ZitatAlles anzeigenOriginal von Michael367
Hab das eben gerade bei dem Anwalt Lenné gelesen.
In drei von uns geführten Verfahren gegen die CreditPlus Bank AG hat das Amtsgericht Stuttgart uns heute mitgeteilt, dass es beabsichtigt, seine bisherige Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren aufzugeben und zukünftig wohl unserer Auffassung folgen will, wonach Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind.
"Die Beklagtenseite wird darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigt, seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Einordnung einer im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühr als einer der AGB-Kontrolle entzogenen Preisabrede aufzugeben und sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Dresdens (Urt. v. 29.09.2011, WM 2011, 2330; dazu Schmieder, WM 2012, 2358) anzuschließen."
Rechtsanwalt Lenné: "Die Rechtsprechung des Amtsgerichts in Stuttgart war uns bislang im Weg. Nun ist auch dieses Hindernis überwunden. Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen."
Michael
Das ist ja mal ne gute nachricht. Muss ich jetzt den oberen Rechtsprechung mit in mein Brief einfügen?