Autokauf und Garantie

  • Jungs, habe hier ne Frage.
    Eine Freundin von mir hat bei einem großem Fiat/Kia Autohändler mit 6 Filialen in München einen 1er BMW gekauft, welches dort als Anzahlung abgegebn wurde
    So, nach eine Woche gibt die Servopumpe den Geist auf. Laut dem Kaufvertrag, gibt es aber keine Garantie auf das Auto.

    Ist das rechtens, dass so ein Autohaus die Autos ohne Garantie verkauft und muss die nun die Servopumpe selber raparieren oder gibt es doch irgenwelche Schancen die Reparatur durch den VK laufen lassen?

  • Nach so kurzer Zeit muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung dafür gerade stehen.


    Nachzuweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht bestand, wird ihm kaum gelingen.


    Also Fahrzeug beim Verkäufer abgeben und ihm die Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Ein Händler kennt seine Pflichten... ;) Also nicht abwimmeln lassen! :top:

  • Wenn's so ist, wird's unter Umständen schwieriger bis unmöglich mit einer Gewährleistung... Dazu müsste man den Vertrag sehen und ein wenig mehr Details erfahren.


    Aber das steht da nicht! :D

  • Zitat

    Original von Kev
    Nach so kurzer Zeit muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung dafür gerade stehen.


    Nachzuweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht bestand, wird ihm kaum gelingen.


    Also Fahrzeug beim Verkäufer abgeben und ihm die Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Ein Händler kennt seine Pflichten... ;) Also nicht abwimmeln lassen! :top:

    Hmm...leider sind es 600km bis nach München :?:

  • Wenn es nicht im Kundenauftrag verkauft worden ist gilt eine 1jährige Sachmangelhaftung vom Händler. Die ersten 6 Monate muß der Händler nachbessern, in den 2ten 6 Monaten mußt du nachweisen das der Defekt schon beim Kauf war. Bei der Entfernung von 600 Km mußt du dich mit dem Händler in Verbindung setzen und mit ihm absprechen ob du das in einer Werkstatt bei dir machen lassen kannst oder ob er das Auto holt oder wie auch immer. Bloß nicht vom Händler ins Bockshorn jagen lassen wie geht nicht habe ich nicht oder bringen sie das Auto auf ihre Kosten vorbei.


    Gruß Uli07

  • Hallo!


    Das bedeutet, der Verkäufer geht davon aus, dass du selber KFZ Händler bist, bzw. dich gewerblich mit dem Kauf und Verkauf von KFZ beschäftigst.
    Bist du bein Erwerb auf diesen Umstand hingewiesen worden oder stand in der Anzeige "nur an Gewerbetreibende"?


    Wenn nicht würde ich den Vertrag anfechten und die IHK verständigen. Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall aufsuchen.


    Wurde dir ausdrücklich gesagt, dass nur an Gewerbetreibende verkauft wird un du das wußtest, sehen deine Karten eher schlecht aus.


    Gruß, Ralf

  • Die Gewährleistung gilt bei einem Kaufvertrag grundsätzlich erstmal 2 Jahre. Sie kann allerdings je nach Art des Kaufes reduziert werden. Dabei geht es um Neuware/Gebrauchtware und Unternehmer/Verbraucher.
    Da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt kann die Gewährleistung bei einem Verkauf von einem Unternehmer (Autohaus) an einen Verbraucher auf minimal 1 Jahr reduziert werden. Bei Unternehmer an Unternehmer dürfen es auch 0 Jahre sein.


    Im Kaufvertrag steht eindeutig (unterstrichen), dass bestätigt wird, dass das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Verträge sollte man eben doch manchmal besser lesen.
    Ich empfehle die Angelegenheit mit dem Autohaus in Ruhe zu klären, denn hier haben beide Seiten gewisser Maßen einen Fehler gemacht. Falls es keine Früchte trägt: ab zum Anwalt.
    An sich kann der Vertrag so gar nicht zustande kommen, da die Bedingung nicht erfüllt ist. Da sie aber mit der Unterschrift als erfüllt angegeben wurde, kann man dem Autohaus ersteinmal wenig vorwerfen. Es ist aber schon etwas daneben wenn auf so etwas nicht hingewiesen wird. Als Autohändler weiß man denke ich in der Regel mit was für einer Art von Käufer man es zu tun hat und sollte entsprechende Hinweise auch anführen (mündlich, nicht nur schriftlich). Hilft aber alles nichts... ist nunmal schon passiert.


    An sich sollte es auch jedem Käufer auffallen, dass die Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen werden. Auch wenn durch Unwissen diese Begriffe sehr gerne wild durcheinander geworfen werden, sollte es einem doch auffallen, dass in diesem Fall beides ausgeschlossen wurde.


    Wichtig wäre es auch sich nicht auf irgendwelche Sonderregelungen einzulassen, wie z.B. dass der vorhandene Schaden ausnahmsweise übernommen wird, aber danach nichts weiter, sprich der Vertrag gilt ab dann so wie er nunmal unterschrieben wurde.

  • Zitat

    Original von uli07
    Dann hast du ja auch die Märchensteuer gespart, oder wußtest du nichts von der Klausel dann hat dich der Händler besch.... :angry:


    Gruß Uli07


    Gespart? Wie geht das?


    Auch wenn man Vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist immer der Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Natürlich kann man später diese Steuer gegen rechnen.
    Ob das allerdings im hier beschriebenen Fall zutrifft, glaube ich nicht. Angeblich hat wohl die Bekannte vom dron kein Gewerbe und ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.


    Darüber hinaus würde noch die Frage im Raum stehen, ob das Fahrzeug vorher schon einmal in privater Hand war... Dann wäre es nämlich nicht mehr möglich, die Umsatzsteuer geltend zu machen. Sie darf in diesem Fall vom Verkäufer nichtmal ausgewiesen werden.
    Das ist regelmäßig immer dann der Fall, wenn ein Fahrzeug einmal im Privatbesitz war. Diese Steuer wird nur einmal für ein Produkt fällig... ;)

  • Zitat

    Original von Kev


    Mit Aussicht auf Erfolg? Anwalt aufsuchen! ;)


    Ich an ihrer Stelle würde erstmal recherchieren ob der Vertrag durch diese falsche Angabe nicht nichtig ist.
    Leider weiß ich selber das momentan nicht ganz genau.
    Kann man natürlich auch einen Anwalt machen lassen. Muss man selber wissen ob Recherche und ein Gespräch mit dem Autohaus nicht erstmal sinnvoller sind, da quasi gratis. :D

  • Sie hat doch mit ihrer Unterschrift versichert, dass sie ein Gewerbe hat oder einer selbständigen Tätigkeit nachgeht.
    Keine Ahnung, ob ein Anwalt da wirklich helfen kann.

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