Hallo Leute,
Habe hinten 2 Reifen Dot 2003 aber mit gutem profil.
Würde der Tüv Beamte die Plakette verweigern wegen dem Reifen?
Hallo Leute,
Habe hinten 2 Reifen Dot 2003 aber mit gutem profil.
Würde der Tüv Beamte die Plakette verweigern wegen dem Reifen?
Mindestprofil von 1,6mm gilt auch für Winterreifen und ein Maximalter gibt es gesetzlich nicht (nur für Standfahrzeuge sind max. 6 Jahre erlaubt). Er kann nur die Plakette verweigern wenn die Reifen auf Grund der Alters Rissig oder Porös sind.
Richtig, dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Einseitig abgefahren sollte der Reifen nicht sein (was an der HA ja schnell geht) und Auswaschungen sollte er auch nicht haben.
Stimmt alles soweit. Ab 10 Jahren werden sie als Anmerkung reingeschrieben. Ein Mangel sind sie erst, wenn sie rissig, Porös, unter 1.6mm Profil oder "Ballons" haben.
Einseitig abgefahren geht natürlich auch nicht. Oder falsche Laufrichtung, falsche Größe ....
Also sie sind gleichmäßig abgefahren, und weisen keine risse auf.
Meint ihr die Reifen sind trotz allem sicher? wegen dem Alter
Ich würde sie langsam mal runterschmeißen.
9 Jahre alte Reifen sind mal ne Ansage, auch wenn die noch 5 mm haben. Das ganze Gummizeugs wird mit der Zeit auch hart, was man ja nicht sieht.
Würde das bei Sommerreifen nicht überbewerten... solang sie soweit okay sind und noch ordentlich Profil drauf haben.
Bei Winterreifen wär's - für mich - was anderes. Da könnte man bei DOT '03 schon langsam an 'nen Wechsel denken...
So alte Reifen sind nunmal nicht so gut wie neue, das Erklärt sich ja von selbst.
Winterreifen ab 4mm Profil kann man bei Schnee sowieso vergessen, bzw sollte man denen nicht mehr zu sehr vertrauen.
Von daher würde sich in deinem Fall eine Neu Anschaffung ganz gut machen, soviel Rest Profil ist nicht mehr da und die Reifen sind ganz schön alt.
Als Winterreifen kannst du den Hankook bspw nehmen, der ist nicht so teuer und dennoch gut.
Wenn du mehr willst, Michelin Alpin A4 oder Conti.
Kosten aber dementsprechend etwas mehr
ZitatOriginal von infinityf41
...Ab 10 Jahren werden sie als Anmerkung reingeschrieben.
Hinweise gibt es immer dann, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden, die aber nach HU-Mangelrichtlinie noch nicht zu erfassen sind. Dafür gibt es keine Altersgrenze. Ich habe heute einen Pkw mit 4 Jahre alten Winterreifen durchfallen lassen, da sie so rissig waren, dass sich die Lauffläche schon fast in die Bestandteile zerlegt hat.
ZitatOriginal von infinityf41
... Oder falsche Laufrichtung.
Das ist bei einem Pkw kein Mangel, sondern lediglich bei einem Krad.
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