Vorgehensweise Recherche Unfallwagen

  • Hi ;)


    Leider habe ich die blöde Vermutung nach einem Tipp meines Lackierers, dass mein vor kurzem gekauftes Fzg. ein Unfallwagen sein KÖNNTE... :motz: Zumindest aber sind einige Teile ersetzt und schlecht lackiert worden... :bad:


    Das Fzg. hat insgesamt 3 Vorbesitzer...


    Ich möchte nun ermitteln, wer in dieser Historie etwas beim jeweiligen Verkauf verheimlicht hat... :cool:


    Wie würdet ihr am besten vorgehen? :hilfe:
    Beim 1. anfangen und vorhangeln oder beim letzten (der behauptet, es als unfallfrei gekauft zu haben und in dessen Kaufvertrag es auch so steht...)?
    Wahrscheinlich wird natürlich jeder behaupten, dass nichts war... :angry:


    Hoffe, ihr könnt mir Tipps geben :trinken:


    Das Fzg. ist super und die o. g. Vermutung schränkt es auch nicht ein, aber ich lasse mich natürlich ungerne übers Ohr hauen... Meine Karre habe ich ebenfalls mit einem 8.000€-Wildschaden verkauft und es selbstverständlich erwähnt. Es wurde ja auch gut repariert! :?:

  • hilft dir jetzt nicht weiter aber hab mal ne Sendung im polnischen Fernsehen da haben "Ermittler" rausfinden können ob das auto einen unfall hatte. in dem gezeigeten fall war das auto in polen bereits in der 2 hand wurde vorher aus DE importiert und hatte in DE einen schaden von 27000€.

  • Zitat

    Original von blade_900
    hilft dir jetzt nicht weiter aber hab mal ne Sendung im polnischen Fernsehen da haben "Ermittler" rausfinden können ob das auto einen unfall hatte. in dem gezeigeten fall war das auto in polen bereits in der 2 hand wurde vorher aus DE importiert und hatte in DE einen schaden von 27000€.


    ja das wird hier schwierig. das muss ich schon selbst in die Hand nehmen... :pop:

  • Man gibt im Kaufvertrag immer nur an das


    A) Solange derjeniege den Wagen geführt hat


    A1) Unfallschaden hatte


    A2) Unfallfrei gewesen ist


    Also hat der letzte sofern er nicht wissentlich verschwiegen oder gelogen hat keinen Ärger am Hals.


    Regressforderungen können jedoch immer nur eine Instanz nach unten gestellt werden.


    Sprich 3 zum 2, 2 zum 1 usw.


    Der 3. kann deshalb nicht Forderungen an den 1 stellen, da der Kaufvertrag mit dem 2 stattgefunden hat.

  • Ein Händler hat die Pflicht einen von ihm angekauften Gebrauchtwagen auf Unfallschäden und so weiter zu untersuchen. Er ist ja schließlich der Fachmann. Danach richtet sich auch der Preis für den Ankauf und Wiederverkauf. Somit ist der Händler regresspflichtig.
    Bei einem begründeten Verdacht kann das Auto dann einem Gutachter vorgführt werden, der rechnet dann die Wertminderung durch den Unfall aus. Dann kannst du versuchen das Geld vom Händler wiederzubekommen. Sollte es ein großer Unfallschaden sein hast du das Recht auf Wandlung.
    Ich würde erst mal schauen was überhaupt alles lackiert wurde. Vielleicht handelt es sich nur um kleine "Parkrempeler" :cool:

  • Wie meine Vorredner schon geschrieben haben kannst du nur an Deinen Verkäufer herantreten und der wiederum an seinen.


    Welche Teile sollen denn lackiert bzw. getauscht worden sein?
    Eventuell kann man es an den Schrauben oder Schweißnähten erkennen.

  • Zitat

    Original von uli07
    Ein Händler hat die Pflicht einen von ihm angekauften Gebrauchtwagen auf Unfallschäden und so weiter zu untersuchen. Er ist ja schließlich der Fachmann. Danach richtet sich auch der Preis für den Ankauf und Wiederverkauf. Somit ist der Händler regresspflichtig.
    Bei einem begründeten Verdacht kann das Auto dann einem Gutachter vorgführt werden, der rechnet dann die Wertminderung durch den Unfall aus. Dann kannst du versuchen das Geld vom Händler wiederzubekommen. Sollte es ein großer Unfallschaden sein hast du das Recht auf Wandlung.
    Ich würde erst mal schauen was überhaupt alles lackiert wurde. Vielleicht handelt es sich nur um kleine "Parkrempeler" :cool:


    Da schon ich sprach aber von privat in dem Falle Pech :)

  • Zitat

    Original von Ragnar
    Wie meine Vorredner schon geschrieben haben kannst du nur an Deinen Verkäufer herantreten und der wiederum an seinen.


    Welche Teile sollen denn lackiert bzw. getauscht worden sein?
    Eventuell kann man es an den Schrauben oder Schweißnähten erkennen.


    Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. :top:


    Nun, im O-Ton meinte mein Lackierer, dass "die Stoßstange und der Kotflügel so ausschauen würden, als würden sie nicht dort hingehören. Schau Dir mal die Spaltmaße an!" :O Naja mir wäre es als Laie ggf. gar nicht aufgefallen, aber vielleicht ist ja noch mehr gewesen... :?:

  • Wenn der Kotflügel schon mal ab war siehst Du das an den Schrauben, denn dann ist der Lack nicht mehr vollständig am Schraubenkopf.


    Wie Stivikivi schon richtig sagte sind die Spaltmaße nicht immer überall gleich.


    Hast Du vielleicht mal Bilder von den Spaltmaßen?


    Zitat

    Original von BMW-Rida


    Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. :top:


    Nun, im O-Ton meinte mein Lackierer, dass "die Stoßstange und der Kotflügel so ausschauen würden, als würden sie nicht dort hingehören. Schau Dir mal die Spaltmaße an!" :O Naja mir wäre es als Laie ggf. gar nicht aufgefallen, aber vielleicht ist ja noch mehr gewesen... :?:

  • Sorry für die verspätete Antwort, kam zu nichts. :rollen:


    Nun auf einem Foto sieht man das leider nicht so wirklich ...


    Aber hab mir mal den damaligen Kaufvertrag von meinem Verkäufer geben lassen. Also meines Erachtens ist das ein Freifahrtschein für jeden Händler :O


    Von unfallfrei steht gar nichts. Stattdessen: "Nachlackierungen und Blechschaden sind nicht ausgeschlossen."


    und


    "Heckklappe und Kotflügel vorne rechts nachlackiert."


    Theoretisch könnte mit der Karre alles sein :motz: Naja, aber scheint wenn dann tatsächlich "nur" der Kotflügel vorne rechts betroffen zu sein. Finde allerdings, dass das nicht unbedingt profimäßig gemacht wurde. Leichte Abweichung ist zu sehen.

  • Ist ja prima. Wenn in Deinem Kaufvertrag jetzt von "unfallfrei" die Rede ist, kannst Du etwas Geld zurückverlangen. Der lackierte Kotflügel ist ein mitteillungspflichtiger Schaden, was Besitzer 2 ggü. Besitzer 3 ordnungsgemäß erwähnt hat. Wenn Besitzer 3 das Dir gegenüber verschwiegen hat, kannst Du mit dem Kaufvertrag beweisen, daß er es gewusst hat und Dich angelogen hat.

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