Hilfe - Besitzer E60 ausfindig machen

  • Hi hallo ihr Freunde der Blau Weiße Auto marke ;).


    Ich Brauch mal eure Hilfe.


    Ich hatte mit meinem E60 leider einen Unfall dann hab ich ihn verkauft da es ein Wirtschaftlicher Totalschaden war Reparatur kosten 14000€.


    Der Blöde Händler dem ich es verkauft habe hat es in Rumänien Reparieren lassen.
    Ich hab es dann durch Zufall weil ich mir ein neuen E60 holen wollte gesehen das er es UNFALLFREI verkaufen wollte bzw. Schon verkauft hat.


    Ich will denn Armen Käufer schützen da ich auch mal in so einer Lage war und ich weiß wir es ist.


    Ich will denn jetzigen Besitzer von meinem alten E60 ausfindig machen.
    Ich hatte evtl die Fahrgestellnummer.


    Kann mir jemand helfen.


    Danke.

  • Ich würde Dir zuerst empfehlen den Titel des Threads etwas aussagekräftiger zu wählen. "Hilfe" trifft wohl auf 70% der Threads hier zu...
    Und zu Deiner Frage: du könntest zuerst mal in der Kaufberatung eine "Warnung" ausstellen, Bilder und VIN dazu.
    Anzeige bei der Polizei wird vermutlich im Nichts verlaufen, da Du ja die Beweislast hast, dass er ihn dann auch als unfallfrei verkauft hat. Zum Beispiel in Form des Kaufvertrags.
    Nur das Angebot könnte ja mit Tippfehler kleingeredet werden, würde dann überarbeitet, Blabla....
    Hoffen wir mal, dass sich der Besitzer hier anmeldet!

  • Naja, was Wirtschaftlicher Totalschaden in Deutschland ist in Rumänien für ein paar tausend Euro instandgesetzt.


    Ich kann mich an meinem 524TD erinnern, er war auch ein Wirtschaftlicher Totalschaden gewesen, wobei nur die hintere Kotflügel und Kofferaum rein gedrückt wurde.


    Für damals 1200 DM habe ich so gut reparieren können das man überhaupt nichts erkennen könnte.


    Wenn du Sicherheitsbedenken hast, kannst du eine Anzeige machen, das der Händler als Unfallfrei verkauft hat.

  • Bilder von schaden hab ich net mehr Leiter.


    Hab heute bei der Zulassungsstelle per Email ne Halter Auskunft gemacht
    Hoffe das es klappt und ich die Daten von dem Halter bekomme.

  • Zitat

    Original von Marad
    Bilder von schaden hab ich net mehr Leiter.


    Hab heute bei der Zulassungsstelle per Email ne Halter Auskunft gemacht
    Hoffe das es klappt und ich die Daten von dem Halter bekomme.


    Ich denke nicht, dass Sie dir die Daten des Halters geben werden :) Wegen dem Datenschutz.... ;)


    Aber ich finde deine Idee/Einsatz echt super :top:

  • Zitat

    Original von Marad
    ... das er es UNFALLFREI verkaufen wollte bzw. Schon verkauft hat..


    Hast Du den neuen Kaufvertrag des Käufers gelesen? Wer sagt Dir, dass da nicht ein reparierter Unfallschaden drin steht.


    Sowas kann schnell in Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung und Gegenanzeige ausarten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany


    Hast Du den neuen Kaufvertrag des Käufers gelesen? Wer sagt Dir, dass da nicht ein reparierter Unfallschaden drin steht.


    Sowas kann schnell in Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung und Gegenanzeige ausarten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


    Wenn sich herausstellt das der Unfall angegeben wurde, kann sehr böse für Marad enden.
    Zumal muss bewiesen werden das der Händler von die Wirtschaftlicher Totalschaden wusste, bzw. sollte ein Unfallbericht vorhanden sein.


    Von gute Absicht zum Geschäftsschädigung ist immer mit sehr grosse Vorsicht zu geniessen.

  • Zitat

    Original von Marad
    Bilder von schaden hab ich net mehr Leiter.


    Hab heute bei der Zulassungsstelle per Email ne Halter Auskunft gemacht
    Hoffe das es klappt und ich die Daten von dem Halter bekomme.


    Wie siehts denn mit dem Unfallgutachten aus? Der Gutachter macht doch auch zig Bilder dazu.


