Problem Reifenfreigabe

  • Hallo
    Hab heute bei Pirelli angerufen, da ich für meine hintere Reifen 275er auf einer 10x19 felge eine Freigabe für die Eintragung brauche. Der Typ meinte der kann nur für beide Achsen eine Freigabe geben, aber nicht für eine. Auf der Vorderachse habe ich Marangoni drauf. Meinte nur seit wann das ist, das ich auf allen Achsen den gleichen Reifen brauche, auf einer Achse muss nur der gleiche sein.
    Hat der Typ jetzt recht? Ich meine das wär mal vor länger zeit gewesen, dass man auf allen Achsen den gleichen Reifen braucht, aber ist schon lange her.

  • Das habe ich dem typen auch versucht zu erklären, aber bekomme keine Freigabe deshalb von dem, der faxt mir was, das ich die Reifen auf einer 10j fahren darf aber meinte das es keine Freigabe ist, denke das wird ein 3 Zeiler

  • Geh auf Reifendirekt.de und lass dir von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schicken. Hab kch auch für meinen Achilles gemeint. Reicht meinem Prüfer zur Einzelabnahme aus..
    Funktioniert idR echt schnell bei denen mit den zusenden.


    Hier der Link, hab ihn kurz rausgesucht. Einfach alle Daten reinkloppen, dann wirds geprüft und erhälst diese per Mail in PDF.



    http://www.reifendirekt.de/cgi-bin/reifenunbed.pl?dsco=100

  • Habe das jetzt ausgefüllt und abgeschickt.
    Bei Wunschmarke das Feld ist aber nur ein langes und nicht 2 Felder, das man einmal Vorderachse und einmal Hinterachse eintragen kann, bin mal gespannt, ob die auch meckern.
    Habe jetzt über dem Feld von der Vorderachse und über dem Feld von der Hinterachse jeweils die Reifenmarke angegeben

  • Zitat

    Original von bernd79
    ... Der Typ meinte der kann nur für beide Achsen eine Freigabe geben, aber nicht für eine.


    Das ist ja auch der Sinn einer Reifenfreigabe, die Funktionalität der Kombination von Vorder- und Hinterachse zu bestätigen. Logisch, dass das nur bei Reifen von einem Hersteller und meist auch nur einem Profil funktioniert. In seltenen Fällen bestätigt ein Hersteller das auch für verschiedene Profile, aber das ist eher unwahrscheinlich. Der Hersteller wird nichts bestätigen, was er nicht selbst getestet hat. Markenübergreifend kann das also nicht funktionieren. Auch bei einer Eintragung nach §21 StVZO wird sich wohl niemand so weit aus dem Fenster lehnen, die Fahreigenschaften bei Mischbereifung ohne Freigabe beider Achsen zu bestätigen.


    Kauf dir vier Reifen eines Profils und Herstellers. Ohne auch nur annähernd technische Randbedingungen zu beachten, ist die Kombination eines 80€ Reifens an der VA zu einem 200€ Reifen an der HA abenteuerlich. Unterhalb der schwarzen Oberfläche können die Reifen bei der Preisdifferenz niemals gleichwertig sein.

  • nur dann versteh ich nicht .... warum dann zb bei mir kein reifenbindung eingetragen wurde sollte dieser von dir genannte umstand so elementar sein
    herr dr. tuningträume vernichter :cool:


    der bernd wollte nur bescheinigt .... traglast ok für e61 und reifenbreite passt zu felgenbreite ...


    ps: klutten mach mal fortbildung damit du auch $19/21 darfst ... gibt dann immer kurzen amtsweg und n bissl tassschen geld für die kinder :D

  • Hatte bei anderen Wagen auch Mischbereifung, selbst im Gutachten von ehemaligen Felgen stand nicht das man einen Hersteller haben muss nur die Grösse, die man fahren darf, das wiederspricht sich doch alles.
    Bei Felgen mit gutachten darf ich Mischbereifung haben und bei Reifenfreigabe von Herstellern muss ich alle die gleichen haben :spinnen:

  • Das liegt scheinbar bei solchen Abnahmen im Ermessen des Prüfers und auch an den sich ändernden Vorgaben (Arbeitsrichtlinien). Mit 100%iger Sicherheit kann ich dir das nicht sagen, da ich solche Abnahmen nicht vornehme. Es liegt aber auf der Hand, dass ein Prüfer eher auf Nummer sicher geht, als später selbst einmal die Suppe auszulöffeln, sollte wirklich mal etwas passieren und das auf das negativ veränderte Fahrverhalten zurückzuführen sein.


    @ Bernd
    Es gibt massig Gutachten, die Reifen eines Herstellers, Typs oder Profils fordern. Das begegnet mir recht häufig und ist dem Umstand geschuldet, dass auch Felgenhersteller XY das Fahrverhalten bei Mischbereifung nicht nachweisen kann. Man muss heute für alles einen Nachweis erbringen, daher wird so viel gefordert.

  • irgendwann wurde das doch mal abgeschafft, das man die gleiche Marke auf beiden Achsen fahren muss, deshalb versteh ich nicht, warum man dann trotzdem so gesehen die gleiche Marke haben muss.
    Bei meinen Reifen ist das Profil aufjedenfall das gleiche

  • Warum? Es gibt doch einen recht einfachen Weg dazu, den hier im Forum viele mit ihren z.B. 166/167er Felgen gegangen sind.


    ... und die Nachweise haben schon ihre Berechtigung. Ich möchte nicht für wildfremde Leute meine Hand ins Feuer legen und etwas bestätigen, was ich nicht nachweisen kann. Ingenieure rechnen oder beweisen etwas empirisch im Praxisversuch. Wenn etwas aus welchen Gründen auch immer passieren sollte, droht der Staatsanwalt schließlich gleich mit hohen Geldstrafen oder eben Freiheitsstrafe - das muss ich nicht leichtfertig heraufbeschwören.


    Wer sich an geforderte Randbedingungen hält, bekommt recht wenig Probleme.


    Zitat

    Original von bernd79
    Bei meinen Reifen ist das Profil aufjedenfall das gleiche


    Mit Sicherheit nicht. Pirelli /= Marangoni

  • Der Weg? Wie üblich...


    - Traglastbescheinigung des Herstellers oder Gutachten
    - Reifenfreigabe falls erforderlich oder gefordert
    - Freigängigkeit am Auto


    ...fertig.


    Ob asymetrisch oder nicht. Pirelli /= Marangoni und daher wird sich wohl niemand zu einer Freigabe leiten lassen. Wie ich bereits erwähnt habe, kann der technische Aufbau der beiden Reifen nicht gleichwertig sein, wenn der eine 80€ und der andere 200€ kostet.

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