Ein wenig tiefer kann er schon. VA 20mm oder 35mm ???

  • Moin,


    Zitat

    Original von DaPole
    [...]ich hab mit meiner 9,5er Felge mit eff. ET15 zur Kotflügelinnenkante noch ca. 2-3mm.. viel Lift ist da nicht mehr[...]


    ... und das hast Du eingetragen bekommen? <kopfschüttel>


    Bei meiner Eintragung hat der TÜV-Mann mir die Vorschriften gezeigt. Wenn der Wagen auf den "Normrampen" steht müssen noch mindestens 6mm zwischen Gummi und Radlauf frei sein. Empfohlen wären 8mm. Bei mir waren es knapp 10 und der Kollege gab mir dennoch den Hinweis aufmerksam zu fahren ... Sollte ich je ein Schleifgeräusch hören, sofort anhalten, nachsehen und ggf in die Werkstatt. Für das gute Gefühl sollte ich mal besser börteln, sagt er.


    Zitat

    Naja, der X ist in der Achse 40mm breiter...[...]


    Ist das so? Vorrausgesetzt die Karosse ist die gleiche wie beim mit-ohne-X, wäre ja eine Verbreiterung um 40mm wie bei mir völlig absurd. Du hast dann ja quasi schon ET0. Mit meinen Felgen jedenfalls sieht es jetzt schon gerenzwertig aus.



    Cappy

  • Zitat

    Original von DaPole


    Da brauchst du dir keine Gedanken zu machen..


    Moin,


    war heute nochmal bei dem Prüfer! Anfangs lief auch alles Problemlos! Leider meinte er dann doch noch, dass es hinten nicht passt und im Falle eines Falles der Reifen aufgeschlitzt werden könnte! :bad:
    Der TÜVer meinte dann, Bördeln! Ohne geht nicht!
    Die Werkstatt hatte Gott sei Dank einen "Tester" parat und hat die Achse bis zum Anschlag abgesenkt! Damit hat Er sich dann doch zufrieden gegeben, es waren noch ca. 5mm platz.
    Kosten wird es mich jetzt ca. 150 EUR :rollen:


    Da sieht man einfach mal, wie verschieden die Prüfer unterwegs sind!


    Gruß
    Cyrus85

  • also ich musste hinten bördeln weil es bei diagonaltest auf der felge drauf saß vorne 8,5 x 19 et 20 auf 245/35 r19 und hinten 9,5 x19 et 15 auf 275/30 r19 ich fahr ein limo vielleicht ist bei kombi anders


  • Entschuldige, aber was hat da nun dein Kopfschütteln zu bedeuten?! .. Du stellst das hier dar, als ob das eine Sicherheitsgefährdung vom abartigsten wär.. Es passt,.. nachm verschrenken war auch alles ok, meinte Sauknapp aber solange es nicht schleift und keine Gefahr besteht, hat er da keine Bauchschmerzen mir das abzunehmen.. Und Wo ist nun das Problem?!


    Hattest du schonmal ein Linieal in der Hand und hast mal geschaut was 2mm sind?! .. Ob nun 5mm oder 3mm Abstand macht den Braten wohl kaum fett..


    Scheinbar gibt es eben Prüfer, die wie paragrafenritter auf jedem mm rumreiten und eben welche die ggf. aus Jahrelanger Erfahrung kulanter agieren und wissen, wo man seinen Segen geben kann und wo nicht.. :rollen:

  • Höi Höi ... nun mal nicht gleich überhitzen Brauner.
    Tust ja so, als hätte ich Dich persönlich angegriffen.


    Es geht überhaupt nicht darum, ob ein Braten fett wird oder ob ein Prüfer ein gutes Gefühl und Erfahrung hat.


    Paragraphen sind nun mal Paragraphen ... und WENN was passiert ... ich sage nur WENN ... dann wird spätesten Deine Versicherung auf eben diesen Paragraphen sowas von herum reiten, dass es nachher wieder heißt "Scheiss Versicherung zahlt nicht"


    Also ... nicht persönlich nehmen aber in so einem Falle ist in meinen Augen jeder Prüfer ziemlich bescheuert, der 5e gerade sein lässt oder einen Braten nicht fett werden lässt ...


