Abgeschleppt von (öffentlichem) Firmenparkplatz?

  • Mein Kumpel hat gestern auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums geparkt und ging dann anscheinend in die Disco. Auto war vorschriftsmäßig in einer Markierung geparkt. Also nicht irgendwie quer vorm Eingang oder so.


    Da er was getrunken hatte, ließ er das Auto dann stehen.


    Am nächsten Morgen hing ein Zettel dran mit dem Hinweis, daß dieser Parkplatz nur für Kunden und nur für die Dauer des Einkaufs sei und er im Wiederholungsfall abgeschleppt werden würde.


    So weit so gut, nur würde mich da mal die rechtliche Grundlage interessieren, ob das denn tatsächlich so einfach funktioniert mit dem Abschleppen? Ich dachte bisher immer zum Abschleppen muss man zumindest erstmal ne Ordnungswidrigkeit begangen haben... :?:


    Ich hab auch ne Firma und da parken auch mal Autos über Nacht. Kann ich die am nächsten Morgen einfach alle großflächig entfernen lassen?


    Daß jeder den Abschleppdienst rufen kann, wenn er Bock dazu hat ist mir klar. Nur möchte diese Firma die Kosten dazu ja sicher nicht tragen und dazu benötigt man ja zumindest irgendeine (rechtliche) Grundlage. Und die würd mich interssieren, auf was man sich da beruft.

  • Ist doch ganz einfach, auf einem Grundstück kann der Besitzer, die Fahrzeuge abschleppen lassen, die sich widerrechtlich auf seinem Grundstück befinden, das ist egal, ob das bei Firmen, Geschäfte oder bei jemanden auf dem Hof ist.
    Der Besitzer der Parkfläche kann immer abschleppen lassen und der Abgeschleppte muss die Kosten dafür tragen.

  • Zitat

    Original von Mfetischist
    die sich widerrechtlich auf seinem Grundstück befinden


    Nur ab wann ist es das? Es stehen weder Schilder rum die darauf hinweisen, noch wird eine Höchstparkdauer angegeben. Der Parkplatz ist auch öffentlich zugänglich (keine Schranken o.ä.) und gehört (anscheinend) mehreren Geschäften. Auch wird darauf hingewiesen, daß auf dem Parkplatz die StVO gilt. Und laut dieser muss eine Ordnungswidrigkeit zum abschleppen vorliegen. Daß nur Kunden parken dürfen kann *ich* in der StVO nicht finden...


    :?:

  • Zitat

    und der Abgeschleppte muss die Kosten dafür tragen.



    Falsch.
    Auftraggeber bezahlt,
    der Grundstückseigentümer kann dann versuchen das Geld vom "Falschparker" zurück zu bekommen.

  • keine schilder das schonmal gut
    keine schranken das auch gut


    eine frage bleibt noch
    ist das grundstück in irgendeiner art befriedet?



    weil so einfach kann der eigentümer oder besitzer nicht schleppen lassen und auch noch die schleppkosten zurück fordern...

  • Natürlich kann er dass, ist doch kappes.


    Der Grundstückseigentümer hat Hausrecht, Parkplatz darf nur während der ÖZ genutzt werden, Hinweis, ignoriert, abgeschleppt.


    Der AG zahlt gart nix, der FZG Eigentümer bei der auslöse.


    Wo(?) ist das Problem?

  • Zitat

    Original von Andreas53639
    Hinweis, ignoriert, abgeschleppt.




    welcher Hinweis? Der Popelzettel (eventuell noch am Scheibenwischer) birgt keine rechtl. Grundlage! :pop:


    So lang da nirgends ein Schild, von wegen Privatgrundstück steht, gilt das Ganze als öffentlicher Verkehrsraum! :faq:



    Im Übrigen steckt der private Auftraggeber fast immer vor, es sei denn es gibt Verträge, wo dies geregelt ist!

  • in der tat einfach abschleppen ist schwerer als man denkt


    zum ersten ist der privat parkplatz tatsächlich öffentlicher verkehrsraum (während der öffnungszeiten)
    zum zweiten fehlen schilder die ein abschleppen erwähnen
    zum dritten muss eine gewisse befriedung vorhanden sein


    und immer daran denken erst die cops anrufen das auto als gestohlen melden, denn ich habe schon fälle gehört das abschlepp unternehmer vergessen der pol das zu melden das sie geschleppt haben, gerade wenn privat personen schleppen lassen :top:

  • Zitat

    Original von Scratch



    Falsch.
    Auftraggeber bezahlt,
    der Grundstückseigentümer kann dann versuchen das Geld vom "Falschparker" zurück zu bekommen.


    genauso ist das und nicht so


    Zitat

    Der AG zahlt gart nix, der FZG Eigentümer bei der auslöse.


    Um welche auslöse gehts?Der Abschleper fährt die Karre ein paar Strassen weiter, wo freies Parkplatz ist und lässt die da ab


    Aber wenn man auf nem Behindertem oder Taxi P geparkt hat, dann muss der Besitzer naturlich beim abholen zahlen



  • das ist bei uns z.B. nciht möglich, bzw schleppen die Schlepper auf einen Verwahrhof, den sie betreiben. keine Fahrzeug wird wieder im Verkehrsraum gebracht.... wenn dann nämlich das FZ beschädigt wird dann ist der Schlepper dafür verantwortlich...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!