Tachoabweichung??? Geblitzt worden

  • Habe mal eine Frage, wie viel Abweichung hat der Tacho etwa bei 138-140 Km/h.
    Ich frage deshalb, weil ich heute geblizt worden bin.
    War keine Beschränkung, Tochter Frägt mich was und ich schaue zu Ihr, fahre weiter und Blitz, das etwa 300Meter vor der Ausfahrt.
    Auf dem Rückweg sah ich im Spiegel die Beschränkung auf 100 Km/h und das ca 200-300 Meter vor dem Blitzer.

  • Zitat

    Original von henry78
    Dann hoffe ich, das es 138 waren, abzüglich 2 Abweichung und Tolleranz könnte ich glück haben, sonst kann ich 4 Wochen Rad fahren. :heul:



    Vielleicht erstmal Bußgeldkatalog studieren ;)


    Außerhalb geschlossener Ortschaften, gibt es erst über 40 drüber ein Fahrverbot...Ausnahme: Du hattest im gleichen Jahr schonmal mehr als 26km/h drüber...dann bekommst Du es auch, wenn das ein 2. Mal passiert! ;)



    Von daher... abwarten und Kaffee trinken :coffee:



    edit: und toi, toi, toi.... ich kenn das, schön am quatschen, völlig ohne Eile und dann plötzlich .....ZACK :kotz:

  • Nein, war noch nichts, nur letzte Woche Innerorts 9 Km/h.
    Laut Bußgeldkattalog 120 Euro und 3 Punkte ( habe bis jetzt eh noch keine :anbet: )
    Aber könnte ja sein, das es meiner Tochter schlecht war und es ist ja unzumutbar, das Sie mir ins Auto Kot...

  • Zitat

    Original von henry78
    Aber könnte ja sein, das es meiner Tochter schlecht war und es ist ja unzumutbar, das Sie mir ins Auto Kot...



    Naja....das interessiert die von der Bußgeldstelle aber nicht...es sei denn Du bringst ein Attest, daß ihr da grad die Fruchtblase oder sowas geplatzt ist....vielleicht würde es dann etwas Milde geben :lol:



    edit: ach so....das Bußgeld ist dann noch + Bearbeitungsgebühr, ja!!! :kotz:

  • Ja, + Bearbeitungsgebühr, aber egal, Hauptsache kein Fahrverbot.
    Oder ich hatte Durchfall, kann mir ja nicht ins Auto Ka... :lol:
    Vieleicht kennt ja Jemand den Blitzer bei Marburg, kurz vor der Ausfahrt zur Uni.

  • Von der geblitzten Geschwindigkeit werden 3 km/h als Toleranz abgezogen, ist jetzt nur noch die Frage ob die B3 dort zum Stadtgebiet gehört oder zählt das dort als außerhalb geschlossener Ortschaften. Jetzt kannst du nur abwarten was kommt und wenn´s dann zu heftig ist zum Anwalt.

  • Zitat

    Original von Sire
    Von der geblitzten Geschwindigkeit werden 3 km/h als Toleranz abgezogen.


    Bei manchen Messverfahren und Geschwindigkeiten über 100km/h gelten sogar 5% als Messtoleranz! Also wenn es sich hier wirklich nicht um Stadtgebiet handelt, dann kann man der Sache relativ gelassen entgegensehen!

  • Zitat

    Original von Sire
    Von der geblitzten Geschwindigkeit werden 3 km/h als Toleranz abgezogen, ist jetzt nur noch die Frage ob die B3 dort zum Stadtgebiet gehört oder zählt das dort als außerhalb geschlossener Ortschaften. Jetzt kannst du nur abwarten was kommt und wenn´s dann zu heftig ist zum Anwalt.


    Nein, ist Ausserhalb, ab 100 Km/h werden etwa 3% Tolleranz abgezogen. Der Blitzer da ist aber echt nur Schikane, erst das Schil und gleich ein paar Meter weiter der Blitzer. :angry:

  • Zitat

    Original von oliver_in_germany
    Früher gabs die 200-300 Meter Regel zwischen Schild und Blitzer. Weiss gar nicht, ob die informell galt. Die ist abgeschafft worden. Mittlerweile darf ab Schild sofort geblitzt worden.


    Sicher gleich ab Schild? Ich mein wenn ich mit z.B. angeflogen komme und da plötzlich 100 ist da runterzubremsen :?:


    Ich mein z.B. auf Autobahnen muss das Tempolimit min. 2mal angekündigt werden und dann darf geblitzt werden.

  • Wollte nochmal Feedback geben, es waren 128 Km/h statt 100 Km/h.
    Heute das Schreiben bekommen und es soll 104,50 Euro kosten, inkl. Mahngebühr, da ich ja auf den Bußgeldbescheid vom 30.10.2013 nicht Geantwortet habe, was ich auch nicht kann, da bei mir gar keiner Angekommen ist.
    Fakt ist, Geblitzt am 17.07.2013 Bußgeldbescheid 30.10.2013, sind doch mehr als 3 Monate, ist dach dann Verjährt, oder Täusche ich mich?

  • Zitat

    Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG


    Ich würde sagen, wenn wirklichn keine Unterbrechung der Verjährung vorliegt, ja. Leg doch mal testweise Widerspruch ein.


    Quelle. Wichtig ist der Punkt "Bußgeldbscheid" mit Unterzeichnung, nicht Ausstellung.

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