Diverse Fragen eines Neuling

  • und weiter gehts:


    Der Verkäufer übernimmt nicht die Kosten bei BMW, sondern hat jetzt eine Werkstatt rausgesucht, welche günstiger ist und den Wagen bei BMW abholen soll. Welche, weiß ich nocht nicht^^. Die BMW-Werkstatt gibt das Gahrzeug auch nicht raus, bevor ich mein okay gebe.
    Erst wollte er mich in eine Werkstatt bei mir im Ort schicken, wo ich mich jedoch geweigert habe, da schlechte Erfahrung gemacht. Dann wollte er bei mir bei Opel, mit denen ich sehr zufrieden bin, aber die haben keine Zeit.

  • was soll denn ein BMW bei Opel?
    Nix gegen Opel aber denen dürfte es einfach für nen BMW an Fachkenntniss und ggf. auch Unterlagen, Diag-Möglichkeiten sowie Spezialwerkzeug mangeln.
    Ich würds mir ja noch gefallen lassen wenn es eine freie Werkstatt ist, die auf BMW spezialisiert ist und/oder von einem Meister betrieben wird, der auf BMW gelernt hat.


    Die Kisten sind dank Datenbus und Co so komplex da kann nicht wie früher beim Golf 2 jede Hinterhofklitsche mit Hammer, Schraubenzieher und Multimeter drann rumreparieren...

  • folgend Infos habe ich jetzt von der Werkstatt bekommen:


    Zitat von Werkstatt

    Brennbild der Zündkerzen mangelhaft ist, Thermostatgehäuse ist verölt und dort sehen wir auch Wasserspuren und die Spannungsversorgung vom Nox Sensor ist mangelhaft.


    Vielleicht könnt ihr damit was anfangen.

  • Mann, spare dir das ganze Getue und gib die Gurke gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an den Händler zurück! Das Recht dazu hast du, ist in diesem Fall eindeutig auf deiner Seite, soll sich doch der Händler damit auseinandersetzen.


    Das wird eine "never-ending-story", wenn du so weitermachst, ohne Happy-End, bis die 6 Monate rum sind.



    Grüße
    Udo

  • Ich wollte ihn zurückgeben, aber er hat das Recht auf seiner Seite, wenn er auf Nachbesserung besteht. Und da im Vertrag nix anderes steht, 2 Jahre Gewährleistung.


    Zwischenzeitlich ist Folgendes passiert: Ich hatte das Auto zu BMW gebracht, schrieb ich ja. Der war ihm zu teuer, also hat er ihn umsetzen lassen zu "Fair Werkstatt" in Potsdam. Die haben die Diagnose gemacht und auf Rückinfo gewartet, sollen wir oder nicht. Nix kam. Ich rief letzten Mittwoch in der Werkstatt an, was nun ist, da kam die Aussage "Der wird morgen abgeholt!" Aha? Von wem? "Vom Händler." Ich den Händler angerufen, "Ja, der hat keine Zeit und will Standgebühren. Wir bekommen den auch nicht ans Telefon. Also lassen wir den hier in Essen reparieren."
    "Wann bekomme ich den wieder?"
    "Spätestens Ende nächster Woche. 1000%ig"
    Dienstag fragte ich nach. Wir melden uns, sobald wir was wissen.
    Heute bekam ich ne Mail, Herr ..., Sie können das Auto abholen. Öffnungszeiten... ??? Hallo? Ihr wollt mich auf den Arm nehmen, oder? Ich denen geschrieben, wann und wo ich das Auto erwarte und sie sollen die Reparaturnachweise nicht vergessen. Ok, sie bringen das Auto aus Kulanz^^. Und die Rechnung ist sehr hoch geworden^^. Mir doch egal.
    Er kommt jetzt Samstag.
    So, dann bin ich mal gespannt. An meine Anwältin geb ich es dennoch, schon wegen Nutzungsausfall.

  • Ich wollte ihn zurückgeben, aber er hat das Recht auf seiner Seite, wenn er auf Nachbesserung besteht.

    Ja, das ist so.



    Und die Rechnung ist sehr hoch geworden^^. Mir doch egal.
    Er kommt jetzt Samstag.

    Nun ja, ich werd aus deinem Beitrag insgesamt nicht so recht schlau: Wer hat nun auf wessen Weisung was repariert?


    Interessant wäre, auf wessen Namen die Rechnung lautet, auf den verkaufenden Händler oder steht da dein Name auf der Rechnung?


    Mir schwant Übles, ich geb dir den Tipp, dass du bitte alles dokumentieren mögest in chronologischer Reihenfolge:


    - Was ist wann passiert?
    - Wie und wann wurde der verkaufende Händler kontaktiert?
    - Was war seine Reaktion? Hast du da was Schriftliches von dem?
    - Wer hat an welche Werkstatt wann welchen Auftrag gegeben? Und gibt es dazu was Schriftliches? Wenn nein, versuche bitte baldmöglichst, einen Werkstattmeister auf die Reparaturanweisung des betreffenden verkaufenden Händlers festzunageln, nachher, wenns in ein paar Jahren zum Prozess kommen sollte, weiß das keiner mehr so genau, dann geht man davon aus, dass der Halter den Auftrag gegeben hatte, und wer den Auftrag gibt, muss zahlen.



    Nimm das alles nicht auf die leichte Schulter ("mir doch egal") nachher wirds extrem teuer für dich, du wirst, wenns schlimm kommt, der reparierenden Werkstatt erst mal alle Kosten erstatten müssen, die du dir dann mühsam in jahrelangen Prozessen vom verkaufenden Händler wieder zurückholen musst, und irgendwann geht dieser Händler pleite und du bleibst auf den Kosten sitzen.



    Grüße
    Udo

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