    Ich hab sogar noch die Bilder vom Unfall von meinem E34 von vor ein paar Jahren. Sowas sollte man immer gut aufheben.

  • In Sachen übler Nachrede, Verleumdung usw.
    Erstens hat der te nicht den Händler benannt. Und 2. ist üble Nachrede bzw Verleumdung nur gegeben wenn man was behauptet obwohl man weiß das dies nicht der Wahrheit entspricht!!
    Und wenn der te sein Auto als unfallschaden verkauft hat, ihn jetzt als unfallfrei wieder sieht, sagt er ja die Wahrheit, also nix mit Verleumdung und übler Nachrede.
    Es ist auch egal ob wirtschaftlicher total Schaden, oder unfallschaden. Schaden ist da Schaden!!

  • Zitat

    Original von Madmax71
    In Sachen übler Nachrede, Verleumdung usw.
    Erstens hat der te nicht den Händler benannt. Und 2. ist üble Nachrede bzw Verleumdung nur gegeben wenn man was behauptet obwohl man weiß das dies nicht der Wahrheit entspricht!!
    Und wenn der te sein Auto als unfallschaden verkauft hat, ihn jetzt als unfallfrei wieder sieht, sagt er ja die Wahrheit, also nix mit Verleumdung und übler Nachrede.
    Es ist auch egal ob wirtschaftlicher total Schaden, oder unfallschaden. Schaden ist da Schaden!!



    Das habe ich alles so auch nicht geschrieben. Viel zu viel rein interpretiert. Übrigens auch in das Geschriebene des Threaderstellers.


    Versuchs nochmal.

  • Zitat

    Original von Madmax71
    In Sachen übler Nachrede, Verleumdung usw.
    Erstens hat der te nicht den Händler benannt.


    Doch hat er, der Händler der sein Wagen gekauft hat.


    Zitat


    Und 2. ist üble Nachrede bzw Verleumdung nur gegeben wenn man was behauptet obwohl man weiß das dies nicht der Wahrheit entspricht!!


    Das stimmt, allerdings bei die Behauptung müsste man der Kaufvertrag gesehen haben, was denke ich nicht der Fall ist.


    Zitat


    Und wenn der te sein Auto als unfallschaden verkauft hat, ihn jetzt als unfallfrei wieder sieht, sagt er ja die Wahrheit, also nix mit Verleumdung und übler Nachrede.


    Wie ich sagte, was "steht" ist irrelevant, selten habe ich gesehen das man auf Verkaufsanzeige auch Unfallschaden auflistet.
    Eventuelle Schaden werden bei Kauf mündlich besprochen bzw. dann in Kaufvertrag eingetragen.


    Zitat


    Es ist auch egal ob wirtschaftlicher total Schaden, oder unfallschaden. Schaden ist da Schaden!!


    Ja aber Schaden ist nicht gleich sicherheitsrelevante Schaden.
    Und sorry, was ich aus dem Bilder sehe ist mMn kein sicherheitsrelevante Schaden.


    Ein Kotflügel, Radaufhängung und Rad +- ein paar zusätzliche Teile, Instandsetzung und Lackierung mag sein das hier insgesamt ein Vermögen kostet, also Wirtschaftlicher Totalschaden, deswegen wurde in Rumänien gemacht wo die Kosten viel niedriger sind.


    Nochmals, mag sein das man in die Bilder nicht alles sieht, aber bei was ich sehe, weder ein Händler noch ein Privat wurde als Unfallwagen verkaufen wenn tadellos repariert und instandgesetzt wurde. Dafür ist der Schaden zu klein.


    Relevante Fakten sind die;


    Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.


    Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.


    Allein bei Technischer Totalschaden würde ich mir um die Sicherheit Sorgen machen wenn der Wagen dennoch repariert wäre.


    Bei Wirtschaftlicher Totalschaden dagegen nicht unbedingt, den die Reparaturkosten sind relativ.


    Was ich Letzt endlich sagen will, man sollte auch mit gute Absichten vorsichtig umgehen, besonders wenn man nicht sicher ist was man tut. Es kann böse enden, habe selber leider erlebt. Ich wollte auch gut tun und helfen, am ende habe ich die Kurzeste gezogen.


    Besonder bei Begriffe wie Anwalt und Geschäftsschädigung sollte man aber male nachdenken wenn man nicht sicher ist, den bei Geschäftsschädigung reden wir von tausende von Euro, nicht um 69.98.

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