TÜv / Hu / Au

  • hi männers...
    so ich habe da eine sorgen und hoffe mir kann jemand ne antwort darauf geben.
    ich habe mein auto tiefergelegt ich wollte (19zoll ) felgen drauf bauen und beides dann eintragen lassen
    jedoch hat es mit den felgen nicht so geklappt wie ich es wollte die kommen dann erst nach dem winter


    so und nächsten monat muss ich denn tüv machen
    kann ich die tieferlegung eintragen lassen ohne sie in den fahrzeugschein eintragen zu lassen da sich der fahrzeugbrief in der bank befindet


    " ich fahr zum tüv und lass ne abnahme für die tieferlegung machen und kriege ja ne bestätigung "


    komme ich nur mit der bestätigung das ich es eintragen kann durch den tüv oder MUSS es im fahrzeugschein stehen ?


    so müsste ich dann ja den brief 2 mal anforder 1x für die tieferlegung und 1x für die felgen ..
    und dann alles 2x zahlen versand vom brief und die ganzen bearbeitungs gebühren

  • Wenn die Eintragung abgenommen ist, musst du für die TÜV Untersuchung zustäzlich zum Fahrzeugschein diese Eintragung vorlegen. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sondern nur noch "bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle" erforderlich :trinken:


    Edit: Im "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht das eh nicht mehr drin - nurnoch in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"). Meine Abnahmen (Federn, Spurplatten...) sind alle nicht im Schein eingetragen, da ich seit dem nicht mehr auf der Zulassungsstelle war.

  • es reicht die abnahmebescheinigung.
    die ist auch immer mitzuführen falls man mal in eine verkehrskontrolle kommt.


    in den brief (Zulassungsbescheinigung teil 2) werden Eintragungen nicht vorgenommen. diese gehören in den fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung teil 1)

  • Vielen dank an euch... Da ist mir jetzt aber ein Stein vom herz gefallen :D...


    Ich weiß das die Eintragungen in denn Fahrzeugschein reinkommen und nicht in den Brief.. Aber um den Schein zu ändern brauchen die auch den Brief

  • Ich glaub das kommt auf den Prüfer drauf an!
    Als ich bei meinem Audi Fahrwerk und Felgen eintragen ließ musste ich es nur bei mir führen!
    Als ich es dann beim BMW machen lassen habe stand drauf es unverzüglich eintragen zu lassen!
    Frag doch vorher bei deiner Prüfstelle nach und erläutere das mit dem Brief etc...

  • Hi,
    Es wäre dass beste, wenn Du Dich da beim TÜV erkundigst.
    Da bist Du auf der sicheren Seite.
    Als ich vor kurzem meine 19 Zoll- Mischbereifung in Verbindung mit 20er Platten auf 'm Touring eintragen ließ,
    hat mich der TÜV- Ingenieur extra darauf hingewiesen,
    daß ich mit der Abnahmebescheinigung bitte zeitnah die Fahrzeugpapiere ändern lassen soll.
    Wenn ein halbes Jahr vergeht, ist die Bescheinigung nichtig, und alles nochmal neu zu machen. :bad:
    Gut, bei mir war es eine Einzelabnahme, aber die Info aus erster Hand wäre sicher nicht verkehrt.

  • Zitat

    Original von Sveni
    Gut, bei mir war es eine Einzelabnahme, aber die Info aus erster Hand wäre sicher nicht verkehrt.


    Es gibt ja zwei Arten von Eintragung 1. die Normale nach 19.3 und die 2. per Einzelabnahme nach 19.2.
    Die Einzelabnahme muss sofort in den Fahrzeugschein eingetragen werden und bei Normalen reicht es aus die Papiere von TÜV mitzuführen.
    Also die Federn werden nach 19.3 laufen und Federn + Reifen nach 19.2 bzw. Einzelabnahme. Ich gehe mal davon aus die Papiere sind für beides vorhanden.
    Auch noch zu beachten, dass manche H&R Federn ein Abe haben und somit mit originalen Felgen nicht eintragungspflichtig sind.

  • Also ne Abe habe ich glaub ich nicht sind zwar h&r federn aber ich glaube das sind nur Gutachten


    Wie gesagt felgen habe ich noch keine nur die originalen.


    Es geht nur um die federn und den tüv

  • Hier wurde ja schon viel durcheinander geschrieben, wo von nicht alles wirklich richtig dargestellt wurde. Ich will das jetzt nicht alles erklären, das wäre mir zu anstrengend. :D


    Da du dieses Jahr zunächst nur die Federn mit Serienbereifung eintragen lassen willst, ist die Sache recht einfach. H&R 35mm Federn gibt es mit ABE (habe ich) und auch mit Teilegutachten. Wenn du nur das Teilegutachten hast, lass die Federn eintragen und packe das §19(4) Dokument ins Auto. Es gibt bei Federn keine Verpflichtung, diese in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.


    Kaufst du dir nächstes Jahr neue Felgen, gibt es 3 Möglichkeiten:


    1. Es gibt für beides Teilegutachten, die sich nicht gegenseitig ausschließen -> Eintragung nach §19(3) -> Änderung der Papiere bei nächster Befassung.


    2. Es gibt für beides Teilegutachten, die sich gegenseitig ausschließen -> Eintragung nach §19(2) i.V.m. §21 -> Unverzügliche Änderung der Papiere, da eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss.


    3. Es gibt für die Felgen kein Teilegutachten (z.B. diverse serienmäßige Mischbereifungen in 19" vom E60 oder anderen BMW) -> Eintragung nach §19(2) i.V.m. §21 -> Unverzügliche Änderung der Papiere, da eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss.

  • So Leute neue Erkenntnisse..
    Habe grade nachgeschaut und was musste ich verstellen ich habe die gleiche ABE vorliegen.. :faq:


    Sorry war/ ist mein fehler


    Also muss ich jetzt mit der ABE nichts befürchten?
    Kann ich normal tüv machen


    Sorry nochmal für meine Blödheit :rollen:

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