Mein Kumpel hat gestern auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums geparkt und ging dann anscheinend in die Disco. Auto war vorschriftsmäßig in einer Markierung geparkt. Also nicht irgendwie quer vorm Eingang oder so.
Da er was getrunken hatte, ließ er das Auto dann stehen.
Am nächsten Morgen hing ein Zettel dran mit dem Hinweis, daß dieser Parkplatz nur für Kunden und nur für die Dauer des Einkaufs sei und er im Wiederholungsfall abgeschleppt werden würde.
So weit so gut, nur würde mich da mal die rechtliche Grundlage interessieren, ob das denn tatsächlich so einfach funktioniert mit dem Abschleppen? Ich dachte bisher immer zum Abschleppen muss man zumindest erstmal ne Ordnungswidrigkeit begangen haben...
Ich hab auch ne Firma und da parken auch mal Autos über Nacht. Kann ich die am nächsten Morgen einfach alle großflächig entfernen lassen?
Daß jeder den Abschleppdienst rufen kann, wenn er Bock dazu hat ist mir klar. Nur möchte diese Firma die Kosten dazu ja sicher nicht tragen und dazu benötigt man ja zumindest irgendeine (rechtliche) Grundlage. Und die würd mich interssieren, auf was man sich da beruft.