Hallo zusammen.
Wir haben uns ja vor 6-8 Wochen einen gebrauchten 525d Touring Bj. 04/09 mit 41tkm von BMW gekauft. Dabei handelte es sich um ein Selektion Fahrzeug. Weitere 2 Jahre e+ wurden ebenfalls gekauft.
Nun hat das Auto bereits die ersten kleineren Mängel:
-Kofferraum Deckel liftet nicht bis ganz hoch (beulen Gefahr)
-Abdeckrolleo rollt sich nicht immer selbstständig auf/hoch (vor allem wenn es kalt ist)
-Motorölstand ist gelegentlich im gelben Bereich (zu hoch) mit dem Vermerk, man sollte die Werkstatt aufsuchen
- und Heckscheibenheizung geht nicht. ( bei diesem Wetter ja nicht ganz so Dolle)
BMW meinte, es dauere einen Tag, kosten für den Ersatzwagen werden nicht übernommen. Nun scheint es wohl so, dass die Werkstatt die Heckscheibe wechseln muss und es wohl noch einen weiteren Tag dauern soll. Was wiederrum heißt, weitere 59€ kosten.
Meine eigentliche Frage ist, warum muss ich die kosten des Ersatzwagens übernehmen? Wie ist es rechtlich geregelt? Finde es etwas frech, dass wir auf diesen Kosten sitzen bleiben, nur weil BMW den gebrauchten nicht ordentlich überprüft hat.
Gruß
Christian