Rücktriff vom Kaufvertrag (Verkäufer)

  • Hallo zusammen,


    ein Freund von mir hat vor Kurzem ein Auto beim Händler gekauft (E46),für 4250€. Er hatte nach kurzer Zeit Probleme, die er in einer Werkstatt in seinem Ort beheben lies. Jetzt hats ih vor 2 Wochen auf der Autobahn zitat: "bei 230 Sachen hats mir die pleulstange und kardanwelle zerlegt! -.-". Die Reperatur würde über 10000€ kosten. Der Händler sagte ihm erst, er hätte ja keine Gewährleistung. Jetzt will ihm der Händler das Geld zurückgeben, allerdings nur noch um die 3000€ da er ja 3000km gefahren ist und bei dem Fehler nicht die 100km zu ihm in die Werkstatt gefahren ist.


    Weiß einer wie die Rechtslage genau aussieht? Er hat keinen Rechtsschutz und ist auch noch in der Ausbildung.


    Danke schon mal für die Hilfe :)


    Patrick

  • keine rechtsberatung, aber wenn du googlest, wirst du artikel finden, wo in der Regel für eine rückabwicklung ein Prozentsatz zwischen 0,3 bis 0,8 der Bruttoanschaffungskosten je gefahrende 1000 km angesetzt wird.
    wenn dein freund ein verfahren und sogar die kostenpflichtige rechtsberatung beim anwalt scheut, würde ich das geld nehmen und als lehrgeld ausbuchen.
    wenn er nerven genug hat das durchzuziehen wird sich nach meiner persönlichen unfachmännischen einschätzung deutlich mehr herausholen lassen.
    zu klären wäre auch noch ob er gebrauchtwagengarantie hatte und deshalb bestimmte erfüllungspflichten, oder nur gesetzliche gewährleistung..
    ganze böse vermutung : der händler hat das ding für 1250 eingekauft und geht damit relativ verlustfrei aus der sache raus und schmeisst das teil aufen schrott..

  • im Kaufvertrag hatte er die Gewährleistung ausgeschlossen, was er ja schon mal gar nicht dürfte. Er war beim Rechtanwalt wegen dem Schaden, da der Verkäufer ihm ja sagte er habe Pechgehabt. Ich werd ihm das mal sagen, mal sehen wie er sich entscheidet. Aber danke erstmal :)

  • Oder er hat im Kundenauftrag verkauft...aus Kommissionsbasis. Ich denke aber mal dass er das nicht hat, sonst würde er gar keine Kohle anbieten.


    Mal davon ab, dass n Motorschaden beim E46 mit Sicherheit für n Bruchteil von 10000€ zu beheben ist. Neuen gbrauchten Motor für umme 1000 rein und gut is.


    Genau so wirds der Verkäufer auch machen...mit neu eingebautem Motor gibts dann beim Wiederverkauf sogar noch mehr Kohle.


    Es müsste auch erstmal klargestellt werden, wieso der Motor hoch gegangen ist. N plötzlicher Defekt der Ölpumpe ist kein schleichender Prozess, deswegen war der Mangel dann zb. auch beim Kauf noch nicht vorhanden und dem Händler ist nix vor zu werfen.

  • Warum ist die Kardanwelle kaputt??
    Egal. Fakt ist das es bei einem Rechtsstreit immer zu einem Vergleich kommt. Das heißt dein Freund trägt seine anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. 1000€ sind da schnell weg.
    Also selbst wenn ihm vom Gericht 4000€ zugesprochen werden sollten, hat er nicht mehr als ihm der Verkäufer jetzt anbietet.
    Es ist die frage hat er Bock auf den streß und die zeit, oder will er es schnell geregelt haben?? Man darf auch nicht vergessen, vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.

  • Zitat

    Original von Mixmaster
    3000 Euro oder 4200 Euro ist hier die Frage?


    Das ist zwar viel Geld aber dafür die Rennerei mit ungewissem Ausgang?


    Ich würe auch sagen, Lehrgeld und nach nen neuen Auto schauen...


    :top: +1


    Der ganze Aufstand drumrum steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis.
    Kann mich meinem Vorredner nur ausdrücklich anschließen. :cool:

  • Ich würde versuchen ihn ein bisschen hochzuhandeln und ihm dadurch die Gerichtskosten und die Rennerei zu vermeiden. Da er selber was anbietet kann er sicher auch nicht schlafen...


    Schreib daß Du ne Rechtschutzversicherung hast und Dir das ganze damit egal ist. Du aber keinen Bock auf die ganze Rennerei hast. Aber wenn nötig würde, Du Dich dazu überwinden könntest. ;)

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