!HILFE! Styling 235 auf BMW E60

  • Was noch keiner erwähnt hat, aber durchaus inzwischen immer häufiger vorkommt, Festigkeitsnachweis, wenn kleinere Reifen als original mit der Felge geprüft, montiert werden. Und das dürfte hier ja wohl der Fall sein.

    Es bleibt also spannend. 🤷‍♂️

    Ich würde erstmal davon ausgehen, dass die Traglastfreigabe für die Felge ohne Reifen gilt.


    Da die 245/35 19 93Y für den e60ff werkseitig angeboten wurde (mit Felgen mit 650kg Tragfestigkeit), sollte das passen. Das wäre unschlüssig, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen.

  • Der Festigkeitsnachweis hat nichts mit der statischen Traglast zu tun. Das ganze ist etwas nebulös und auch recht neu und trifft auch nur Autos ab einem gewissen BJ, aber der E60 dürfte neu genug sein, um davon betroffen sein zu können.

    Das Rad wurde zusammen mit einem Reifen geprüft. Gehst du davon weg, vor allem kleiner, musst du nachweisen, dass die Festigkeit immer noch gegeben ist.

  • Der Festigkeitsnachweis hat nichts mit der statischen Traglast zu tun. Das ganze ist etwas nebulös und auch recht neu und trifft auch nur Autos ab einem gewissen BJ, aber der E60 dürfte neu genug sein, um davon betroffen sein zu können.

    Das Rad wurde zusammen mit einem Reifen geprüft. Gehst du davon weg, vor allem kleiner, musst du nachweisen, dass die Festigkeit immer noch gegeben ist.

    Liegt vielleicht (Vermutung) daran, dass die bei einem Impact-Test auch die Menge "dämpfenden Gummis"/Reifen mit einbeziehen?

  • Und genau aus diesem Grund sollte jede Felge eines 7er BMW auf einem 5er, 4er, 3er, 1er… etc. bei Freigängigkeit und vorhandener Reifentraglast ohne weiteres abnehmbar sein. Das dafür extra „Traglastgutachten“ gebracht werden sollen, die BMW seit 2019 nicht mehr rausgibt ist nicht nachvollziehbar. Gleiches gilt für 5er Felgen die auf einen kleineren/leichteren BMW sollen…

    Die erlaubte Achslast für die Fahrzeuge kann sehr unterschiedlich sein kann. Selbst wenn die Felge auf einen 7er passt, kann die erlaubte Achslast am gewünschten Fahrzeug deutlich höher sein. Hier gilt es also entweder eine höhere Tragfähigkeit nachzuweisen oder eine Ablastung zu riskieren. Es gilt "prüfen/nachweisen" und nicht "sollte".


    Abgesehen davon werden die Felgen an anderen Fahrzeugen u.U. mit anderen Reifen gefahren und geprüft, was die Austauschbarkeit deutlich einschränken kann.

    Du willst ja 275er hinten auf dem E61 und das gibt es nicht, ist aber meist nicht das Problem. M166 werden üblicherweise auch am E61 als Mischbereifung eingetragen, auch wenn M5/M6 andere Reifengrößen fahren.


    650kg reichen beim E61 auch nicht aus. Die Traglastbescheinigung ist nicht das Maß aller Dinge (wie man sieht, wenn deine Angaben stimmen). Z.B die M166 werden mit 700kg bescheinigt und selbst das sind genau genommen 20kg zu wenig für den E61.


    Wenn du also eine Bescheinigung für 750kg für die Felgen hast und einen netter Prüfer über die Reifengröße-Unterschiede beim F01 hinwegsieht (Impact Test), könnte eine Eintragung durchaus klappen.

  • Du willst ja 275er hinten auf dem E61 und das gibt es nicht

    Hi,


    Bei mir sind es 4x 8,5J 19 ET25 (mit Spurplatten auf ET15 und ET10 auf unter ET18 Serienmaß reduziert), mit 245/35 R19 93Y Reifen.


    Meine Achslast ist mit max. 1280kg angegeben. Die Felgen haben eine Traglast von 750kg und die Reifen von 650kg. Eine Anhängerkupplung habe ich nicht.


    Ein Vergleichsgutachten für die Styling 172M liegt mir vor. Diese wurde beim Touring werksseitig als 8,5J 19 ET18 mit 245/35 R19 93Y mit einer Traglast von 700kg freigegeben.

    Eintragungen mit Spurplatten in diversen Maßen kann man in einem anderen Forum erhalten.


    Das Thema 275/30 19 wäre bei mir nur Interessant gewesen, wenn ich einen Hänger hätte ziehen wollen und die höhere Traglast der Achse über die Reifen hätte abfangen müssen. Aber ich wollte bewusst kein Gefälligkeitsgutachten, was im Falle eines Unfalls im Nachgang ein böses Erwachen ergibt.

  • Der Festigkeitsnachweis hat nichts mit der statischen Traglast zu tun.

    das wäre ein in meinem Anliegen ein unlösbares Problem.


    Sollte das durch BMW bei den 172M geprüft worden sein, dürften die insbesondere im Maß 9,5J 19 mit den 275/30 R19 aber nicht mehr für den e60 verkauft werden. Man liest, dass allein der Sturz an der Hinterachse bei den breiten Felgen für die gefühlt gehäuften Risse bei Einschlägen auf die Felge sorgen.

  • Habe mal versucht zu erlesen, was in öffentlichen Quellen über den „Impact Test“ zu finden ist.


    Bei „Pfeil Automotive“ ist ein anschaulicher Versuchsaufbau und auch Bilder von Realaufbauten zu sehen.

    Da lässt sich für mich kein Zusammenhang mit dem Reifen erkennen. Das Felgenhorn wird direkt getroffen.


    Bei einer österreichischen Prüforganisation wird das Rad seitlich (wie beim paralellen Aufschlag auf einen Bordstein) gezeigt. Auch hier hat der Reifen nur bedingt Einfluss…


    Laut der ISO 7141 muss der kleinstmögliche Reifenquerschnitt für die verwendete Baureihe genutzt werden…


    Sicher gibt es noch weitere Versuchsaufbauten.


    Mir scheint, als gäbe es verschiedene Optionen, Felgen mit diesem sog. Test zu prüfen… natürlich ist solch ein Test für eine Privatperson unsinnig.


    Quelle:

    PFEIL Automotive

  • Und der kleinstmögliche Reifen kann dir bei solchen Umrüstungen halt eben zum Verhängnis werden, wenn bei dem Auto, von dem die Felge stammt, ein gösserer Reifen die kleinste Grösse ist, was bei 7er vs 5er Felgen seit dem E38 der Fall ist.

    Ich habe das noch nicht gebraucht, kenne aber einen, der daran gescheitert ist. Von daher nutze ich typfremde Räder nur, wenn dort die gleichen Reifen drauf sind wie auf dem Zielfahrzeug, ansonsten baureihenpassend oder gleich richtiges Zubehör mit TGA.

  • Mal schauen wie es weiter läuft.


    Gibt in einem anderen B** Forum ein veröffentliches Schreiben von B*W, in dem B*W dem Umbauwilligen rät, mit dem Traglastgutachten eine andere Prüfstelle aufzusuchen. 😁

    Diese Antwort gibt es von BMW nun auch, wenn man ohne Traglastbescheinigung die Felgen/Reifen eintragen lassen will/muss. :top:

  • Ich und der Djuke haben das Gutachten.

    Mir gehört es aber nicht.

    Ich war nur der mittelsman welcher es für ihn beschafft hat.

    Djuke müsstest du Fragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!