Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage.. Es geht um das Thema Mietkautionsfreigabe.
Kurz zur Vorgeschichte:
Wir sind im Juni 2012 aus unserer ehemaligen Wohnung ausgezogen, da wir dort mit Schimmel usw. zu kämpfen hatten.
Zum gesetzlichen vertreter der Vermieterin, welche sich in Pflege befand, hatten wir nie einen guten Draht, da es häufig zu Streitigkeiten kam aufgrund von schimmel, diverser Mängel und dann weiteren Themen, wo ich regelmäßig mitm Anwalt drohen musste, damit etwas mal ins rollen kommen konnte.
Nachdem wir dort ausgezogen sind, hatten wir noch die Nebenkostenabrechnung 2010/2011 offen, welche immer zum 01.09. fällig war. Diese war noch nicht abgerechnet idR hat dieser besagte Herr die Jahre zuvor die Nebenkostenabrechnungen immer auf den letzten Drücker zukommen lassen.
2012 kam sie dann garnicht, die neue Adresse war ihm bekannt. Erst zum Ende Dezember 2012 kam dann eine Mahnung mit einer Nachforderung von über 700€ mit einem sehr unhöflichen Brief und einem Hochachtungsvoll als Schlussgruß, was mich damals sehr aufregte und ich deswegen sagte, okay.. Wenn er mir ans Bein kacken will, kack ich nun gehorsam zurück..
Ich bin kein Mensch, der seine Rechnungen nicht fristgerecht begleicht und so sehe ich das als meine Pflicht an für Dinge zu zahlen die ich auch nutze, aber auch für ihn gelten Pflichten, die einzuhalten sind und da ist mir der Geduldsfaden gerissen und antwortete ihm mit dem Hinweis, dass er gem. § 556 Abs. 3 BGB die Nebekostenabrechnung innerhalb einer Einjahresfrist mir zuzustellen und entsprechenderweise die Beweislast dafür trägt, dass es mir zugestellt wurde.
Ich habe ihm schriftlich geantwortet, dass ich nichts dergleichen erhalten habe und gab ihm die Chance mir den Nachweis zu erbringen, in welcher Form er mir das fristgerecht zugestellt habe, ob per Einschreiben Einwurf o.Ä. und sofern dies nicht vorliegt ich schlicht und ergreifend auf ein versäumnis seinerseits plädiere und dann die Forderung zu meiner Entlastung zurückweise.
Eine Woche später kam per Einschreiben die Abrechnungskopie und ich solle dies nun endlich begleichen und verwies auch darauf, dass künftig eine Rechtsanwältin die Verwaltung weiterführen wird.
Für mich war der Nachweis somit nicht erbracht und eine fristgerechte zustellung der Nebenkostenabrechnung nicht gegeben und die Sache für mich erledigt. Es kam nichts mehr, die Abrechnung für 2011/2012 haben wir auch nicht erhalten!
Nun kommt der Knackpunkt: Die Mietkaution liegt nach wie vor bei meiner Bank und die Abtretung wurde samt sämtlicher Unterlagen zur Verwaltung an die Rechtsanwältin übergeben.
Nachdem ich nun nach über zwei Jahren mal gedacht hab, komm nun holst dir das Geld endlich mal, habe ich diese besagte Nawältin kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich diese gerne hätte bekam ich als Antwort solange die Nebenkostenabrechnung nicht beglichen ist, erhalte ich auch meine Kaution nicht zurück. Solange noch offene Forderungen bestehen, lege eine nicht abgeschlossene Sicherungübereignung vor und sie würde mir diese solang nicht aushandigen.
Hallo,.. Ist das so rechtens? .. Kann die das einfach so machen, das quasi als Druckmittel nutzen?! ... Kennt sich da einer aus?
Meine Rechtschutz deckt leider kein Mieterrechtschutz ab, daher werde ich wahrscheinlich auch kein Rechtschutz in Anspruch nehmen können ohne aufwändige Kosten auf mich nehmen zu können..