Nach Tieferlegung wie viel Bodenfreiheit ist vorgeschrieben?

  • Ich finde immer wieder die Aussage, 8 oder 11 cm Bodenfreiheit ist vorgeschrieben. Ist der Bezugspunkt des Maßes, nun die Stoßstangenunterkante vorne oder der Unterboden des Fahrzeugs? Wird die Bodenfreiheit, bei der Eintragung, der Tieferlegung immer überprüft?

  • Vor Jahren hatte ich in meinem E36 ein Gewinde eingebaut und meine mich an folgendes zu erinnern:


    - minimale Bodenfreiheit 7cm, waren glaub ich so im GA von KW vorgeschrieben
    - die Verschränkungsklötze vom TÜV hatten auch so die Höhe, d.h. wenns tiefer wäre hätte da sowohl die Schürze beim Rauffahren oder der Schweller beim Runterfahren aufgesetzt.
    Wenns also nicht gemessen wird, wird es indirekt geprüft.


    Bei der Eintragung wird normalerweise alles überprüft, also auch die lt. STVO minimalen Höhen der Beleuchtung.
    Das kann zum Beispiel bei den NSW zum Problem führen, damals beim E36 hat es niemanden interessiert, war so ok.
    Bei mir hat er damals sogar die Höhe der Einstellteller gemessen und festgelegt, was insofern blöd ist, dass man wenn man es wieder höher dreht nochmal zum TÜV müsste.

  • Es steht doch in den Unterlagen (falls du ein Gewindefahrwerk hast) wie weit du runterschrauben darfst (Restgewinde)..zumindest bei KW. Der Prüfer trägt auch das Restgewinde ein.Wenn du zu tief schraubst , hast du dann auch keine Vorspannung.....

  • Beim E36 war es damals so:
    Unterkante der Lichtsaustrittsquelle für Haupscheinwerfer, muß ein Mindestmaß von 500mm haben.


    Sportwagenbauer ( Porsche, Ferrari , Lambo etc.) beantragen Ausnahmegenehmigungen!!

    Gruß Stefan



    Es gibt keine "Stundenkilometer"!! :angry: :angry:





    Suche neuen Schutzengel, meiner ist mit den Nerven am Ende. :thumbup:

  • Grüß dich,


    da ich selber gerade ein Gewindefahrwerk eingebaut und mich beim TÜV erkundigt habe, kann ich dir diese Frage sehr genau beantworten.:


    - Scheinwerferhöhe mindestens 500 mm, max. 1200 mm
    - Nebelscheinwerfer mindestens 250 mm, max.: 800 mm


    Dabei natürlich auch die Vorschriften des Fahrwerks beachten...Restgewinde, Verstellbereich usw.


    Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte.

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