    Wenn Deine Versicherung nicht zahlt, wirst Du bei dem so netten Prüfer auf der Matte stehen, wetten.


    Ich möchte jetzt mal überhaupt nicht über evtl Personenschäden reden ... dann fängt der Spaß nämlich erst richtig an.


    Ich kann nur sagen, was ICH gesehen und gelesen habe ... und demnach ist es bei mir so gerade eben noch im Sinne der Paragraphen.


    TIEFER, BREITER oder GRÖSSER ist schlicht und ergreifend nicht mehr zulässig.


    Nochmal ... nicht persönlich angegriffen fühlen, bitte.


    Cappy


  • Mein lieber, über Versicherungsthemen brauchen wir uns nicht unterhalten,.. Ich regulier meine Schäden selber.. (gelernter Versicherungskaufmann mit reichlichem Wissen im Vertrieb sowie Schadensaufnahme und -regulierung) .. Und ich finds immer wieder faszinierend, wie dann bei solchen Diskussionen die Versicherer ins Spiel gezogen werden ohne Ahnung zu haben, wann ein Versicherer sich von der Leistung befreien kann..


    Es ist weiterhin Scheisegal, ob Personen, Sach oder Vermögensschäden, bei einer Regressregulierung gibts es eine gesetzliche Regressobergrenze von max. 5.000€ im Haftpflichtbereich unabhängig von der Schadenssumme..


    Vollkasko interessiet mich persönlich in meinem Falle nicht, da meiner nur Teilkaskoversichert ist..


    Aber jetzt mal tacheless.. Was soll nun deiner Meinung nach passieren, und ich möchte hier nicht die Geschichte vom Pferd hören, ala sollte, könnte, etc. sondern ein technisch belegbares Szenario, wenn ich einen Abstand von nur 3mm Reifen zu Kotflügelkante habe anstatt 5mm und ich BETONE !! NICHTS STREIFT ..?!

  • Moin,


    sicherlich bist du als Fachmann in Versicherungsfragen besser informiert als ich, keine Frage.


    Dennoch bin ich davon überzeugt, dass es hier nicht um subjektives "nichts streift", sondern um gesetzlich festgelegte Grenzen geht.


    Dein ganz persönliches und laienhaftes Empfinden (genauso wie bei mir übrigens) spielt überhaupt keine Rolle.


    Wann Versicherungen zahlen und wann nicht, wirst Du besser beurteilen können als ich. Fakt ist jedoch, dass bei nicht sachgemäßer Veränderung des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis unmittelbar erlischt und somit der Versicherungsschutz.


    Wenn Dein Gefühl da anderer Meinung ist und Dein Prüfer ebenfalls, ist ja erstmal alles in Ordnung.
    Warum also die Aufregung?


    Ich persönlich ziehe es vor mich, ganz speziell in Sicherheitsfragen, an gesetzliche Regelungen, Normen und Paragraphen zu halten.


    Wie gesagt, mit Versicherungen wirst Du Dich auf Grund Deines Berufs besser auskennen, den Selbstregulierer kaufe ich Dir allerdings ehrlich gesagt nicht ab ... würde mich schwer wundern, wenn Dein Arbeitgeber sowas mitmacht.


    Die Deckelung bei 5k€ kann ich mir ebenfalls nur schwer vorstellen, ehrlich gesagt.


    Was MEINER MEINUNG nach passiert ist bei dieser Diskussion völlig wurscht. Interessiert mich auch gar nicht. Wenn der Gesetzgeber einen Mindestabstand verlangt. Dann IST der einzuhalten. Von mir, von Dir und auch von Deinem Prüfer.


    Viele Grüße
    Cappy

  • Moin Cappy,


    hast Du evtl. nen Link zu den gesetzlichen Vorschriften woraus man die 5 oder 8 mm erlesen kann?
    Wundert mich etwas, denn bei mir hat der TÜVer nur von Freigängigkeit und es darf nichts schleifen gesprochen.


    Danke und Gruß
    Cyrus85

  • Solche Dinge stehen in den Arbeitsrichtlinien des TÜV und werden auch von allen anderen Organisationen als Maßgabe berücksichtigt. Öffentlich einsehbar ist das nicht, aber Richtlinien sind für betroffene (damit arbeitende) Personen verbindlich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!