenn du einen TÜV Prüfer erwischt der weiß dass gelben Nebelscheinwerfer Birnen oder Angel Eye LCD nicht zugelassen sind. (noch viel mehr Pech bei der Rennleitung) Und das schlimmste was dir dann passieren kann ist das du die Dinger wieder rausnehmen must, aber wenn du einen Unfall hast, dann könnte es teuer werden.

  • Zitat

    Original von VeNLooP
    100W sind doch schon viel zu viel des guten, da schmilzt mir doch das plastik weg, oder ??


    Keine Angst!


    Ich habe auch in meinem 540i E39 die 100 Watt-Birnen verbaut und nicht mal in Italien bei bis zu 38 Grad Außentemperatur gabt es ein Problem damit!


    Würde mich echt wundern! Aber dann will ich Beweisbilder sehen.


    Gruss
    Ralle

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