Habe Auto verkauft 5 Monate nicht umgemeldet

  • Hallo Jungs , habe im Juni ein Auto verkauft Vertrag habe ich gemacht Ausweiskopie etc. . Nach 2 Monaten Flattert mir ein Straffzettelrein nach eine Woche noch eins , habe den Käufer kontaktiert . Er versprach mir es sofort zu umzumelden. Ich habe sofort nach dem Verkauf der Versicherung gemeldet,aber versäumt es der Zulassungstelle es zu melden. Habe es zufällig erfahren nach dem die Steuer dafür eingezogen wurde. Es kotzt mich an das man es derart asnützt. Man meint es gut das die damit heimfahren können und dann sowas wohl gemerkt handelt es sich um richtige Deutsche keine mit migrationshintergrund. Was kann ich evntl an Erstazansprüche Verlangen. Schon wer Erfahrungen gemacht?

  • Interessante Empfehlungen für Gebrauchtwagenverkäufer
    Bezahlung:


    Verkaufen Sie Ihren PKW möglichst gegen Barzahlung und händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.


    Meldungen:
    Melden Sie den Autoverkauf sofort Ihrer Kfz Versicherung und Zulassungsstelle.


    http://www.kfz-auskunft.de/for…lung_zulassungsstelle.pdf


    Abmeldung:
    Melden Sie Ihr Auto nach dem Verkauf am besten ab.


    Fazit: ich wurde sagen, selber Schuld. Es war zwar schön das du den Wagen angemeldet übergeben hast und genau deswegen hättest du die Mitteilungen an das Finanzamt und Zulassungsstelle schicken müssen.

  • Zitat

    Original von dallas... Fazit: ich wurde sagen, selber Schuld. Es war zwar schön das du den Wagen angemeldet übergeben hast und genau deswegen hättest du die Mitteilungen an das Finanzamt und Zulassungsstelle schicken müssen.




    Zitat

    Original von jimy... Ich habe sofort nach dem Verkauf der Versicherung gemeldet,aber versäumt es der Zulassungstelle es zu melden. ...



    Hat er doch geschrieben, dass er sich auskennt. Es geht darum , dass er Schadenersatz haben möchte und fragt uns, wie er es am besten anstellt.


    Hast Du eine Idee? ;)


  • Genau darum geht es.
    Hätte er die Meldzúng an der ZS, mit Datum und Uhrzeit geschickt, hätte er Heute keine Probleme mehr.


    Jetzt ist nur zu beweisen das er selber nicht am Steuer war, bzw. das er nicht mehr im Besitz der Wagen war.

  • Zitat

    Original von dallas


    Genau darum geht es.
    Hätte er die Meldzúng an der ZS, mit Datum und Uhrzeit geschickt, hätte er Heute keine Probleme mehr.


    Jetzt ist nur zu beweisen das er selber nicht am Steuer war, bzw. das er nicht mehr im Besitz der Wagen war.


    Die Zulassungsstelle interessiert es nicht ob und wann man den Wagen verkauft hat, für die ist es nur wichtig dass der alte / neue Besitzer mit den Schildern bei ihnen persönlich auftaucht und die Abmeldung durchführt.


    Im aktuellen Fall hat der Käufer gegen einen im Vertrag vereinbarten Punkt verstoßen, den Wagen spätestens 7 Tage nach Übergabe abzumelden.


    Allerdngs hat auch der Verkäufer gegen die Vertragsbedingungen der Kfz Versicherung verstoßen und da kann auch eine Nachzahlungsaufforderung kommen.

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